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   BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92   

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https://dejure.org/1992,8107
BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92 (https://dejure.org/1992,8107)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1992 - 5 StR 465/92 (https://dejure.org/1992,8107)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 (https://dejure.org/1992,8107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erörterung der Erhöhung von Einzelstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 386/91

    Aufhebung eines Strafausspruchs mangels ausgewogener Strafbemessung durch das

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92
    Da der Aufhebungsgrund nur in Bewertungsversäumnissen liegt, bedarf es keiner Aufhebung von Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 386/91 - und vom 14. August 1992 - 2 StR 349/92 .
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92
    Ein solcher enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang, der regelmäßig dazu führt, daß die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat (vgl. BGHR StGB § 54 Bemessung 1; § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 2), durfte bei einer so beträchtlichen Erhöhung der Einsatzstrafe wie hier nicht unerörtert bleiben.
  • BGH, 14.08.1992 - 2 StR 349/92

    Ablehnung der Strafrahmenverschiebung bei schon früher unter Alkoholgenuss

    Auszug aus BGH, 21.10.1992 - 5 StR 465/92
    Da der Aufhebungsgrund nur in Bewertungsversäumnissen liegt, bedarf es keiner Aufhebung von Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 386/91 - und vom 14. August 1992 - 2 StR 349/92 .
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Es ist jedoch zu besorgen, daß es dabei verkannt hat, daß im Vordergrund der Gesamtstrafenbildung nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten sowie die Frage zu stehen hat, welche Auswirkungen die Strafe auf das Leben des Angeklagten haben wird (vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93 - und vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - sowie Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 403/93

    Gründe für die Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

    Da die Aufhebung des Strafausspruches wegen eines Wertungsfehlers erfolgt, bedarf es keiner Aufhebung von Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - und Urt. v. 1. September 1993 - 2 StR 263/93 -, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 263/93

    Kokainzubereitung - Kokainhydrochlorid - Strafmilderungsgrund - Freiheitsstrafe -

    Da die Aufhebung des Strafausspruches wegen eines Wertungsfehlers erfolgt, bedarf es keiner Aufhebung von Feststellungen gemäß § 353 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. v. 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 m.w.N.).
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