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   BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75   

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https://dejure.org/1975,6606
BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75 (https://dejure.org/1975,6606)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1975 - 1 StR 462/75 (https://dejure.org/1975,6606)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 462/75 (https://dejure.org/1975,6606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Danach durfte der Inhalt ihrer Aussage vor der Polizei nicht über die Vernehmung des Polizeibeamten in die Verhandlung eingeführt und im Urteil verwertet werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 21, 218).

    Ein Verwertungsverbot hinsichtlich solcher Zeugenaussagen, die vor einer richterlichen Verhörsperson abgegeben worden sind, besteht nicht (stand. Rspr. seit BGHSt 2, 99; zum Unterschied richterlicher und nichtrichterlicher Vernehmungen vgl. BGHSt 21, 218).

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Der Beweiswert einer Aussage wird auch nicht dadurch erhöht, daß sich eine (mitangeklagte) Auskunftsperson formell als Zeuge äußert (BGHSt 18, 238).

    Von einer Wiederholung dieser Aussage im Wege einer zeugenschaftlichen Einvernahme nach Abtrennung des Verfahrens konnte die Strafkammer mit der Begründung absehen, daß sich an der sachlichen Bewertung der Angaben nichts geändert hätte, wenn Sch. auch als Zeuge ausgesagt hätte (vgl. BGHSt 18, 238).

  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Danach durfte der Inhalt ihrer Aussage vor der Polizei nicht über die Vernehmung des Polizeibeamten in die Verhandlung eingeführt und im Urteil verwertet werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 21, 218).

    Ein Verwertungsverbot hinsichtlich solcher Zeugenaussagen, die vor einer richterlichen Verhörsperson abgegeben worden sind, besteht nicht (stand. Rspr. seit BGHSt 2, 99; zum Unterschied richterlicher und nichtrichterlicher Vernehmungen vgl. BGHSt 21, 218).

  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Die Aussage der Zeugin Sch. betraf einen sachlich nicht trennbaren strafrechtlichen Vorwurf, der sowohl gegen ihren Ehemann wie gegen den Beschwerdeführer gerichtet war (BGHSt 7, 194; BGH NJW 1974, 758 Nr. 17); beide waren wegen des hier in Betracht kommenden Vorfalls wegen gemeinschaftlichen Diebstahls angeklagt.
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Frau St. konnte daher nicht zugleich als Zeugin auftreten, auch dann nicht, wenn sich ihre Aussage auf andere Vorgänge beziehen sollte, die mit ihrer eigenen Tat in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen (BGHSt 10, 8, 11).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Danach durfte der Inhalt ihrer Aussage vor der Polizei nicht über die Vernehmung des Polizeibeamten in die Verhandlung eingeführt und im Urteil verwertet werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 21, 218).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Danach durfte der Inhalt ihrer Aussage vor der Polizei nicht über die Vernehmung des Polizeibeamten in die Verhandlung eingeführt und im Urteil verwertet werden (BGHSt 2, 99; 11, 338; 13, 394; 21, 218).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Denn auch der Zeuge vom Hörensagen berichtet über eigene Wahrnehmungen, er ist somit unmittelbarer Zeuge (BGHSt 17, 382, 383).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - 1 StR 462/75
    Die Aussage der Zeugin Sch. betraf einen sachlich nicht trennbaren strafrechtlichen Vorwurf, der sowohl gegen ihren Ehemann wie gegen den Beschwerdeführer gerichtet war (BGHSt 7, 194; BGH NJW 1974, 758 Nr. 17); beide waren wegen des hier in Betracht kommenden Vorfalls wegen gemeinschaftlichen Diebstahls angeklagt.
  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 615/80

    Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Bestehen von

    Welcher Beweiswert seinen Aussagen zugesprochen werden kann, ist der Würdigung des Tatrichters vorbehalten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 462/75 -).
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