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BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Ausschöpfungsrüge (Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge); Rekonstruktionsverbot; Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung; Transkription der Vernehmung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 347 Abs. 1 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Transkription der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Transkription der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Verden, 11.01.2022 - 3 KLs 10/21
- LG Verden, 11.01.2022 - 540 Js 42598/20
- BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 758
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18
Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)
Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22
aa) Bei der vorgelegten Urkunde, der Transkription der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung, handelt es sich nicht um das in die Hauptverhandlung eingeführte Beweismittel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2019 - 4 StR 489/18, StV 2020, 842; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18, Rn. 23).Es kann dahinstehen, ob die Rüge schon deshalb unzulässig ist, weil die Revision diese Aufzeichnung nicht vorlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18, aaO).
- BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren …
Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22
bb) Da der Beschwerdeführer nicht die Überprüfung des Aussageinhalts anhand einer in die Hauptverhandlung eingeführten Tonband- oder Videoaufzeichnung und deren zutreffende Wiedergabe in den Urteilsgründen revisionsgerichtlicher Kontrolle unterstellt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273;… MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 341;… LR/Mosbacher, 27. Aufl., § 255a Rn. 26;… LR/Sander, 27. Aufl., § 261 Rn. 259;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 255a Rn. 13), sondern eine wesentliche beweisrechtliche Bedeutung der vorgetragenen Äußerungen der Zeugin zu den körperlichen Auffälligkeiten des Angeklagten - und daran anknüpfend eine sachlich-rechtliche Erörterungspflicht - geltend macht (…vgl. MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 408), durfte schließlich auch das Ergebnis des durchgeführten Augenscheins dem Senat, etwa mittels Lichtbildern, nicht vorenthalten werden.cc) Vor diesem Hintergrund braucht nicht entschieden zu werden, ob - was eingedenk der erstrebten Bewertung des nicht eindeutigen, sondern komplexen, auch bedeutsame nonverbale Reaktionen enthaltenden und damit grundsätzlich dem Tatgericht überantworteten aufgezeichneten Zeugenbeweises naheliegt (…vgl. KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 255a Rn. 15;… § 247a Rn. 18 mwN.;… Mosbacher, aaO;… Bartel, Das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung, 2014, S. 348) - die erstrebte Überprüfung dem Revisionsgericht mit Blick auf das Rekonstruktionsverbot entzogen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268, 273;… hierzu Bartel, aaO, S. 71).
- BGH, 19.06.2019 - 4 StR 489/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)
Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22
aa) Bei der vorgelegten Urkunde, der Transkription der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung, handelt es sich nicht um das in die Hauptverhandlung eingeführte Beweismittel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2019 - 4 StR 489/18, StV 2020, 842;… vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18, Rn. 23). - BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19
Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22
aa) Bei der vorgelegten Urkunde, der Transkription der ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung, handelt es sich nicht um das in die Hauptverhandlung eingeführte Beweismittel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2019 - 4 StR 489/18, StV 2020, 842;… vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18, Rn. 23).
- BGH, 24.01.2024 - 6 StR 498/23
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur polizeilichen Vernehmung
Dabei kann dahinstehen, ob die Rüge - wie der Generalbundesanwalt meint - schon deshalb unzulässig ist, weil die in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Bild- und Tonaufzeichnung der Vernehmung mittels eines körpernah getragenen Aufnahmegeräts ("Bodycam") nicht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18; vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22, NStZ 2023, 758). - BGH, 13.09.2023 - 4 StR 132/23
Handeln mit dem erforderlichen bedingten Gefährdungsvorsatz i.R.e. Verurteilung …
Soweit die Ausführungen in der Revisionsbegründung zu dem Inhalt einer im Urteil beweiswürdigend herangezogenen Zeugenaussage als Rüge einer Verletzung des § 261 StPO (Inbegriffsrüge) zu verstehen sein sollten, stünde ihrem Erfolg im Übrigen das Verbot der Rekonstruktion des Inhalts der tatrichterlichen Hauptverhandlung entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 30. August 2018 - 5 StR 183/18 mwN). - BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des …
c) Ob wegen der dargelegten Bedeutung des Inhalts der in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten Angaben des Angeklagten für den geltend gemachten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dessen Nachprüfung dem Revisionsgericht ohnehin bereits mit Blick auf das Verbot der Rekonstruktion der tatgerichtlichen Hauptverhandlung entzogen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22 Rn. 9; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15, jew. mwN), kann demnach offenbleiben.