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   BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94   

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https://dejure.org/1995,1049
BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94 (https://dejure.org/1995,1049)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1995 - V ZB 34/94 (https://dejure.org/1995,1049)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1995 - V ZB 34/94 (https://dejure.org/1995,1049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 23
    Rückübereignungsvormerkung ohne Löschungserleichterung

  • Wolters Kluwer

    Auflassungsvormerkung - Löschung - Todesnachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 23
    Zulässiger Inhalt einer Auflassungsvormerkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 130, 385
  • NJW 1996, 59
  • ZIP 1995, 1999
  • MDR 1996, 463
  • DNotZ 1996, 453
  • FGPrax 1995, 225
  • WM 1995, 2111
  • BB 1995, 2500
  • DB 1996, 87
  • Rpfleger 1996, 100
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94
    »Eine Auflassungsvormerkung kann auch dann nicht mit dem Inhalt eingetragen werden, daß zu ihrer Löschung der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt, wenn sie ohne zeitliche Begrenzung bestellt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 117, 390).«.

    Für die Löschung einer sich auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkenden Auflassungsvormerkung hat der erkennende Senat die Zulässigkeit einer Löschungserleichterungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO verneint (BGHZ 117, 390).

    Betroffen ist allein - wie der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung dargelegt hat (BGHZ 117, 390, 393) - der schuldrechtliche Anspruch.

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 2 Wx 52/93

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94
    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Februar 1994, Rpfleger 1994, 345 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    In diesem Fall könne nämlich der fortbestehende schuldrechtliche Anspruch als Rückstand der ebenfalls fortbestehenden Vormerkung begriffen werden und die Eintragung einer Löschungserleichterungsklausel rechtfertigen (OLG Köln, Rpfleger 1994, 345; AG München, MittBayNot 1992, 279; Ertl, MittBayNot 1992, 195; Lülsdorf, MittRhNotK 1994, 129, 134 ff; Rastätter, BWNotZ 1994, 135, 137 f).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    § 23 GBO findet auf Rückauflassungsvormerkungen keine Anwendung; dies gilt unabhängig davon, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch mit dem Tod des Berechtigten erlischt (Senatsbeschluss vom 26. März 1992 - V ZB 16/91, BGHZ 117, 390, 392) oder auf dessen Erben übergehen kann (Senatsbeschluss vom 21. September 1995 - V ZB 34/94, BGHZ 130, 385, 388).
  • OLG München, 25.04.2018 - 34 Wx 359/17

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (BGHZ 117, 390/393 f.; BGHZ 130, 385/388 f.; Everts MittBayNot 2015, 315/316).
  • OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18

    Voraussetzungen für die Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten

    Bei dem Rückauflassungsanspruch handelt es sich nicht um mögliche Rückstände, sondern um das Recht selbst, mag auch sein Fortbestand nach Fristablauf wegen der vereinbarten Bedingungen die Ausnahme bilden; hier müssen die Interessen der Berechtigten im Vordergrund stehen (BGHZ 130, 385).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 81/94

    Anfechtung von Rechten gegenüber den Erben; Erteilung einer Sterbeurkunde zum

    Nicht durchgesetzte Leistungsrückstände aus dem vorgemerkten Anspruch können nach dem Tode des Inhabers nicht mehr entstehen (vgl. BGHZ 117, 390, 392; BGH, Beschl. v. 21. September 1995 - V ZB 34/94, NJW 1996, 59, 60).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (BGHZ 117, 390/393 f.; BGHZ 130, 385/388 f.; BayObLG MittBayNot 1995, 291/292; Everts MittBayNot 2015, 315 f.).
  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge;

    Eine Löschung gemäß § 23 Abs. 1 GBO oder § 23 Abs. 2 GBO kommt nicht in Betracht (siehe zu allem BayObLG DNotZ 1996, 20; vgl. auch BGH FGPrax 1995, 225; BGHZ 117, 390 und Demharter § 23 Rn. 11).

    Die dazu entwickelte Rechtsprechung vor allem des Bundesgerichtshofs, die die Interessen des (bzw. der) aus der Vormerkung Berechtigten in den Vordergrund rückt (vgl. insbesondere BGH FGPrax 1995, 225/226), würde konterkariert, wenn die sonst notwendige Bewilligung des Berechtigten durch Beweiserleichterungen zugunsten des Grundstückseigentümers ersetzbar wäre.

  • OLG Köln, 06.01.2020 - 2 Wx 373/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (BGHZ 117, 390, 393 f.; BGHZ 130, 385, 388 f.).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

    Nach zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH a.a.O sowie, BGHZ 130, 385 = NJW 1996, 59) sind jedoch bei einer Auflassungsvormerkung Rückstände von Leistungen ausgeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
    Denn hinsichtlich einer Rückauflassungsvormerkung ist ein Löschungserleichterungsvermerk nicht zulässig (ausführlich: BGH NJW 1992, 1683; NJW 1996, 59), weswegen dieser im Ergebnis zu Recht nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist.
  • AG Bonn, 05.03.2018 - Bonn 20644/5 (B0-20644-5)
    Hinsichtlich der Rückauflassungsvormerkungen II/4 und II/5 ist dieser Zusatz unzulässiger Weise (BGH 26.3.1992- V ZB 16/91 und BGH 21.9.1995 - V ZB 34/94) ebenfalls eingetragen worden.
  • OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10

    Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige

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