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   BGH, 21.10.2004 - IX ZB 53/03   

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https://dejure.org/2004,9183
BGH, 21.10.2004 - IX ZB 53/03 (https://dejure.org/2004,9183)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - IX ZB 53/03 (https://dejure.org/2004,9183)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 53/03 (https://dejure.org/2004,9183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zustellung der Vollstreckbarerklärung während des Klauselerteilungsverfahrens; Einordnung eines österreichischen Notariatsakts als vollstreckbare Urkunde im Sinne von Art. 50 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung ...

  • Judicialis

    AVAG § 15 Abs. 1; ; AVAG n.F. § 10 Abs. 1; ; ZPO n.F § 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 47 Nr. 1
    Vollstreckung eines ausländischen Titels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.03.1996 - C-275/94

    Van der Linden

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 53/03
    a) Der nach Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ erforderliche Nachweis, daß die Entscheidung zugestellt worden ist, kann auch während des Klauselerteilungsverfahrens erbracht werden (EuGH, Urt. v. 14. März 1996 - C-275/94, Slg. 1996, I-1393 Rn. 19).

    Die Vorschrift des Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ soll lediglich sicherstellen, daß dem Schuldner Gelegenheit zur freiwilligen Zahlung gegeben wird (EuGH, Urt. v. 14. März 1996, aaO Rn. 15 f).

    Dies gilt zumindest dann, wenn der Schuldner über eine angemessene Frist verfügt, um dem Urteil freiwillig nachzukommen, sofern die Partei, die die Vollstreckung beantragt, die Kosten eines etwa unnötigen Verfahrens trägt (EuGH, Urt. v. 14. März 1996, aaO Rn. 19).

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sieht es als ausreichend an, daß die Zustellung nur nach dem Recht des Anerkennungsstaates durchgeführt worden ist, sofern das nationale Recht einen entsprechenden nachträglichen Zustellungsnachweis zuläßt (vgl. EuGH, Urt. v. 14. März 1996, aaO Rn. 6, 16 ff).

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZB 79/96

    Beurteilung eines Mitverschuldens nach französischem Recht

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 53/03
    Eine Beschwerde des Schuldners gegen die Klauselerteilung bleibt demnach erfolglos, wenn der Titel dem Schuldner gemeinsam mit dem die Vollstreckbarkeit anordnenden Beschluß zugestellt wird (in diesem Sinne bereits BGH, Beschl. v. 18. September 1997 - IX ZB 79/96, IPrax 1998, 205).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZB 64/14

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach dem deutsch-israelischen Anerkennungs-

    Weil das deutsche Beschwerderecht es dem Gläubiger erlaubt, die beizubringende Urkunde über die Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung noch im Rechtsbehelfsverfahren vorzulegen (vgl. zum EuGVÜ EuGH, Urteil vom 14. März 1996, C-275/94, Van der Linden, Slg. 1996, I-1393 Rn. 14, 16 und 19), bleibt eine Beschwerde des Schuldners erfolglos, wenn diesem der Titel gemeinsam mit dem die Vollstreckbarkeit anordnenden Beschluss zugestellt wird (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 53/03, NJW-RR 2005, 295, 296).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 5 W 13/13

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils: Beweislast bei

    Danach kann die Zustellung des ausländischen Titels erst zusammen mit der inländischen Vollstreckungsentscheidung erfolgen (vgl. auch BGH NJW-RR 2005, 295).
  • OLG Köln, 09.03.2005 - 16 W 48/04

    Nachweis der Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung

    Der nach Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ erforderliche Nachweis, dass die Entscheidung zugestellt worden ist, kann auch während des Klauselerteilungsverfahrens erbracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2004 - IX ZB 53/03).
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