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   BGH, 21.09.2009 - IX ZR 239/08   

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https://dejure.org/2009,10693
BGH, 21.09.2009 - IX ZR 239/08 (https://dejure.org/2009,10693)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2009 - IX ZR 239/08 (https://dejure.org/2009,10693)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2009 - IX ZR 239/08 (https://dejure.org/2009,10693)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Verbots der Einzelzwangsvollstreckung auf die in § 60 Konkursordnung (KO) genannten Ansprüche auf Geldbeträge

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 1; ; ZPO § 887; ; KO § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung gem. § 60 KO mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 21.09.2009 - IX ZR 239/08
    Ein die Zulassung der Revision rechtfertigendes Bedürfnis nach einer Klärung der Rechtslage unter dem auslaufenden Recht der Konkursordnung besteht unter diesen Umständen nicht (vgl. zur Zulassungswürdigkeit bei auslaufendem Recht allgemein BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 988 unter 1. c) m.w.N., in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08

    Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei

    Bei auslaufendem Recht - § 68 StBerG in der bis 14. Dezember 2004 geltenden Fassung des Gesetzes vom 4. November 1975 - setzt dieser Zulassungsgrund voraus, dass die Beschwerde einen fortbestehenden Klärungsbedarf darlegt, wofür sie die Feststellungslast trägt (Beschluss vom 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220 Rn. 8; vom 12. Februar 2009 - IX ZR 11/07 Rn. 3 n.v.; vom 7. Mai 2009 - IX ZR 151/07 Rn. 3 n.v.; vom 21. September 2009 - IX ZR 239/08 Rn. 2 n.v.).
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