Rechtsprechung
BGH, 21.09.2017 - V ZB 18/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 520 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 139 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist; Glaubhaftmachung des Einwurfs des Fristverlängerungsantrags in den Gerichtsbriefkasten durch den Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist; Glaubhaftmachung des Einwurfs des Fristverlängerungsantrags in den Gerichtsbriefkasten durch den Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de
ZPO § 520 Abs. 2 ; ZPO § 574 Abs. 2
Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist; Glaubhaftmachung des Einwurfs des Fristverlängerungsantrags in den Gerichtsbriefkasten durch den Prozessbevollmächtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtsbriefkasten - und der Verlust des Fristverlängerungsantrags
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzungsantrag - und die spätere Ergänzung des Vortrags
Verfahrensgang
- AG München, 16.02.2016 - 484 C 29771/12
- LG München I, 14.12.2016 - 36 S 6640/16
- BGH, 21.09.2017 - V ZB 18/17
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.03.2019 - V ZB 97/18
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einer Partei hinsichtlich der …
(2) Das führte zwar dazu, dass dieser jetzt unabhängig von der fehlgeschlagenen Fristsetzung und ähnlich wie bei einem Hinweis ohne Fristsetzung so rechtzeitig reagieren musste, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf die Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 2017 - V ZB 18/17, juris Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 4. April 2007 - VIII ZB 109/05, BGH-Report 2007, 722 Rn. 7).