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   BGH, 21.09.2020 - StB 28/20   

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https://dejure.org/2020,29735
BGH, 21.09.2020 - StB 28/20 (https://dejure.org/2020,29735)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2020 - StB 28/20 (https://dejure.org/2020,29735)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2020 - StB 28/20 (https://dejure.org/2020,29735)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, § 12 VStGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 9 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 211 Abs. 2, § 27 Abs. 1, §§ 52, 53 StGB, §§ 1, 3 Satz 1 JGG, § 121 Abs. 1 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 19 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 2 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 1 Satz 1 VStGB, Art. 20 Abs. 4 GG, § 28 Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 1 Satz 1 StGB, §§ 211, 212 StGB, § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, §§ 223 ff. StGB, § 6 Nr. 1 StGB, § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 88 JGG, § 73c Abs. 2 AsylG, § 116 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung; Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rewis.io

    Haftbeschwerdeverfahren gegen Untersuchungshaft: Nachprüfung der Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung; Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 351
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 22.02.2018 - AK 5/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Mit Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (AK 5/18), vom 28. Juni 2018 (AK 24 u. 25/18) und vom 18. Oktober 2018 (AK 38 u. 39/18) hat der Senat im besonderen Haftprüfungsverfahren jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

    bb) Hinsichtlich der Struktur, der Tätigkeiten und der Zielsetzungen des IS wird auf den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2018 (AK 5/18, juris Rn. 12 ff.) sowie den angefochtenen Haftbefehl verwiesen.

    bb) Was die Struktur, die Tätigkeiten und die Zielsetzungen des IS betrifft, hat sich die Verdachtslage seit der Haftfortdauerentscheidung des Senats vom 22. Februar 2018 (AK 5/18, juris Rn. 18) nicht geändert.

    cc) Hinsichtlich einer Strafbarkeit des Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung und eines Kriegsverbrechens gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung verweist der Senat auf seine Haftfortdauerentscheidung vom 22. Februar 2018 (AK 5/18, juris Rn. 25 ff.).

  • BGH, 26.05.2020 - StB 15/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung eines Haftbefehls;

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (s. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5; vom 29. September 2016 - StB 30/16, NJW 2017, 341 Rn. 5, 7; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 10, jeweils mwN).

    Das Beschwerdegericht prüft die Ausführungen in der Haftentscheidung zu den Erkenntnissen der Hauptverhandlung auf ihre Nachvollziehbarkeit und Plausibilität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2003 - StB 11/03, BGHR StPO § 117 Begründung 1; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 12).

    Der Beschwerde vermag es indes nicht zum Erfolg verhelfen, wenn der Rechtsmittelführer die Ausführungen als lückenhaft betrachtet, weil er die Ergebnisse der Beweisaufnahme abweichend bewertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, aaO; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, aaO).

  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (s. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3 Rn. 5; vom 29. September 2016 - StB 30/16, NJW 2017, 341 Rn. 5, 7; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 10, jeweils mwN).

    Deren Bewertung bedarf es regelmäßig nicht (s. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - StB 30/16, aaO, Rn. 7).

  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Es beanstandet die Annahme des dringenden Tatverdachts, soweit die Würdigung des Erstgerichts offensichtliche Mängel aufweist, welche die Beurteilung der Verdachtslage als unvertretbar erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; ferner BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, juris Rn. 12 [insoweit in NStZ-RR 2016, 217 nicht abgedruckt]).

    Der Beschwerde vermag es indes nicht zum Erfolg verhelfen, wenn der Rechtsmittelführer die Ausführungen als lückenhaft betrachtet, weil er die Ergebnisse der Beweisaufnahme abweichend bewertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, aaO; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, aaO).

  • BGH, 22.09.2016 - StB 29/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Mord; Fortdauer der etwas mehr als

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Dies hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer Berücksichtigung zu finden, ohne dass dies von einer Bewertung des Verhaltens als nicht sachdienlich abhängig wäre (s. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19; vom 3. Mai 2019 - AK 15/19 u. StB 9/19, NJW 2019, 2249 Rn. 36, 38, jeweils mwN).
  • BGH, 03.05.2019 - AK 15/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Dies hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Haftfortdauer Berücksichtigung zu finden, ohne dass dies von einer Bewertung des Verhaltens als nicht sachdienlich abhängig wäre (s. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - StB 29/16, NStZ-RR 2017, 18, 19; vom 3. Mai 2019 - AK 15/19 u. StB 9/19, NJW 2019, 2249 Rn. 36, 38, jeweils mwN).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Hier rechtfertigt sich die Annahme, das in § 1 Satz 1 StGB verankerte Weltrechtsprinzip erfasse tateinheitlich mit dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung begangene Verbrechen nach §§ 211, 212 StGB, jedoch daraus, dass - wegen der weitgehenden Identität der Tatbestandsmerkmale - der Sachverhalt, der für eine Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens ermittelt und festgestellt werden muss, auch eine Verurteilung wegen dieser Tötungsdelikte trägt (s. - für § 1 Satz 1 VStGB im Verhältnis von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB zu §§ 223 ff. StGB - BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 71; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53; ferner - für § 6 Nr. 1 StGB aF im Verhältnis von Völkermord gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF zu §§ 211, 212 StGB - BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 69 f.).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Soweit sich der Angeklagte hochwahrscheinlich über sein Verhalten bei der Hinrichtung hinaus am IS beteiligte, namentlich durch die bewaffnete Bewachung beschlagnahmter Fahrzeuge in der Nähe des von seiner Familie bewohnten Hauses, treten diese Beteiligungshandlungen in ihrer Gesamtheit als materiellrechtlich eigenständige Tat (§ 53 StGB) zu dem auch gegen andere Strafgesetze verstoßenden mitgliedschaftlichen Betätigungsakt hinzu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 23, 37 ff.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5).
  • VG Berlin, 08.07.2020 - 25 L 120.20
    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Mit Beschluss vom 8. Juli 2020 hat das Verwaltungsgericht Berlin (25 L 120/20 A, juris) zwar entschieden, dass eine beachtliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, aufgrund derer das für den Angeklagten vormals festgestellte Abschiebungsverbot gemäß § 73c Abs. 2 AsylG zu widerrufen wäre, weiterhin nicht vorliegt.
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
    Hier rechtfertigt sich die Annahme, das in § 1 Satz 1 StGB verankerte Weltrechtsprinzip erfasse tateinheitlich mit dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung begangene Verbrechen nach §§ 211, 212 StGB, jedoch daraus, dass - wegen der weitgehenden Identität der Tatbestandsmerkmale - der Sachverhalt, der für eine Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens ermittelt und festgestellt werden muss, auch eine Verurteilung wegen dieser Tötungsdelikte trägt (s. - für § 1 Satz 1 VStGB im Verhältnis von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB zu §§ 223 ff. StGB - BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 71; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53; ferner - für § 6 Nr. 1 StGB aF im Verhältnis von Völkermord gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF zu §§ 211, 212 StGB - BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 69 f.).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

  • BGH, 02.05.2018 - 3 StR 355/17

    Urteil wegen Ermordung eines Exilkroaten im Jahr 1983 rechtskräftig

  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

  • BGH, 09.02.2017 - StB 2/17

    Unbeachtlichkeit fremdsprachiger Schreiben (Deutsch als Gerichtssprache;

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

  • BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95

    Beihilfe - Haupttat - Bloße Anwesenheit - Bloße Billigung - Tatentschluß -

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

  • BGH, 28.06.2018 - AK 24/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in

  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Sie folgt für die tateinheitlich verwirklichten Delikte des Mordes und der Beihilfe zum Mord aus einer Annexkompetenz zu dieser Vorschrift (s. hierzu BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 38 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 51).

    Zwar lässt sich den Urteilsgründen nicht ausdrücklich entnehmen, ob das Kammergericht angenommen hat, dass auch der Angeklagte R.    als die Tötung fördernder Gehilfe das subjektive Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verwirklichte, was allerdings angesichts der festgestellten politisch geprägten Motivlage naheliegt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342 Rn. 12 mwN; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89 Rn. 82).

  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Einzelheiten der Motivlage sind dabei regelmäßig nicht von Bedeutung (BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ 2019, 342; vgl. auch MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 92 mwN).
  • BGH, 29.10.2020 - StB 38/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung eines Haftbefehls im Verfahren

    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Erkenntnisse über den Verlauf der Beweisaufnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 16 mwN).

    Das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 16 mwN).

    Um dem Beschwerdegericht eine eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, bedarf es daher einer - wenn auch knappen - Darstellung, ob und inwieweit sowie durch welche Beweismittel sich der zu Beginn der Beweisaufnahme vorliegende Verdacht bestätigt oder verändert hat und welche Beweisergebnisse gegebenenfalls noch zu erwarten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 17 mwN).

    Das Beschwerdegericht beanstandet die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, soweit die Würdigung des Erstgerichts offensichtliche Mängel aufweist, welche die Einschätzung der Verdachtslage als unvertretbar erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 3; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 17).

    Der Beschwerde vermag es indes nicht zum Erfolg zu verhelfen, wenn der Rechtsmittelführer die Ergebnisse der Beweisaufnahme abweichend bewertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2016 - StB 5/16, juris Rn. 12; vom 26. Mai 2020 - StB 15/20, juris Rn. 12; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 17).

    Nicht zuletzt unter Berücksichtigung dessen, dass eine detaillierte Analyse der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen im Rahmen der Haftentscheidung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - StB 2/17, juris Rn. 17; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 17), genügt dies den dargestellten Anforderungen.

  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22

    Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische

    Danach liegt es, wenngleich beim Menschlichkeitsverbrechen - anders als beim Kriegsverbrechen gegen Personen (s. BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 80) - die allgemeinen Regeln für Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter nicht uneingeschränkt Anwendung finden (s. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 49), nahe, die Katalogtaten des § 7 Abs. 1 VStGB - wie bei § 8 Abs. 1 VStGB (s. etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 24) - rechtlich nicht als Tatmodalitäten, sondern als eigene Tatbestände zu werten (vgl. aus jüngerer Zeit BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - AK 17/22, NStZ-RR 2022, 227, 228; vom 12. Oktober 2022 - AK 32/22, juris Rn. 8; ferner MüKoStGB/Werle/Jeßberger aaO, Rn. 144).
  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24
    Eine solche Motivlage erweist sich nicht nur als im besonderen Maß gemeinschaftsbedrohlich, sondern ist mit grundlegenden gesellschaftlichen Wertentscheidungen schlechthin unvereinbar und steht damit sittlich auf tiefster Stufe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 23; vom 10. Januar 2023 - AK 49/22, juris Rn. 32 mwN; zur politischen Tatmotivation im Übrigen BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2018 - 3 StR 355/17, NStZ-RR 2018, 245; vom 15. Januar 2020 - AK 62/19, juris Rn. 12; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 37; vom 7. Oktober 2021 - AK 43/21, juris Rn. 31).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Dies folgt aus dem Inhalt der Sachakten und den in der bisherigen Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnissen, zu denen das Oberlandesgericht im angefochtenen Haftbefehl und in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2022 im Einzelnen Stellung genommen hat (zu den Maßstäben, nach denen das Beschwerdegericht nach st. Rspr. die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das erkennende Gericht zu prüfen hat, s. etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - StB 2/24
    Die Ausführungen des Oberlandesgerichts genügen den rechtlichen Maßstäben, die für die im Haftbeschwerdeverfahren vorzunehmende Überprüfung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung gelten (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Mit Beschluss vom 21. September 2020 (StB 28/20) hat der Senat eine Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl vom 29. Juli 2020 als unbegründet verworfen.

    c) Das Verfahren ist auch nach der letzten Haftentscheidung des Senats vom 21. September 2020 (StB 28/20) mit der in Haftsachen gebotenen Zügigkeit geführt worden.

  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Nach den insoweit anzulegenden Maßstäben (s. zu diesen etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN) tragen die Ausführungen des Oberlandesgerichts die Annahme des dringenden Tatverdachts und genügen entgegen der Auffassung der Verteidigung den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit sowie Plausibilität.
  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Nach den insoweit anzulegenden Maßstäben (s. etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN) ergeben sich keine Beanstandungen.
  • BGH, 01.06.2022 - StB 21/22

    Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

  • BGH, 12.01.2024 - StB 81/23
  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

  • BGH, 05.10.2023 - AK 56/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • BGH, 07.10.2021 - AK 43/21

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Ausgedehnter systematischer Angriff auf die

  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 187/22

    Verurteilung wegen Kriegsverbrechen in Syrien rechtskräftig

  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens in Haftsachen nach Aufhebung

  • BGH, 03.02.2021 - AK 1/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; dringender Tatverdacht wegen

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

  • BGH, 02.02.2021 - AK 2/21
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

  • BGH, 03.02.2021 - AK 2/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; dringender Tatverdacht wegen

  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

  • BGH, 05.10.2022 - StB 41/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr;

  • BGH, 12.01.2022 - StB 40/21

    Dringender Tatverdacht wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung

  • BGH, 10.08.2023 - StB 52/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • BGH, 29.06.2023 - StB 36/23

    Überprüfung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung im

  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

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