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   BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05   

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https://dejure.org/2006,9758
BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05 (https://dejure.org/2006,9758)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2006 - IX ZB 217/05 (https://dejure.org/2006,9758)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2006 - IX ZB 217/05 (https://dejure.org/2006,9758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarerklärung eines Zahlungstitels eines ausländischen Gerichts; Bestehen eines Rechtsschutzes bei Eintragung einer Zwangshypothek im Ausland; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung des Vorbringens aus tatsächlichen oder rechtlichen ...

  • Judicialis

    AVAG § 14 Abs. 1; ; AVAG § 15 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 293; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 766 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten zwar zur Kenntnis nimmt, aber aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (BGHZ 152, 181, 194; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02, WM 2003, 992, 994).

    Fehlerhafte Rechtsanwendung allein genügt dafür nicht; vielmehr muss die Auffassung des Gerichts unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sein und daher vermuten lassen, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002 aaO).

  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05
    Mangels eines zulässigen Rechtsmittels ist der Senat gehindert, den von den Beteiligten dieses Verfahrens nicht angesprochenen Bedenken gegen die Bestimmtheit des für vollstreckbar erklärten Tenors nachzugehen, soweit dieser die Fälligkeit der zurückzuerstattenden Prozesskosten betrifft (zu den tatrichterlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang vgl. BGHZ 122, 16, 17 ff; BGH, Beschl. v. 5. April 1990 - IX ZB 68/89, NJW 1990, 3084, 3085).
  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05
    Eine solche Entscheidung ist, auch wenn sie - wie hier - zusammen mit der Entscheidung über den Rechtsbehelf selbst ergeht, nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1994 - IX ZB 8/94, NJW 1994, 2156, 2157 zu Art. 38 Abs. 1 EuGVÜ m.N. aus der Rspr. des EuGH).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05
    Mangels eines zulässigen Rechtsmittels ist der Senat gehindert, den von den Beteiligten dieses Verfahrens nicht angesprochenen Bedenken gegen die Bestimmtheit des für vollstreckbar erklärten Tenors nachzugehen, soweit dieser die Fälligkeit der zurückzuerstattenden Prozesskosten betrifft (zu den tatrichterlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang vgl. BGHZ 122, 16, 17 ff; BGH, Beschl. v. 5. April 1990 - IX ZB 68/89, NJW 1990, 3084, 3085).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05
    Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, ZinsO 2005, 1162).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-267/97

    Coursier

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - IX ZB 217/05
    Dem Insolvenzverwalter (Gerichtsaufseher) steht es frei, gegen Vollstreckungsakte der Antragstellerin im Inland, die nach einer - von ihm zu belegenden - rechtskräftigen Löschung der Zwangshypothek erfolgen, mit der Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO vorzugehen (vgl. Art. 140 des polnischen Gesetzes über Konkurs und Sanierung vom 28. Februar 2003; EuGH InVo 1999, 243, 245 [Tz. 28 bis 32]; MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 40).
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