Rechtsprechung
BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz - Geschäftsmäßige Einziehung abgetretener Forderungen - Schutzzweck des Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) - Wertersatz für eine Kapitalnutzung wegen ungerechtfertigter Bereicherung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RBerG Art. 1 § 1
Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Unfallgeschädigter im Rahmen einer organisierten Unfallhilfe
Papierfundstellen
- VersR 1977, 250
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71
Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen …
Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
Für den Schutzzweck des Art. 1 § 1 RBerG, Mißbräuche auf dem Gebiet der Rechtsberatung zu verhüten, ist es grundsätzlich ohne rechtliche Bedeutung, ob die zur Entlastung des Unfallgeschädigten übernommene Einziehung seiner Schadensersatzforderungen einem oder mehreren zusammenarbeitenden Rechtsträgern obliegt (vgl. BGHZ 61, 317, 321).Damit ist die im Kreditvertrag vorgesehene Abtretung der Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten an die Bank wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (vgl. - außer dem o.a. Senatsurteil - BGHZ 47, 364, 366 ff; 61, 317, 322 ff; BGH NJW 1974, 557).
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
Eine gesetzlich verbotene Tätigkeit darf ein Fremdgeschäftsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 258) in keinem Fall für erforderlich halten. - BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73
Wertersatz von Nutzungen
Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
Die Klägerin hat nicht dargelegt, daß der Beklagte aus einem ihm selbst überlassenen Kapital Nutzungen (Zinsen) gezogen hat oder daß ein Vermutungstatbestand vorliegt, auf Grund dessen der Beklagte die üblichen Zinsen zu zahlen hat (vgl. BGH NJW 1975, 1510).
- BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73
Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
Bei dieser Vertragsgestaltung verstößt der gesamte Kreditvertrag zwischen der Bank (der Rechtsvorgängerin der Klägerin) und dem Unfall geschädigten (dem Beklagten) gegen das Rechtsberatungsgesetz (vgl. das Senatsurteil m.w.Nachw. in VersR 1976, 247 = WM 1976, 100 = DB 1976, 524 = VRS 50, 246 = JZ 1976, 479 mit insoweit zustimmender Anmerkung Köndgen). - BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65
Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte …
Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
Damit ist die im Kreditvertrag vorgesehene Abtretung der Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten an die Bank wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (vgl. - außer dem o.a. Senatsurteil - BGHZ 47, 364, 366 ff; 61, 317, 322 ff; BGH NJW 1974, 557). - BGH, 18.01.1974 - I ZR 13/73
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall durch ein …
Auszug aus BGH, 21.10.1976 - III ZR 174/74
Damit ist die im Kreditvertrag vorgesehene Abtretung der Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten an die Bank wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (vgl. - außer dem o.a. Senatsurteil - BGHZ 47, 364, 366 ff; 61, 317, 322 ff; BGH NJW 1974, 557).
- BGH, 18.03.2003 - VI ZR 152/02
Zum Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei der Regulierung von Unfallschäden …
Auch Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs betreffen die Geltendmachung von Unfallschäden durch Dritte unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (Urteile vom 18. Januar 1974 - I ZR 13/73 - VersR 1974, 494; vom 10. Mai 1974 - I ZR 46/73 - VersR 1974, 973; vom 21. Oktober 1976 - III ZR 174/74 - VersR 1977, 250; vom 21. Oktober 1976 - III ZR 75/75 - VersR 1977, 280; vom 5. Juli 1984 - I ZR 90/82 - VersR 1984, 986).Ebensowenig wie die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Unfallgeschädigten einen Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG ausschließt (vgl. Senatsurteil BGHZ 61, 317, 322;… BGH, Urteile vom 18. Januar 1974 - I ZR 13/73 - aaO, S. 495, und vom 21. Oktober 1976 - III ZR 174/74 - aaO, S. 251), ist dies der Fall, wenn der Geschädigte zunächst auf Empfehlung des Autovermieters ein Inkassobüro beauftragt, das dann seinerseits einen Rechtsanwalt einschaltet.
Bei einer Fallgestaltung wie im Streitfall sind sämtliche Rechtshandlungen, die den Mietwagenunternehmer instand setzen sollen, die Rechte des Geschädigten bei der Schadensregulierung wahrzunehmen, wie etwa eine damit in untrennbarem Zusammenhang stehende Forderungsabtretung, nichtig (Senatsurteil BGHZ 47, 364, 369; ferner BGH, Urteil vom 21. Oktober 1976 - III ZR 174/74 - aaO, S. 251 f.).