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   BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53   

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https://dejure.org/1954,4504
BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53 (https://dejure.org/1954,4504)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1954 - 3 StR 770/53 (https://dejure.org/1954,4504)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - 3 StR 770/53 (https://dejure.org/1954,4504)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 67, 219) hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 1, 298 nur diejenigen Personen als "Verletzte" im Sinne der genannten Vorschrift bezeichnet, die durch die abzuurteilende Straftat unmittelbar betroffen worden sind.

    Ein erst nach diesem Zeitpunkt bekannt gewordener Ablehnungsrund kann diese Verwirkung nicht beseitigen, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 1, 298 [301] ausgesprochen hat.

  • BGH, 12.02.1953 - 5 StR 864/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53
    Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit geschaffen, daß der Vermögensträger dem Empfänger etwa nicht zustehende Teile von Pauschalbeträgen nicht zurückfordert, also die entsprechenden Ansprüche nicht mehr dem Vermögen zurechnet (RGSt 71, 155 [157]; RG JW 1935, 2963 Nr. 25; BGH 5 StR 864/52 vom 12. Februar 1953; 5 StR 854/52 vom 5. März 1953).
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 854/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53
    Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit geschaffen, daß der Vermögensträger dem Empfänger etwa nicht zustehende Teile von Pauschalbeträgen nicht zurückfordert, also die entsprechenden Ansprüche nicht mehr dem Vermögen zurechnet (RGSt 71, 155 [157]; RG JW 1935, 2963 Nr. 25; BGH 5 StR 864/52 vom 12. Februar 1953; 5 StR 854/52 vom 5. März 1953).
  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52
    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53
    Die Möglichkeit, daß jemand, dessen Rechte durch die Straftat verletzt wurden, gegen den Angeklagten voreingenommen ist, hat in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 61 Nr. 2 StPO dazu geführt, als Verletzten im Sinne dieser Vorschrift auch die Gesellschafter einer juristischen Person des Handelsrechts anzusehen, wenn das Vermögen der Gesellschaft durch die Untreue des Geschäftsführers geschädigt worden ist (BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]).
  • RG, 27.04.1933 - III 265/33

    Sind die Mitglieder des Willensorgans einer juristischen Person von der Ausübung

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 67, 219) hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 1, 298 nur diejenigen Personen als "Verletzte" im Sinne der genannten Vorschrift bezeichnet, die durch die abzuurteilende Straftat unmittelbar betroffen worden sind.
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36

    Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53
    Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit geschaffen, daß der Vermögensträger dem Empfänger etwa nicht zustehende Teile von Pauschalbeträgen nicht zurückfordert, also die entsprechenden Ansprüche nicht mehr dem Vermögen zurechnet (RGSt 71, 155 [157]; RG JW 1935, 2963 Nr. 25; BGH 5 StR 864/52 vom 12. Februar 1953; 5 StR 854/52 vom 5. März 1953).
  • BGH, 15.02.1956 - 1 StR 475/55

    Rechtsmittel

    Der Anspruch auf Erstattung gewisser Ausgaben gab dem Angeklagten nicht das Recht, eigenmächtig und ohne Vorlage überprüfbarer Belege die für andere Aufgaben bestimmten Geldmittel der Gewerkschaft anzugreifen (BGH 1 StR 531/51vom 19. Februar 1952, 3 StR 770/53 vom 21. Oktober 1954).
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