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   BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19   

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https://dejure.org/2021,44173
BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19 (https://dejure.org/2021,44173)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2021 - XIII ZB 140/19 (https://dejure.org/2021,44173)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19 (https://dejure.org/2021,44173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62 FamFG, § ... 71 AsylG, § 67 Abs. 1 Nr. 4 AsylG, § 36 Abs. 3 Satz 8 AsylG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 62 Abs. 3a Nr. 4 AufenthG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 14 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG, § 11 Abs. 1, 6, 7 AufenthG, § 11 Abs. 8 AufenthG, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG, Art. 13 der Richtlinie 2008/115/EG, Art. 11 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie, § 72 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylG, § 71 Abs. 1 AsylG, § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylG, § 71 Abs. 8 AsylG, § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG, § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3a Nr. 4 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 420 FamFG, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 71 Abs. 5, 8 AsylG, § 51 Abs. 5 VwVfG, § 71 Abs. 8, § 75 Abs. 1 AsylG, Richtlinie 2013/32/EU, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon bei Ausreisepflicht; Vorliegen der Haftgründe der unerlaubten Einreise und Fluchtgefahr wegen Verletzung eines Einreiseverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon bei Ausreisepflicht; Vorliegen der Haftgründe der unerlaubten Einreise und Fluchtgefahr wegen Verletzung eines Einreiseverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 164/16

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Die Haftgerichte haben nach der Aufgabenverteilung zwischen den Haftgerichten und den Verwaltungsgerichten vorbehaltlich einer Aufhebung durch die Verwaltungsgerichte von der Rechtmäßigkeit der von den Ausländerbehörden erlassenen Verwaltungsakte auszugehen (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZB 164/16, NVwZ 2018, 1583 Rn. 11, vom 21. August 2019 - V ZB 174/17, juris Rn. 8, vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 81/19, juris Rn. 12 und 14, und vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 133/19, NVwZ 2021, 822 Rn. 8).

    Sie haben ihrer Prüfung auch andere Entscheidungen der Ausländerbehörden, etwa eine Zurückweisung durch Überstellung in den Erstaufnahmestaat oder durch Abschiebung in das Heimatland durchzuführen (BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZB 164/16, NVwZ 2018, 1583 Rn. 13), und auch die Rechtsauffassung der beteiligten Behörde zugrunde zu legen, wenn der äußere Tatbestand, an den dieser Rechtsstandpunkt anknüpft, festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, NVwZ 2021, 342 Rn. 8).

  • EuGH, 05.07.2018 - C-269/18

    C u.a.

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Damit stellte sich im Beschwerdeverfahren - anders als bisher - die Frage, ob der Betroffene noch in Sicherungshaft gehalten werden durfte oder mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bis zu der - vom Verwaltungsgericht am 22. November 2019 getroffenen - Entscheidung über seinen Eilantrag aus der Haft entlassen werden musste (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Gnandi, NVwZ 2018, 1625 Rn. 61 ff. und Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18, ECLI:EU:C:2018:544 Rn. 50 f. - PPU), unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen eine weitere Sicherungshaft gegebenenfalls möglich war und ob diese tatsächlichen Voraussetzungen vorlagen.
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Eine solche neue Tatsache ist das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 71 Abs. 5, 8 AsylG, § 51 Abs. 5 VwVfG (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, InfAuslR 2013, 77 Rn. 11).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    aa) Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen (BT-Drucks. II/169 S. 10) erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Rn. 36 f. - Helmers gegen Schweden) - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (BGH, Beschlüsse, vom 11. Mai 1995 - V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt, vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13).
  • BGH, 23.06.2021 - XII ZB 42/21

    Eneute persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist aber zwingend, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 7), sich nach Erlass der Haftanordnung neue tatsächliche Gesichtspunkte ergeben haben oder sich das Beschwerdegericht auf Tatsachen stützen will, zu denen der Betroffene noch nicht gehört worden ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, NVwZ 2011, 317 Rn. 8 f. [Freiheitsentziehungsrecht], vom 23. November 2016 - XII ZB 458/16, NJW 2017, 668 Rn. 7 und vom 23. Juni 2021 - XII ZB 42/21, MDR 2021, 1023 Rn. 5 [beide Betreuungsrecht]).
  • BGH, 29.10.2015 - V ZB 67/15

    Freiheitsentziehungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - V ZB 67/15, InfAuslR 2016, 54 Rn. 4).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    aa) Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen (BT-Drucks. II/169 S. 10) erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Rn. 36 f. - Helmers gegen Schweden) - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (BGH, Beschlüsse, vom 11. Mai 1995 - V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt, vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 458/16

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung einer Unterbringung: Erneute

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist aber zwingend, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 7), sich nach Erlass der Haftanordnung neue tatsächliche Gesichtspunkte ergeben haben oder sich das Beschwerdegericht auf Tatsachen stützen will, zu denen der Betroffene noch nicht gehört worden ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, NVwZ 2011, 317 Rn. 8 f. [Freiheitsentziehungsrecht], vom 23. November 2016 - XII ZB 458/16, NJW 2017, 668 Rn. 7 und vom 23. Juni 2021 - XII ZB 42/21, MDR 2021, 1023 Rn. 5 [beide Betreuungsrecht]).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    Daran ändert der Umstand nichts, dass mit dem ersten Asylbescheid vom 2. April 1987 jedenfalls noch nicht über den subsidiären Schutz und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hatte entschieden werden können, weil eine solche Entscheidung erst zum 1. Januar 2013 ermöglicht wurde (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2015, 634 Rn. 23).
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
    aa) Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen (BT-Drucks. II/169 S. 10) erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen (Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 16/6308 S. 207 f.) Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (dazu: EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Rn. 36 f. - Helmers gegen Schweden) - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (BGH, Beschlüsse, vom 11. Mai 1995 - V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt, vom 28. Januar 2010 - V ZB 2/10, FGPrax 2010, 163 Rn. 7, und vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 13).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 24/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 85/20

    Rechtmäßige Anordnung von Haft zur Sicherung einer Abschiebung

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 133/19

    Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an einer Binnengrenze der Europäischen

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 115/19

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die

  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 21/20

    Abschiebungshaftsache: Prüfung des Vorliegens eines Asylantrags durch das

  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach

  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 365/20

    Stiftungsrecht: Herausgabe von Unterlagen

  • BGH, 09.11.2017 - V ZB 15/17

    Anordnung von Abschiebungshaft; Haftgrund der unerlaubten Einreise; Vollziehbare

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 138/18

    Rechtswidrige Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines Asylbewerbers;

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

  • BGH, 22.10.2014 - V ZB 64/14

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • BGH, 20.12.2018 - V ZB 80/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 5/19

    Verlängerung der Sicherungshaft aufgrund des Verhaltens des Betroffenen;

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 174/17

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan;

  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 74/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

  • EuGH, 19.09.2013 - C-297/12

    Filev und Osmani - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung

  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 81/19

    Haft zur Sicherung einer Zurückweisung oder Einreiseverweigerung - und die

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 4/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Zulässiger Haftantrag der

    aa) Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (näher BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24).

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist aber zwingend, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt, sich nach Erlass der Haftanordnung neue tatsächliche Gesichtspunkte ergeben haben oder sich das Beschwerdegericht auf Tatsachen stützen will, zu denen der Betroffene noch nicht gehört worden ist (BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24, mwN).

    bb) Eine solche erhebliche Tatsache ist zwar das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 71 Abs. 5, 8 AsylG, § 51 Abs. 5 VwVfG (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, InfAuslR 2013, 77 Rn. 11; vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24).

    Für den umgekehrten Fall, in dem das Haft- oder Beschwerdegericht aufgrund einer gegebenenfalls gebotenen Amtsermittlung nach § 26 FamFG (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2020 - XIII ZB 24/19, juris Rn. 13; vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 21) in Erfahrung bringt, dass mit einem Aufgreifen des Verfahrens nicht zu rechnen ist, sondern das Bundesamt vielmehr beabsichtigt mitzuteilen, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen, gilt das nicht.

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 64/20

    Verlängerung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen bei

    Das Beschwerdegericht kann von der nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG an sich vorgeschriebenen und vom Gesetzgeber wegen der Bedeutung des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht für nicht begründungsbedürftig gehaltenen (erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. § 420 FamFG) nach Satz 2 der genannten Vorschrift - auch bei der gebotenen Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - absehen, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (näher BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24).

    Die erneute persönliche Anhörung des Betroffenen ist aber zwingend, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt, sich nach Erlass der Haftanordnung neue tatsächliche Gesichtspunkte ergeben haben oder sich das Beschwerdegericht auf Tatsachen stützen will, zu denen der Betroffene noch nicht gehört worden ist (BGH, Beschluss vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24, mwN).

    Eine solche neue Tatsache ist ebenso wie das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 71 Abs. 5, 8 AsylG, § 51 Abs. 5 VwVfG (BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, InfAuslR 2013, 77 Rn. 11; vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 24) auch die erstmalige Androhung der Abschiebung.

  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    Er hat auch die Rechtsauffassung der beteiligten Behörde zugrunde zu legen, wenn der äußere Tatbestand, an den dieser Rechtsstandpunkt anknüpft, festgestellt ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, NVwZ 2021, 342 Rn. 8; vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 20).
  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 43/20

    Unzulässige Haftanordnung mangels ausreichender Angaben zur Ausweisungsverfügung

    Denn dabei wird der äußere Tatbestand, an den die Rechtsauffassung der beteiligten Behörde anknüpft, nicht mitgeteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 20/19, NVwZ 2021, 342 Rn. 8, und vom 21. September 2021 - XIII ZB 140/19, juris Rn. 20).
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