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   BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99   

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BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99 (https://dejure.org/2000,2598)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 StR 634/99 (https://dejure.org/2000,2598)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99 (https://dejure.org/2000,2598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 251 Abs. 4 StPO; § 337 StPO; § 256 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; Art. 20 GG; Art. 6 EMRK; § 147 StPO; § 260 StPO
    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden Gerichtsbeschluß bei Ausschluß des Beruhens; Institut für Rechtsmedizin als Behörde iSd § 256 StPO; Sachkunde des Sachverständigen; Unzulässige Aufklärungsrüge; Beweisantrag; Grundsatz des fairen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls - Notarzt - Totenflecken - Todeszeitbestimmung - Aufklärungsrüge - Leichenschau - Gebot des fairen Verfahrens - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    StPO § 251 Abs. 4; ; StPO § 256; ; StPO § 87; ; StPO § 251; ; StPO § 253; ; StPO § 87 Abs. 2 Satz 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsbeschluß bei Urkundenverlesung - Verlesung eines Sektionsprotokolls - Inhalt einer Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 4
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Hier kann jedoch ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensfehler (vgl. BGHSt 42, 71, 73) ausgeschlossen werden.
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst für nicht entscheidungserheblich erachtet; denn es muß, den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (BGHSt 36, 305, 308 ff.; vgl. auch BGH Beschluß vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2000, 216).
  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst für nicht entscheidungserheblich erachtet; denn es muß, den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (BGHSt 36, 305, 308 ff.; vgl. auch BGH Beschluß vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2000, 216).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98

    Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Insoweit trägt auch die Revision nichts vor (vgl. BGH, Urt. vom 21.4.1998 - 1 StR 132/98).
  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 376/75

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung bei Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Der Senat schließt jedoch aus, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (vgl. BGHR StPO § 251 IV 1 Anordnung 1; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1983, 319, 320 sowie andererseits BGH NStZ 1988, 283; BGH, Urt. vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75; Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 300, 301).
  • OLG Brandenburg, 10.10.1995 - 2 Ss 40/95

    Verfahrensfehler durch Nichtbekanntgabe des Grundes der Verlesung von Urkunden;

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Der Senat schließt jedoch aus, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (vgl. BGHR StPO § 251 IV 1 Anordnung 1; BGH NStZ 1986, 325; BGH StV 1983, 319, 320 sowie andererseits BGH NStZ 1988, 283; BGH, Urt. vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75; Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 300, 301).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Dieser Satz enthält keine Wertung des Teilschweigens zum Nachteil des Angeklagten, so daß dahingestellt bleiben kann, ob trotz der Bereitschaft des Angeklagten, Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten, ein Teilschweigen vorliegt (vgl. dazu BGH StV 1994, 521, 524, insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 494).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 582/90

    Zulässigkeit der DNA-Analyse sowohl zum Täterausschluß als auch zur

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Die Aufklärungspflicht geht grundsätzlich nicht weiter als das Tatgericht gehalten ist, entsprechenden Beweisanträgen stattzugeben; Gründe, die zur Ablehnung eines Beweisantrages berechtigen, lassen auch die Aufklärungspflicht entfallen (BGH NStZ 1991, 399, 400; Herdegen in KK-StPO 4. Aufl. § 244 Rdn. 22).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde eines Sachverständigen muß ein Tatgericht haben, wenn der Sachverständige von anerkannten wissenschaftlichen Kriterien abweicht (BGH, Beschluß vom 7.7.1999 - 1 StR 207199 = NStZ 1999, 630, 631).
  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00

    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
    Dieser Satz enthält keine Wertung des Teilschweigens zum Nachteil des Angeklagten, so daß dahingestellt bleiben kann, ob trotz der Bereitschaft des Angeklagten, Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten, ein Teilschweigen vorliegt (vgl. dazu BGH StV 1994, 521, 524, insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 494).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90

    Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit -

  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15

    Subsidiarität der Unterschlagung bei einem durch dieselbe Tat verwirklichten

    Wird die Verlesung lediglich durch den Vorsitzenden angeordnet, muss hinzukommen, dass die persönliche Vernehmung der Person, von der die Erklärung stammt, nicht zur weiteren Aufklärung hätte beitragen können (LR/Sander/Cirener, aaO, § 251 Rn. 81 mwN; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17

    Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und

    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 StR 271/05, StV 2005, 652, 653; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, StV 2001, 4, 5 = BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 5 mwN).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Zudem wird für - im Gesetzgebungsverfahren als vergleichbar angesehene (s. BT-Drucks. 15/1508 S. 26) und vom Gesetzeswortlaut ähnlich geregelte - Zeugnisse oder Gutachten öffentlicher Behörden gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO gefordert, dass sich ergibt, von wem die Erklärung für die Behörde abgegeben wurde (vgl. LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 41; KMR/R. Fischer, StPO, 111. EL, § 256 Rn. 41; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Behörde 3; Beschluss vom 6. März 2001 - 1 StR 14/01, juris; zum ärztlichen Attest BGH, Beschluss vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19, juris Rn. 5 mwN; Urteil vom 10. März 2021 - 6 StR 285/20, NStZ 2021, 507, 508).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Dabei hat sich im Ausgangspunkt aus dem gemäß § 256 Nr. 1 lit. a) StPO (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2000, Az. 1 StR 634/99) verlesenen Abschnitt unter Buchstabe A. (Äußere Besichtigung) Nr. 21 des Obduktionsprotokolls des Instituts für Rechtsmedizin der L-M-U. M. vom 17.11.2016 über die gerichtliche Leichenöffnung der Leiche von H1 am 13.11.2016, das durch die Obduzenten Prof. Dr. P7, Prof. Dr. P2 und C1, die dem Institut für Rechtsmedizin angehören, unterzeichnet ist, der folgende Befund ergeben: "Das Haupthaar ist von vermutlich dunkelbrauner bis rotbrauner Farbe, bis ca. 40 cm lang, leicht gewellt, im Hinterhauptsbereich durch ein dunkelfarbiges Zopfbändchen zusammengehalten." Dem hilfsweise für den Fall, "dass die Kammer zu der Überzeugung des Vorliegens des Mordmerkmals der Heimtücke gelangt und deshalb eine Verurteilung nach § 211 Abs. 1 StGB in Betracht kommt oder dass sie im Zusammenhang mit § 212 StGB das Vorliegen eines besonders schweren Falles erwägt", durch die Verteidigung gestellten Antrag auf (erneute) Vernehmung des Sachverständigen Prof. Dr. P2 zum Beweis der Tatsache, dass bei der Obduktion festgestellt wurde, dass H1 zu diesem Zeitpunkt einen Zopf gebunden hatte, brauchte die Kammer nicht nachkommen, weil die Tatsache, die bewiesen werden soll, schon erwiesen ist, § 244 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 StPO.

    Hierbei handelt es sich um eine Befundtatsache, bei der ohne Nachteil für die Wahrheitsermittlung auf eine unmittelbare Vernehmung der Verfasser des Obduktionsprotokolls verzichtet werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2000, Az. 1 StR 634/99).

  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Entscheidend ist insoweit, ob die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung erforderlich ist oder ob die Verlesung der Niederschrift genügt (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, NStZ-RR 2001, 261 und vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 271/05

    Vergewaltigung (höhere Schmerztoleranz des Opfers; zynische Ausführungen der

    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH StV 2001, 4 = BGHR StPO vor § 1 faires Verfahren Hinweispflicht 5 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03

    Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend daraufhin, dass eine Akteneinsichtnahme während der Hauptverhandlung in Verbindung mit einer Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung nur dann geboten ist und in Betracht kommt, wenn der Verteidiger an einer rechtzeitigen Akteneinsicht gehindert war (OLG Stuttgart, a.a.O.), er keine vollständige Akteneinsicht erhalten hat (so wohl BayObLG NJW 1992, 2242) oder während der Hauptverhandlung weitere verfahrensbezogene Ermittlungen angestellt worden sind (Vgl. BGH NStZ 1990, 193, 195; StV 2001, 4).
  • BGH, 20.08.2002 - 1 StR 305/02

    Behördengutachten; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Ergänzend bemerkt der Senat: Bei dem mit zwei Unterschriften versehenen Gutachten des Direktors des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg vom 27. August 2001 handelt es sich ersichtlich um ein Behördengutachten, das nach § 256 StPO verlesen werden kann (BGH StV 2001, 4).
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