Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1499
BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77 (https://dejure.org/1978,1499)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1978 - X ZR 56/77 (https://dejure.org/1978,1499)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1978 - X ZR 56/77 (https://dejure.org/1978,1499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs in Gestalt der rechtswidrigen Benutzung des Klagepatents - Vollständiger Ersatz des durch die Patentbenutzung entstandenen Schadens - Feststellung der Entschädigungspflicht des beklagten Landes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 101
  • MDR 1979, 138
  • GRUR 1979, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Da es sich jedoch um einen Bestandteil der sogenannten schlichten Hoheitsverwaltung handelt (BGH DVBl 1972, 115), kann sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch privater Mittel bedienen und die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben in die Ebene des Privatrechts verlegen (BGHZ 48, 98, 103).
  • BGH, 01.06.1970 - III ZR 210/68

    Hochwasserschutz

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Herstellung der Verkehrswege ein Teil der öffentlichen Verwaltung ist und eine hoheitliche Tätigkeit darstellt (vgl. BGH NJW 1970, 1877; BVerwG NJW 1972, 269).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, haften vertretungsberechtigte Personen, die für eine patentverletzende Handlung die Veranwortung tragen, welche sie namens des Vertretenen ausgeführt haben, auch persönlich (RG GRUR 1937, 670, 672 - Rauchfangeinrichtung; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg, Wettbewerbssache; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1963 - Ia ZR 56/63 - Abstandhalter).
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 56/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, haften vertretungsberechtigte Personen, die für eine patentverletzende Handlung die Veranwortung tragen, welche sie namens des Vertretenen ausgeführt haben, auch persönlich (RG GRUR 1937, 670, 672 - Rauchfangeinrichtung; BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg, Wettbewerbssache; Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1963 - Ia ZR 56/63 - Abstandhalter).
  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Nicht zu beanstanden ist ferner, daß das Berufungsgericht auf die von ihm als erwiesen angesehene schuldlos-rechtswidrige Patentbenutzung im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 68, 90, 99 - Kunststoffhohlprofil) Bereicherungsrecht angewandt hat.
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Herstellung der Verkehrswege ein Teil der öffentlichen Verwaltung ist und eine hoheitliche Tätigkeit darstellt (vgl. BGH NJW 1970, 1877; BVerwG NJW 1972, 269).
  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Zwar bestehen zwischen der gesetzlichen Vertretung einer Kapitalgesellschaft und der Vertretung der Bundesrepublik durch die Bundesländer im Rahmen der Auftragsverwaltung erhebliche rechtliche Unterschiede (vgl. hierzu BGHZ 16, 95, 99).
  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 196/68

    Ersatz des Schadens durch den Bau einer Fußgängerpassage - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
    Da es sich jedoch um einen Bestandteil der sogenannten schlichten Hoheitsverwaltung handelt (BGH DVBl 1972, 115), kann sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch privater Mittel bedienen und die Durchführung ihrer öffentlichen Aufgaben in die Ebene des Privatrechts verlegen (BGHZ 48, 98, 103).
  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Das schließt ein, daß auch hoheitlich handelnde öffentliche Stellen nicht befugt sind, den Gegenstand der geschützten Erfindung ohne Ermächtigung durch den Patentinhaber zu gebrauchen, auch wenn dies in Verfolgung öffentlich-rechtlicher Interessen zum Wohl der Allgemeinheit geschieht (vgl. z. B. BGH GRUR 1979, 48 - Straßendecke).

    Die Beklagte hat durch ihr Verhalten tätigen Anteil an den Feldversuchen genommen, sei es nach der Art eines Mittäters, sei es, daß sie in sonstiger Weise die Feldversuche veranlaßt oder an ihnen mitgewirkt hat (vgl. BGH GRUR 1979, 48, 49 - Straßendecke).

    Der Beklagte zu 2 haftet als Geschäftsführer der Beklagten zu 1 ebenfalls für die Unterlassung der patentverletzenden Feldversuche, die die Beklagte zu 1 mit seinem Wissen und Willen von Pflanzenschutzämtern oder deren Prüfungsstellen hat durchführen lassen (vgl. BGH GRUR 1975, 652, 653 - Flammkaschierverfahren; 1979, 48, 50 - Straßendecke; std. Rspr.).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Der Vorbenutzungsberechtigte kann einem Dritten keinerlei Rechte auf eine Benutzung der Erfindung verschaffen (BGH, GRUR 1979, 48, 50 - Straßendecke), es sei denn durch Übertragung mit seinem Betrieb (Benkard/Scharen, a.a.O., § 12 Rn. 24).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Da die Rechtshängigkeit der übergangenen prozessualen Ansprüche mit Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO erlosch (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.1965 - VIII ZR 300/63, LM ZPO § 322 Nr. 54; Zöller/ Schneider, ZPO, 16. Aufl., § 537 Rdn. 3), hätte im Berufungsrechtszug über diesen Anspruch nur dann entschieden werden können, wenn ihn der Kläger durch Klageerweiterung wieder in den Prozeß eingeführt hätte, weil Ansprüche, über die das angefochtene Urteil nicht entschieden hat, in der Berufungsinstanz nicht anfallen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.9.1978 - X ZR 56/77, GRUR 1979, 48, 49 - Straßendecke; vgl. weiter Zöller/Schneider aaO m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 36/90

    Lehrtätigkeit eines beamteten Hochschulprofessors einschließlich der Beschaffung

    Ein etwaiger Bereicherungsanspruch des Urheberberechtigten richtet sich gegen die Beklagte zu 1, die durch einen vom Beklagten zu 2 veranlaßten Rechtseingriff, der zur Erfüllung ihrer Lehraufgabe vorgenommen wurde, bereichert wäre (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 21.09.1978 - X ZR 56/77, GRUR 1979, 48, 50 - Straßendecke; Benkard/Rogge, Patentgesetz, 8. Aufl., § 139 PatG Rdn. 83).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Denn Ansprüche, über die das angefochtene Urteil nicht entschieden hat, fallen in der Berufungsinstanz nicht an (BGH NJW 1979, 101).
  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 8 BV 12.2488

    Bundesauftragsverwaltung, Rechtsgeschäftliche Vertretung, Eisenbahnkreuzung,

    In einer älteren Entscheidung des 10. Zivilsenats (Patentverletzung beim Bau öffentlicher Straßen) finden sich demgegenüber keine Bedenken gegen eine Vertretung der Bundesrepublik durch ein Bundesland im Rahmen der Auftragsverwaltung nach Art. 85 GG (vgl. BGH, U.v. 21.9.1978 - X ZR 56/77 - NJW 1979, 101).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2005 - 2 U 66/03

    Arbeiten an Versorgungsleitungen: Kostentragungspflicht

    Dies bedeutet, dass dem Land im Bereich der Bundesauftragsverwaltung eine unentziehbare Wahrnehmungskompetenz zusteht, die das Handeln und die Verantwortlichkeit nach außen im Verhältnis zu Dritten umfasst (vgl. BGH E 1955 S. 298, 299; OVG Rheinland-Pfalz AS RP-LSL 10 S. 401, 402; BGH NJW 1979 S. 101; BVERWG vom 21. Januar 1983 Az. 4 C 42/80; VG Koblenz Urteil vom 16. September 2002, Az. 8 K 2774/01.KO; Bundesverfassungsgericht NVwZ 2002, S. 585, 586).Daraus folgt, dass grundsätzlich bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Bundesauftragsverwaltung die Länder aktiv bzw. passiv legitimiert wären, es sei denn die sogenannte Vermögensverwaltung wäre betroffen, die aber, da der Bund als Träger der Straßenbaulast auch für diese Straßen stets die finanzielle Verantwortung trägt (Art. 104 a Abs. 2 GG), dem Bund obliegt.
  • OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 67/01

    Zur hinreichenden Bestimmbarkeit eines Klageantrages bei Unterlassungsklagen

    In der BGH-Entscheidung "Straßendecke" (BGH GRUR 1979, 48) ging es um Ansprüche auf Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht im Hinblick auf die Herstellung von "einschichtigen Unterbauten der ... gemäß Patent 1 170438 geschützten Art nach dem ebenfalls durch dieses Patent ... geschützten Verfahren" und damit nicht um eine durch Abbildungen konkret beschriebene Vorrichtung.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 2 U 18/02

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Packung eines

    Durch dieses Verhalten hat sie an der Patentbenutzung durch W3 jedenfalls tätigen Anteil nach Art eines Mittäters genommen und ist für diesen Tatbeitrag auch täterschaftlich verantwortlich (vgl. BGH GRUR 1979, 48, 49 - Straßendecke; vgl. ferner Reimer/Nastelski, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 3. Aufl. 1968, § 47 PatG, Rdn. 71, Seiten 1691/92).
  • LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 67/19
    "Denn das beklagte Land hat dem Bauunternehmer nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Herstellung eines Unterbaus bindend vorgeschrieben, der die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufwies, und dadurch sowie durch die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Materialien, welches zur Herstellung des patentverletzenden Unterbaus bestimmungsgemäß verwendet worden ist, jedenfalls tätigen Anteil an der Patentbenutzung nach der Art eines Mittäters." (BGH, GRUR 1979, 48 (49) - Straßendecke).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2020 - 4b O 67/19
  • LG Düsseldorf, 20.08.2002 - 4a O 315/01

    Garagentorfernbedienung

  • LG Düsseldorf, 25.08.2011 - 4a O 240/09

    Kompakt-Bügeltrockner

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht