Rechtsprechung
BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- verkehrslexikon.de
Zum Haftungsumfang des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion für Schadensverursachung durch einen hochgeschleuderten Stein
- IWW
§ 7 StVG, § 115 VVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 Abs. 2 StVG
- rewis.io
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
KFZ-Haftung: Ist ein Traktor ein Transportfahrzeug oder eine Arbeitsmaschine; § 7 StVG?
- rabüro.de
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Keine Verwirklichung der Betriebsgefahr eines Traktors bei Schadensverursachung durch einen von diesem angetriebenen Kreiselmäher - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1 ; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion nach § - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kreiselmäher - und die Halterhaftung
- lto.de (Kurzinformation)
Betriebsbegriff bei Arbeitsmaschinen: Landwirt haftet nicht für Verletzung durch Mähmaschine
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Reitplatzbesucher von Stein getroffen - Der Kreiselmäher des benachbarten Landwirts schleuderte das Geschoss hoch: Schadenersatz?
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Einsatz eines Kraftfahrzeugs als reine Arbeitsmaschine geschieht nicht beim Betrieb
Verfahrensgang
- LG Kleve, 05.07.2018 - 2 O 17/18
- LG Kleve, 25.07.2018 - 2 O 17/18
- OLG Düsseldorf, 07.04.2020 - 1 U 155/18
- BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 624
- MDR 2022, 27
- NZV 2022, 388
- VersR 2021, 1518
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22
Unfall beim Betrieb; Arbeitsmaschine; Anker; öffentlicher Verkehrsraum; Tätigkeit …
Ein Fahrzeug, das ohne jede Fortbewegungs- und Transportfunktion nur wie ein Baum oder ein Fels als Anker für Winde und Seil im Rahmen eines Bergevorgangs dient, ist nicht in Betrieb im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG (in Fortschreibung zum Einsatz als Arbeitsmaschine BGH Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20, r+s 2021, 710 Rn. 7 ff. m. w. N.;… OLG Hamm Beschl. v. 18.5.2021 - 9 W 14/21, NJW-RR 2021, 814 = juris Rn. 9 f.).Dass das Fahrzeug des Beklagten zu 1 zunächst ohne jede Fortbewegungs- und Transportfunktion nur wie bspw. ein Baum oder ein Fels als Anker für Winde und Seil diente und damit nicht in Betrieb gewesen ist (vgl. zum Einsatz als Arbeitsmaschine BGH Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20, r+s 2021, 710 Rn. 7 ff. m. w. N.;… OLG Hamm Beschl. v. 18.5.2021 - 9 W 14/21, NJW-RR 2021, 814 = juris Rn. 9 f.) , ist unerheblich.
- OLG München, 23.02.2023 - 25 U 3191/21
Unfall, Berufung, Betriebsgefahr, Aufhebung, Fahrzeug, Einstandspflicht, Haftung, …
Dem steht nicht entgegen, dass eine Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG entfällt, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird, oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2021 - VI ZR 726/20, NJW 2022, 624 Rn. 6 f mwN).