Rechtsprechung
BGH, 21.09.2017 - 2 StR 498/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Strafausspruchs mangels gerichtlicher Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten; Wesentlichkeit der Kenntnis des Werdegangs und der Lebensverhältnisse des Angeklagten für die Strafzumessung und deren rechtliche Überprüfung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung des Strafausspruchs mangels gerichtlicher Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten; Wesentlichkeit der Kenntnis des Werdegangs und der Lebensverhältnisse des Angeklagten für die Strafzumessung und deren rechtliche Überprüfung
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Aufhebung des Strafausspruchs mangels gerichtlicher Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten; Wesentlichkeit der Kenntnis des Werdegangs und der Lebensverhältnisse des Angeklagten für die Strafzumessung und deren rechtliche Überprüfung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafzumessung - und die Feststellungen zum Werdegang des Angeklagten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14
Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei …
Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 498/16
Nach Aufhebung dieses Urteils mit den Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zum äußeren Tatgeschehen aufgrund einer Revision des Angeklagten (Senat, Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, NStZ 2016, 84) hat es den Angeklagten nunmehr wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. - BGH, 30.07.1992 - 4 StR 270/92
Anforderungen an die Begründung eines Urteils - Würdigung einer möglichen …
Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 498/16
Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung einer verhängten Freiheitsstrafe auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Senat, Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN). - BGH, 10.03.1992 - 1 StR 111/92
Urteilsgründe - Feststellungen - Persönliche Verhältnisse - Bezugnahme auf erstes …
Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 498/16
Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung einer verhängten Freiheitsstrafe auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Senat, Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN). - BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel …
Auszug aus BGH, 21.09.2017 - 2 StR 498/16
Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung einer verhängten Freiheitsstrafe auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. Juli 1992 - 4 StR 270/92; BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 111/92; Senat, Beschluss vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95, jeweils mwN).