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   BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81   

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BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81 (https://dejure.org/1981,3962)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1981 - 2 StR 264/81 (https://dejure.org/1981,3962)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 (https://dejure.org/1981,3962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts - Nichtverwerten von Lichtbildern - Fachliche Kompetenz zur Bestimmung von Blutalkoholwerten - Hinausstürzen eines siebzigjährigen Menschen aus einem Fenster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern; Fachliche Kompetenz zur Bestimmung von Blutalkoholwerten; Hinausstürzen eines siebzigjährigen Menschen aus einem Fenster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.1981 - 2 StR 147/81

    Aussagekraft des Promillegehaltes über die Einsichtsfähigkeit oder

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).

    Sie hat in diesem Zusammenhang mit Recht darauf hingewiesen, daß die Taten für den Angeklagten keineswegs "atypisch", also persönlichkeitsfremd waren, und die Vorverurteilungen als Beleg für seine Neigung zu aggressiven Handlungen angeführt (UA S. 20; vgl. BGH NStZ 1981, 298).

  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Dieser Schluß ist möglich - zwingend braucht er nicht zu sein(BGH NJW 1951, 325; BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Dieser Schluß ist möglich - zwingend braucht er nicht zu sein(BGH NJW 1951, 325; BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Die Kammer hätte deshalb den Beweisantrag zur Blutalkoholkonzentration mit der Begründung ablehnen können, der Sachverständige sei hier ein völlig ungeeignetes Beweismittel, da es keine Möglichkeit gebe, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten brauche (BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80 -, Leitsatz abgedruckt in NStZ 1981, 32).
  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80

    Voraussetzungen für Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet -

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Die Kammer hätte deshalb den Beweisantrag zur Blutalkoholkonzentration mit der Begründung ablehnen können, der Sachverständige sei hier ein völlig ungeeignetes Beweismittel, da es keine Möglichkeit gebe, ihm die tatsächlichen Grundlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten brauche (BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 15. Juli 1980 - 5 StR 344/80 -, Leitsatz abgedruckt in NStZ 1981, 32).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).
  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 257/80

    Abbaugeschwindigkeit der Blutalkoholkonzentration innerhalb kurzer Zeiträume -

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 14/81

    Erwägungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 356/81

    Beleidigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Mordes -

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81
    Zwar braucht planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH bei Holtz MDR 1976, 632, 633; BGH NStZ 1981, 298; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 257/80 - und 11. Juni 1981 - 1 StR 14/81 - Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80 - und 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81 -).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auch dürfte in Fällen, in denen der Täter im Zusammenhang mit der Tat trotz erheblicher Alkoholisierung außergewöhnliche (fein-) motorische Körperbeherrschung zeigt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - "Fassadenklettererfall"; auch der der Entscheidung BGHSt 35, 308 zugrunde liegende Sachverhalt dürfte zu diesen Fällen zählen: Gehbehinderter, der trotz erheblicher Alkoholisierung seinen Verfolgern entkommt und während der Flucht seinen Revolver ent- und wieder neu lädt), ein Schluß von dem festgestellten Leistungsverhalten auf erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit möglich sein.
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Dabei ist zu beachten, daß der Hinweis der Rechtsprechung auf den beschränkten Beweiswert bestimmter Umstände vor allem die Bedeutung hat, einer Überbetonung solcher Beweisanzeichen durch den Tatrichter gegenüber der Aussagekraft eines festgestellten oder feststellbaren BAK-Wertes entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urt. vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - Fassadenklettererfall).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Das beruht darauf, daß etwa das in jeder Hinsicht ungetrübte Erscheinungsbild des Angeklagten, situationsangepaßtes Verhalten und das dabei aufgewandte Geschick (vgl. z.B. BGH, Urt. vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - Fassadenklettererfall) ein Indiz für ein intaktes Hemmungsvermögen sein können.
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

    aa) Die Schwurgerichtskammer hat nicht bedacht, dass selbst bei hochgradiger Alkoholisierung des Täters grobmotorische Fertigkeiten erhalten geblieben sein können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Die Formulierung im angefochtenen Urteil, bei den Angeklagten hätte die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit "deutlich über 2 Promille" gelegen, dieser Zahl komme jedoch "keine entscheidende Bedeutung" zu (UA 26), läßt befürchten, daß die Jugendkammer die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und Beschluß vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Zielstrebiges Handeln und planmäßiges Vorgehen haben aber für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 1, 384, 385; BGH in Blutalkohol 1965/66 S. 530; BGH, Urteil vom 7. November 1967 - 5 StR 462/67 - bei Dallinger MDR 1968, 200; BGH, Urteile vom 10. Januar 1969 - 4 StR 509/68 -, vom 8. Oktober 1969 - 4 StR 355/69 -, vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 11. Mai 1982 - 1 StR 818/81 -).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Soweit sie dabei die vom Angeklagten gezeigte "Zielstrebigkeit und Konsequenz" erwähnt hat, sind mit diesen für sich allein nicht aussagekräftigen Formulierungen Verhaltensweisen angesprochen, die in ihrer Gesamtheit das Gericht zu dem Schluß berechtigten, (auch) das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 - sowie Beschlüsse vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83).
  • BGH, 01.09.2009 - 5 StR 312/09

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung; Leistungsverhalten;

    Mit Rücksicht auf das festgestellte und von der Strafkammer zureichend erörterte Leistungsverhalten der zur Tatzeit erheblich alkoholisierten Angeklagten, insbesondere ihre gelungene Flucht über den Balkon der im zweiten Obergeschoss gelegenen Tatwohnung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81; Fischer, StGB 56. Aufl. § 20 Rdn. 24), stellt sich die Ablehnung der Voraussetzungen des § 21 StGB ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen noch nicht als durchgreifender Rechtsfehler dar.
  • BGH, 05.08.1983 - 2 StR 427/83

    Bedeutung des Blutalkohols und des tatsächlichen Verhaltens eines Angeklagten für

    Dies ist unrichtig, weil damit die Bedeutung des Blutalkoholgehalts für die Beurteilung der Schuldfähigkeit unterbewertet wird (vgl. BGH, Urteil v. 21. Okt. 1981 - 2 StR 264/81).
  • BGH, 16.06.1982 - 2 StR 131/82

    Zulässigkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels eines

    Es ist nichts ersichtlich, was den Schluß rechtrechtigen könnte, die Kammer habe verkannt, daß planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters ebensowenig wie dessen Erinnerung an das Tatgeschehen der Annahme einer erheblichen Verminderung seines Hemmungsvermögens entgegenzustehen braucht (vgl. hier BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - mit weiteren Nachweisen).
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