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   BGH, 21.10.1976 - III ZR 102/74   

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https://dejure.org/1976,7231
BGH, 21.10.1976 - III ZR 102/74 (https://dejure.org/1976,7231)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1976 - III ZR 102/74 (https://dejure.org/1976,7231)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - III ZR 102/74 (https://dejure.org/1976,7231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung eines Kredits "in Höhe der Gesamtsumme der der Bank noch anzugebenden Kosten" - Kreditvertrag im Einklang mit dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) - Beteiligung der Bank an einer organisierten Unfallhilfe - Anspruch der Bank auf Zahlung der geltend ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 102/74
    Eine gesetzlich verbotene Tätigkeit darf ein Fremdgeschäftsführer in keinem Fall für erforderlich halten (vgl. BGHZ 37, 258).
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 102/74
    Der gesamte Kreditvertrag zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin und dem Unfallgeschädigten (dem Beklagten) verstößt bei der von ihr gewählten Art der Vertragsgestaltung gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom 13. Dezember 1935 - RGBl. I S. 1478, BGBl III 303 - 12 (vgl. im einzelnen das Senatsurteil m.w. Nachw. in VersR 1976, 247 u.a.).
  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73

    Wertersatz von Nutzungen

    Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 102/74
    Die üblichen Zinsen schuldet der Bereicherungsschuldner unter der - hier nicht vorliegenden - Voraussetzung, daß ihm das Kapital - z.B. bei einer Verwendung im eigenen gewerblichen Betrieb oder bei einer zinstragenden Anlage - nach den Umständen vermutlich Nutzungsvorteile gebracht hat, die den üblichen Zinsen entsprechen (so auch BGH NJW 1975, 1510).
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