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   BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83   

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https://dejure.org/1983,647
BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83 (https://dejure.org/1983,647)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1983 - 2 StR 289/83 (https://dejure.org/1983,647)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 289/83 (https://dejure.org/1983,647)
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Gespritzte Salzsäure

§ 229 StGB aF: Eignung, äußere Anwendung, Absicht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einengung des Absichtsmerkmals für eine Verwirklichung des § 224 Strafgesetzbuch (StGB) - Herbeiführung eines ganz erheblichen Gesundheitsschadens - Begriff der Gesundheitszerstörung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung des § 229 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 229

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 130
  • NJW 1984, 442
  • MDR 1984, 332
  • NStZ 1984, 165
  • JR 1984, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83
    Maßgebend ist, daß die Schwere der möglichen Auswirkung des äußerlich angewandten Mittels auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen in das Körperinnere eingeführten Stoff gleichkommt (BGHSt 15, 113, 115; BGH NJW 1976, 1851 f).
  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Auszug aus BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83
    Maßgebend ist, daß die Schwere der möglichen Auswirkung des äußerlich angewandten Mittels auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen in das Körperinnere eingeführten Stoff gleichkommt (BGHSt 15, 113, 115; BGH NJW 1976, 1851 f).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 318/89

    Aids II - § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), 'lebensgefährdend', § 229 StGB

    Diese Bestimmung erfordert nach ihrem klaren Wortlaut, daß die Absicht der Gesundheitsbeschädigung ("um ... zu beschädigen") vorliegen muß (vgl. BGHSt 32, 130, 131).
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09

    Gift; gefährliches Werkzeug; Körperverletzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Begriff der "Beibringung" zwar nicht darauf an, ob ein Gift (oder ein anderer gesundheitsschädlicher Stoff) innerlich oder äußerlich angewendet wird (vgl. BGHSt 15, 113, 115; BGHSt 32, 130 ff.).

    Es liegt demnach nicht der (fehlgeschlagene) Versuch vor, die heiße und deshalb möglicherweise schädigende Flüssigkeit dem Opfer unvorbereitet in das Gesicht oder in die Augen zu schütten (vgl. etwa BGH JR 1977, 341 f.; BGHSt 32, 130 ff. -jeweils Salzsäureattacken -).

  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 81/18

    Gefährliche Körperverletzung (Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen)

    Dafür kann ein äußerlicher Kontakt ausreichend sein, sofern die Schwere der möglichen Auswirkung auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen eingeführten Stoff gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 289/83, BGHSt 32, 130, 132 f.; Urteil vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75, NJW 1976, 1851; Urteil vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60, BGHSt 15, 113, 115 (jeweils zu § 229 StGB aF); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 1 Ss 90/11, NStZ-RR 2012, 371, 372 (Ls); OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 2 Ss 288/09, NStZ-RR 2009, 337, 338; Engländer in: Matt/ Renzikowski, StGB, § 224 Rn. 4; Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 2d; Hardtung in: MünchKomm.z.StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 10 f. mwN).
  • BayObLG, 20.04.1998 - 3St RR 52/98

    Änderung eines Straftatbestands zwischen angefochtener Entscheidung und

    Die Absicht des Angeklagten i. S. des auf eine erhebliche Gesundheitsbeschädigung zielgerichteten Willens (BGHSt 32, 130 ; Lackner Rn. 4; LK/Hirsch StGB 10. Aufl. § 229 Rn. 17 - 19 m. w. N.) läßt sich ebenso zwanglos aus den Feststellungen zur äußeren Tatseite herleiten, weil die Absicht, das Opfer in einen narkoseähnlichen, langandauernden Schlaf zu versetzen, zwangsläufig gerichtet ist auf die Herbeiführung eines vom normalen Zustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden (pathologischen) Zustandes, wobei es auf die Verursachung von Schmerz nicht ankommt (Lackner § 223 Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95
    Diese auch für die Versuchsstrafbarkeit vorausgesetzte Absicht erfordert den zielgerichteten Willen, eine Gesundheitsbeschädigung von erheblicher, wenn auch nur vorübergehender Art (vgl. BGHSt 32, 130 ) herbeizuführen, mit anderen Worten, daß der Täter eine -als sicher oder möglich vorgestellte- Gesundheitsbeschädigung erstrebt (vgl. Hirsch LK StGB § 229 Rdnr. 18; Wessels BT 1 Rdnr. 343).
  • BGH, 04.09.1985 - 3 StR 348/85

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer versuchten Vergiftung - Kenntnis eines

    Bei einer versuchten Vergiftung gemäß §§ 229, 22 StGB muß der Täter nicht nur einem anderen Gift (oder andere Stoffe) beibringen wollen (vgl. BGHSt 15, 113, 114), er muß auch in seinen Vorsatz aufnehmen, daß der von ihm verwendete Stoff geeignet ist, die Gesundheit zu zerstören (BGHSt 4, 278, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; BGH NJW 1979, 556); außerdem muß er in der Absicht handeln, die Gesundheit des Opfers zu beschädigen (BGHSt 32, 130, 131; BGH NJW 1976, 1851, 1852).
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