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   BGH, 21.09.2006 - IX ZB 11/04   

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https://dejure.org/2006,947
BGH, 21.09.2006 - IX ZB 11/04 (https://dejure.org/2006,947)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2006 - IX ZB 11/04 (https://dejure.org/2006,947)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2006 - IX ZB 11/04 (https://dejure.org/2006,947)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Funktionelle Zuständigkeit des Insolvenzgerichts zur Entscheidung über eine auf Massearmut gestützte Erinnerung des Insolvenzverwalters gegen den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Geltung des Vollstreckungsverbots des § 210 Insolvenzordnung (InsO) bei ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vollstreckung in die Insolvenzmasse nach Eintritt der Massearmut

  • zvi-online.de

    InsO § 89 Abs. 3, §§ 207, 210; ZPO § 766 Abs. 1 Satz 1
    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung eine Kostengläubigers in die Insolvenzmasse bei Massearmut

  • Judicialis

    InsO § 89 Abs. 3; ; InsO § 207; ; InsO § 210; ; ZPO § 766 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über eine auf Massearmut gestützte Erinnerung des Insolvenzverwalters gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung nach Eintritt der Massearmut: § 210 InsO?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwehr eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch Insolvenzverwalter ? Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 119
  • ZIP 2006, 1999
  • MDR 2007, 298
  • NZI 2006, 697
  • NZI 2007, 33
  • FamRZ 2006, 1667 (Ls.)
  • WM 2006, 2090
  • DB 2007, 2366
  • Rpfleger 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 11/04
    aa) Nach der allerdings später als die angefochtenen Beschlüsse ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05, WM 2006, 970, 973, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) ist das Vollstreckungsverbot aus § 210 InsO auf das Rangverhältnis zwischen den im ersten Rang zu berichtigenden Kosten (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und den im zweiten Rang zu berichtigenden Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO) entsprechend anzuwenden, um die vom Gesetz nicht bedachte Lücke zu schließen, dass die im ersten Rang zu berichtigenden Kosten nicht gedeckt wären, falls die Neumasseverbindlichkeiten ausgeglichen würden.

    Da er - entgegen der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl. BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05, aaO S. 923) - seine Tätigkeit nicht sofort beenden kann, weil § 207 InsO die Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse nur in dem in der Vorschrift geregelten Verfahren erlaubt, müsste er ohne eine entsprechende Anwendung des § 210 InsO zusehen, wie andere Kostengläubiger im Wege der Vollstreckung bis zum vorläufigen Ausgleich ihrer Forderungen auf die vorhandenen Barmittel der Masse zugreifen.

    Es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber, der in den §§ 207 ff InsO die massearme Insolvenz nur bruchstückhaft geregelt hat (vgl. BGHZ 154, 358, 368 ff), mit der Vorschrift des § 210 InsO die entsprechende Anwendung über den unmittelbar geregelten Fall hinaus ausschließen wollte (vgl. BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05, aaO S. 973; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 207 Rn. 68; Pape, in Kübler/Prütting aaO § 207 Rn. 32; a.A. Klopp/Kluth, in Gottwald aaO § 74 Rn. 44).

    Die rechtsverbindliche Wirkung der Anzeige gilt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch nicht ausnahmslos (vgl. BGHZ 154, 358, 369; BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05, aaO S. 973 f).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 11/04
    Es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber, der in den §§ 207 ff InsO die massearme Insolvenz nur bruchstückhaft geregelt hat (vgl. BGHZ 154, 358, 368 ff), mit der Vorschrift des § 210 InsO die entsprechende Anwendung über den unmittelbar geregelten Fall hinaus ausschließen wollte (vgl. BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05, aaO S. 973; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 207 Rn. 68; Pape, in Kübler/Prütting aaO § 207 Rn. 32; a.A. Klopp/Kluth, in Gottwald aaO § 74 Rn. 44).

    Die rechtsverbindliche Wirkung der Anzeige gilt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch nicht ausnahmslos (vgl. BGHZ 154, 358, 369; BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05, aaO S. 973 f).

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 11/04
    In den genannten Fällen entscheidet das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, ZIP 2004, 732; ständig).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 11/04
    Das Beschwerdegericht hat über die Zulassung der Rechtsbeschwerde in ordnungsgemäßer Besetzung (BGHZ 154, 200, 200 f) entschieden.
  • LG Trier, 18.01.2005 - 4 T 26/04

    Berufung des Insolvenzverwalters nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf das

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 11/04
    Für Vollstreckungsverbote im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 210 InsO ist auch dies überwiegend anerkannt (vgl. LG Trier ZInsO 2005, 221; Breutigam, in Berliner Kommentar aaO § 210 Rn. 7; HK-InsO/Landfermann, aaO § 210 Rn. 4; FK/Kießner, InsO 4. Aufl. § 210 Rn. 7; Pape, in Kübler/Prütting, aaO § 210 Rn. 4a; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 210 Rn. 15; Uhlenbruck, aaO § 210 Rn. 4; a.A. Smid, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 2 und Fn. 4; ders. WM 1998, 1313, 1318 f; Runkel/Schnurbusch NZI 2000, 49, 51).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 217/08

    Insolvenzverfahren: Rechtswirkungen der Pfändung fortlaufender Bezüge des

    a) Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts war hier entsprechend § 89 Abs. 3 Satz 1 InsO begründet, obwohl § 114 Abs. 3 InsO auf diese Vorschrift nicht verweist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 11/04, ZInsO 2006, 1049 Rn. 8).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 202/06

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Pfändungsschutz hinsichtlich des

    Da der Vergleich auf einer Entscheidung des Insolvenzgerichts beruht, erscheint es allein angemessen, an der durch § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO für Vollstreckungsentscheidungen begründeten Zuständigkeit des Insolvenzgerichts festzuhalten, zumal die Zuständigkeitszuweisung keinen abschließenden Charakter hat (BGH, Beschl. v. 21. September 2006 - IX ZB 11/04, WM 2006, 2090 f Tz. 8).
  • BGH, 02.05.2019 - IX ZB 67/18

    Zur Frage, ob im Kostenfestsetzungsverfahren die Anzeige der

    Die Notwendigkeit der Erhebung von Rechtsbehelfen zur Abwehr nach Erklärung der Masseunzulänglichkeit ausgebrachter Pfändungen, die eine Verstrickung auslösen (BGH, Urteil vom 21. September 2017 - IX ZR 40/17, WM 2017, 2037 Rn. 12 ff), könnte zu Kostennachteilen für die bereits völlig unzureichende Masse führen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 11/04, WM 2006, 2090 Rn. 15).
  • BFH, 29.03.2016 - VII E 10/15

    Gerichtskostenansatz bei Masseunzulänglichkeit

    Dadurch kommt es im Streitfall nicht darauf an, ob zivilprozessuale Erinnerungen zur Durchsetzung des Vollstreckungsverbots des § 210 InsO in entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht zuzuweisen sind (vgl. hierzu BGH-Beschluss vom 21. September 2006 IX ZB 11/04, ZIP 2006, 1999).
  • KG, 08.07.2010 - 1 W 249/10

    Grundbuch: Rechtsmittel gegen die Eintragung einer Zwangshypothek unter

    Die Zuständigkeit geht gemäß § 89 Abs. 3 S.1 InsO nur dann auf das Insolvenzgericht über, wenn nach allgemeinen Vorschriften das Vollstreckungsgericht zuständig wäre (OLG Jena, NJW-RR 2002, 626, 627; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 89 Rn. 43; vgl. auch BGH, NJW-RR 2007, 119 zum Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht).
  • LG Berlin, 18.12.2007 - 86 T 700/07

    Insolvenzverfahren: Vollstreckungsverbot bei vor der

    In entsprechender Anwendung des § 89 Abs. 3 InsO hat über Vollstreckungsverbote im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 210 InsO das Insolvenzgericht als das sachnähere Gericht zu entscheiden (vgl. BGH ZInsO 2006, 1049).
  • FG Köln, 07.05.2014 - 14 K 544/13
    Allerdings wendet die Rechtsprechung das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO analog an, wenn auch die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vorhandene bzw. gebildete Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorrangig zu berichtigenden Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 55 InsO) zu berichtigen und/oder alle Neumasseverbindlichkeiten voll zu erfüllen, und zwar ausschließlich in diesen Fällen (BGH-Urteile in BGHZ 154, 358 und 167, 178; Beschlüsse vom 21.09.2006 IX ZB 11/04, ZIP 2006, 1999; vom 09.10.2008 IX ZB 129/07, ZIP 2008, 2284).
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