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   BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52   

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BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52 (https://dejure.org/1952,1368)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1952 - 2 StR 470/52 (https://dejure.org/1952,1368)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1952 - 2 StR 470/52 (https://dejure.org/1952,1368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
    Dass diese zeitlich erheblich auseinanderliegenden und gegen verschiedene Personen gerichteten Taten auf einem Vorsatz beruhen, der den späteren Gesamterfolg bereits vorweg in seinen wesentlichen Umrissen erfasste, kann den bisherigen Feststellungen nicht mit ausreichender Bestimmtheit entnommen werden (BGHSt 1, 313).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
    Bei der Anrechnung der Untersuchungshaft wird sie berücksichtigen müssen, dass Leugnen allein nicht strafschärfend gewertet werden kann, sondern nur dann, wenn es auf das Maß der persönlichen Schuld und den Grad der Gefährlichkeit des Täters Schlüsse zuläßt (BGHSt 1, 105).
  • BGH, 21.03.1951 - IV ZR 96/50

    Aufhebung der Verwaltung und Nutznießung

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
    Der Bundesgerichtshof ist jedoch dieser Rechtsansicht nicht beigetreten und hat ausgesprochen, daß die Teile einer fortgesetzten Handlung keine vorsätzlichen Taten im Sinne des § 20 a Abs. 2 StGB sind (BGH 1, 313).
  • RG, 07.07.1927 - II 536/27

    Darf eine von dem Angeklagten behauptete und unter Ablehnung seines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
    Die Wahrunterstellung von Tatsachen bedeutet nicht, daß die Strafkammer sie nur zu Gunsten der Angeklagten werten muß; sie unterliegen vielmehr der freien Beweiswürdigung (RGSt 61, 359).
  • RG, 20.04.1943 - 4 C 148/43

    1. Auch eine fortgesetzte Straftat kann ausreichen, den Täter als gefährlichen

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
    Die Strafkammer hat die Angeklagte als gefährliche Gewohnheitsverbrecherin verurteilt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 77, 24) angenommen, dass schon die Einzelakte einer fortgesetzten Tat die äusseren Voraussetzungen des § 20 a Abs. 2 StGB erfüllen können.
  • RG, 07.02.1939 - 4 D 68/39

    1. Bei der Auswahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Maßregeln der

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
    Würde die Verhandlung allerdings ergeben, dass die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten aufgehoben oder erheblich vermindert war, würde die Strafkammer prüfen müssen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 StGB die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt geboten, oder, falls § 51 Abs. 2 StGB anzuwenden ist, ob Sicherungsverwahrung oder Unterbringung nach § 42 b StGB zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlich ist (RGSt 73, 101).
  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53

    Rechtsmittel

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinen Urteilen vom 10. Juli 1951 (2 StR 273/51), vom 21. Oktober 1952 (2 StR 470/52) und vom 2. Dezember 1952 (2 StR 683/52) auf die angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts bezogen.
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