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   BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93   

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https://dejure.org/1993,2524
BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93 (https://dejure.org/1993,2524)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1993 - X ARZ 514/93 (https://dejure.org/1993,2524)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1993 - X ARZ 514/93 (https://dejure.org/1993,2524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 727, § 724, § 796 Abs. 1, 3
    Klauselumschreibung im Mahnverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3141
  • ZIP 1993, 1729
  • MDR 1994, 830
  • WM 1993, 1981
  • Rpfleger 1994, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1991 - I ARZ 136/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der im Mahnverfahren entstandenen

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93
    Die Zuständigkeit des Streitgerichts in Fällen der Kostenfestsetzung (BGH, Beschl. v. 8.10.1987 - I ARZ 482/87, WM 1988, 37, 38 für die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid; BGH, Beschl. v. 11.4.1991 - I ARZ 136/91, Rechtspfleger 1991, 389 für die Festsetzung der Anwaltsvergütung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) rechtfertigt keine Abweichung von der Zuständigkeitsregelung des Gesetzes.
  • BGH, 08.10.1987 - I ARZ 482/87

    Gerichtliche Zuständigkeit für Kostenfestsetzung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93
    Die Zuständigkeit des Streitgerichts in Fällen der Kostenfestsetzung (BGH, Beschl. v. 8.10.1987 - I ARZ 482/87, WM 1988, 37, 38 für die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid; BGH, Beschl. v. 11.4.1991 - I ARZ 136/91, Rechtspfleger 1991, 389 für die Festsetzung der Anwaltsvergütung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) rechtfertigt keine Abweichung von der Zuständigkeitsregelung des Gesetzes.
  • LG Hagen, 10.09.2008 - 7 ZustG 1/08

    Zuständigkeit für Kostenfestsetzung im Mahnverfahren

    Für derartige Titelumschreibungen von Vollstreckungsbescheiden ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht das Streitgericht, sondern das Mahngericht als "Gericht des ersten Rechtszuges" zuständig, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat ( BGH , NJW 1993, 3141; vgl. §§ 724 II, 727, 796 I ZPO).
  • BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06

    Zuständiges Gericht für Kostenfestsetzung im Verfahren auf Erteilung einer

    Für derartige Titelumschreibungen von Vollstreckungsbescheiden ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht das Streitgericht, sondern das Mahngericht als "Gericht des ersten Rechtszuges" zuständig, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat (BGH NJW 1993, 3141; vgl. § 724 Abs. 2, §§ 727, 796 Abs. 1 ZPO).
  • OLG Koblenz, 26.11.1993 - 4 SmA 35/93

    Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel für einen Vollstreckungsbescheid; Örtliche

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