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   BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80   

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BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80 (https://dejure.org/1980,1512)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1980 - 1 StR 477/80 (https://dejure.org/1980,1512)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 (https://dejure.org/1980,1512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KWKG § 16 Abs. 1; WaffG § 6 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 104
  • StV 1981, 163
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können ( BGH MDR 1980, 681, 682 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; vgl. BGHSt 24, 125, 131; BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)] Nr. 19).

    Insbesondere bleibt Grundlage und Ausmaß eines gegen M. bestehenden Verdachts offen (vgl. BGH MDR 1980, 681, 682 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]); auch darüber, in welcher Weise L. den Angeklagten M. dazu bewog, Waffen zu beschaffen, sagt das Urteil nichts.

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können ( BGH MDR 1980, 681, 682 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; vgl. BGHSt 24, 125, 131; BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)] Nr. 19).
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Waffengesetz (vgl. die vorstehenden Ausführungen unter 2. a) würde das Überlassen an einen anderen voraussetzen, daß dieser die tatsächliche Möglichkeit erlangt, über die Waffe nach eigener Entschließung zu verfugen, was hier nach den bisherigen Feststellungen zweifelhaft erscheint (vgl. RGSt 66, 249, 250; Hinze a.a.O. § 4 WaffG Anm. 4; vgl. auch BGHSt 28, 294, 295 ).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können ( BGH MDR 1980, 681, 682 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; vgl. BGHSt 24, 125, 131; BGH NJW 1980, 464 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 (S)] Nr. 19).
  • RG, 23.05.1932 - III 235/32

    1. Zum Begriff des "Erwerbens" von Schußwaffen i. S. des § 10 des SchußwG. 2.

    Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Waffengesetz (vgl. die vorstehenden Ausführungen unter 2. a) würde das Überlassen an einen anderen voraussetzen, daß dieser die tatsächliche Möglichkeit erlangt, über die Waffe nach eigener Entschließung zu verfugen, was hier nach den bisherigen Feststellungen zweifelhaft erscheint (vgl. RGSt 66, 249, 250; Hinze a.a.O. § 4 WaffG Anm. 4; vgl. auch BGHSt 28, 294, 295 ).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Für Straftaten, die sich auf unter das KWKG fallende tragbare Schußwaffen wie Maschinenpistolen beziehen, ist jedoch aufgrund der Sonderregelung des § 6 Abs. 3 WaffG dieses Gesetz anwendbar (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 104; Potrykus/Steindorf WaffG 5. Aufl. § 6 Anm. 4 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität, auf den polizeilichen Lockspitzel (agent provocateur) nicht verzichtet werden kann (BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 16/80; Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80).
  • BGH, 06.04.2004 - 3 StR 29/04

    Schwerer Raub (Einsatz einer ungeladenen Maschinenpistole als Drohmittel;

    Denn nach § 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. des Waffengesetzes in der damaligen Fassung war auf tragbare Schußwaffen, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfielen, nicht dessen Strafvorschriften, sondern die des Waffengesetzes anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1981, 104; 1996, 553).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 389/97
    § 22 a KWKG tritt demgegenüber zurück (BGH, NStZ 1981, 104 ; BGH, Urteil vom 22. August 1996 - 4 StR 280/96; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95; Steindorf, Waffenrecht, 6. Aufl., § 6 Rdn. 12).
  • BGH, 02.03.1983 - 2 StR 421/82

    Zulässigkeit der Verwertung einer im Krankenbett gemachten Zeugenaussage im

    Dazu gehört § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG, der für solche Fälle die Spezialbestimmung gegenüber § 16 Abs. 1 KWKG ist (BGH NStZ 1981, 104).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 795/83

    Nichtfeststehen von Ort und Zeit der Tatbegehung bei der Verabredung eines

    Das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Maschinenpistolen ist nach Einfügung des § 52 a WaffG durch das Gesetz zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1978 (BGBl. I S. 641) nur noch nach dieser Vorschrift strafbar; § 16 Abs. 1 KWKG ist hierauf nicht mehr anzuwenden (BGH NStZ 1981, 104).
  • BGH, 23.03.1982 - 5 StR 744/81

    Anforderung an die Hinweispflicht aufgrund Veränderung des rechtlichen

    Für tragbare Schußwaffen und die dazugehörige Munition gilt die Sonderregelung des § 52 a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 d WaffG, hinter der die allgemeine Strafvorschrift des § 16 KWKG zurücktritt (BGH NStZ 1981, 104).
  • BGH, 15.06.1982 - 1 StR 264/82

    Schuldspruchänderung wegen Missachtung einer Spezialbestimmung

    Diese Strafnorm ist für solche Fälle die Spezialbestimmung gegenüber § 16 Abs. 1 KWKG (BGH NStZ 1981, 104).
  • BGH, 14.04.1982 - 2 StR 810/81
    Diese Strafnorm ist für solche Fälle die Spezialbestimmung gegenüber § 16 Abs. 1 KWKG (BGH NStZ 1981, 104).
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