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   BGH, 21.09.2016 - VII ZB 45/15   

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https://dejure.org/2016,34065
BGH, 21.09.2016 - VII ZB 45/15 (https://dejure.org/2016,34065)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2016 - VII ZB 45/15 (https://dejure.org/2016,34065)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2016 - VII ZB 45/15 (https://dejure.org/2016,34065)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 727 ZPO, § 829 Abs 1 ZPO, § 835 Abs 1 ZPO, § 401 Abs 1 BGB
    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Umschreibung auf den Rechtsnachfolger

  • IWW

    § 727 ZPO, § ... 319 ZPO, § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 750 Abs. 2 ZPO, § 727 Abs. 1 ZPO, § 829 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 804 Abs. 1 ZPO, § 401 Abs. 1 BGB, § 829 Abs. 1 ZPO, § 835 Abs. 1 BGB, § 835 Abs. 1 ZPO, § 835 Abs. 3 Satz 1, § 829 Abs. 3 ZPO, § 836 Abs. 1 ZPO, § 1282 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 319 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unanwendbarkeit des § 727 ZPO auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zur Pfändung der Überweisung von Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner

  • rewis.io

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Umschreibung auf den Rechtsnachfolger

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727; ZPO § 829; ZPO § 835; BGB § 401 Abs. 1
    Unanwendbarkeit des § 727 ZPO auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zur Pfändung der Überweisung von Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner

  • rechtsportal.de

    ZPO § 727
    Unanwendbarkeit des § 727 ZPO auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zur Pfändung der Überweisung von Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Keine Umschreibung auf Rechtsnachfolger!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Umschreibung eines PfÜB auf Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Forderungspfändung - und der Gläubigerwechsel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anwendung des § 727 ZPO auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zur Pfändung von Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anwendbarkeit des § 727 ZPO auf Pfändungsbeschlüsse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umschreibung auch eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf den Rechtsnachfolger?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Keine Umschreibung auf den Rechtsnachfolger! (IBR 2017, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 399
  • MDR 2016, 1411
  • MDR 2017, 14
  • WM 2016, 2077
  • Rpfleger 2017, 99
  • JR 2019, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 29.10.2020 - 101 VA 107/20

    Anforderungen an eine Hinterlegung wegen Mehrfachpfändung

    Somit steht aber ein wirksamer Rechtsbehelf zur Prüfung der Fragen zur Verfügung, ob das von I. K. erwirkte, erstrangige Pfandrecht in der hier gegebenen Konstellation dem Zahlungsverlangen der Antragstellerin entgegen gehalten werden kann und ob der Drittschuldner zur Hinterlegung nach oder entsprechend § 372 Satz 2 BGB deshalb berechtigt ist, weil die Zugehörigkeit der gepfändeten Forderung zum Nachlass als Voraussetzung für die Gesamtrechtsnachfolge in die mit einem Pfändungspfandrecht belastete Forderung (§ 1922 BGB; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. September 2016, VII ZB 45/15, WM 2016, 2077 Rn. 10 - zur Zession; Herget in Zöller, ZPO, § 804 Rn. 12; Würdinger in Stein/Jonas, ZPO, § 804 Rn. 9 und 31) schwierig zu beurteilen ist.

    Im jeweiligen Verfahren sind diejenigen Rechtsfolgen zu beachten, die sich daraus ergeben, dass der Gesamtrechtsnachfolger eines Vollstreckungsgläubigers zur Fortsetzung einer bereits von seinem Rechtsvorgänger begonnenen Zwangsvollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels - nicht dagegen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - benötigt, deren Klausel ihn als neuen Gläubiger ausweist, und dass darüber hinaus die Nachfolgeklausel (§ 727 ZPO) 101 VA 107/20 - Seite 12 - sowie die ihrer Erteilung zugrundeliegenden Urkunden dem Vollstreckungsschuldner gemäß § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2019, V ZB 117/18, NJW-RR 2019, 1274 Rn. 9; Beschluss vom 21. September 2016, VII ZB 45/15, WM 2016, 2077 Rn. 9 ff.).

  • BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20

    Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im

    Die Pfändung hat in Bezug auf die Rechtsstellung des Schuldners nur zur Folge, dass eine öffentlich-rechtliche Beschlagnahme der Forderung eintritt, diese mit dem Pfändungspfandrecht des Vollstreckungsgläubigers belastet und dem Schuldner jede den Gläubiger beeinträchtigende Verfügung über die Forderung verboten wird (vgl. BGH Beschluss vom 21. September 2016 - VII ZB 45/15 - ZIP 2017, 399 Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2020 - 7 U 146/17

    Abfindungsansprüche eines in Insolvenz gefallenen Gesellschafters einer GmbH nach

    Eine Umschreibung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nicht erforderlich (BGH WM 2016, 2077).
  • KG, 03.11.2022 - 2 U 1060/20

    Wirksame Ausübung von Vorkaufsrecht an Geschäftsanteil von GmbH

    Im Übrigen aber erschließt sich auch nicht, weshalb die Nebenintervenientin nicht umgehend die Berichtigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses analog § 319 ZPO beantragt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. September 2016 - VII ZB 45/15, NJOZ 2017, 571, 572).
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