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   BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03   

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https://dejure.org/2004,6179
BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03 (https://dejure.org/2004,6179)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - IX ZB 73/03 (https://dejure.org/2004,6179)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03 (https://dejure.org/2004,6179)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags im Insolvenzverfahren; Bestehen der Möglichkeit einer Laufzeitverkürzung einer Abtretungserklärung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4a, 6, 7; ZPO § 574
    Keine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre bei Eröffnung nach dem 30. 11. 2001

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO a.F. § 127 Abs. 2; ; ZPO a.F. § 127 Abs. 3; ; InsO a.F. § 6; ; InsO a.F. § 7; ; InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGInsO Art. 107
    Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens vor Erteilung der Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03
    §§ 6, 7 InsO finden auf Prozeßkostenhilfeentscheidungen, die in Insolvenzverfahren ergehen, nach wie vor keine Anwendung (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02, WM 2003, 1871, 1872, insoweit in BGHZ 156, 92 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu §§ 6, 7 InsO a.F. konnte eine im Insolvenzverfahren ergangene Prozeßkostenhilfeentscheidung nicht mit den besonderen insolvenzrechtlichen Rechtsmitteln, sondern gemäß § 4 InsO nur mit der einfachen Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2, 3 ZPO a.F. angefochten werden (BGHZ 144, 78; MünchKomm-InsO/Ganter, § 6 Rn. 66).
  • BGH, 21.05.2004 - IX ZB 274/03

    Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZB 73/03
    Mit Beschluß vom 13. Mai 2004 (IX ZB 274/03, WM 2004, 1479), auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Senat entschieden, daß Art. 107 EGInsO nur während einer Übergangszeit gilt und daß diese mit Inkrafttreten des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2001 als beendet anzusehen ist.
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06

    Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter

    Denn der vom Schuldner gestellte Aufhebungsantrag richtet sich - recht verstanden - nur gegen die Zurückweisung seiner sofortigen Beschwerde in dem angefochtenen Beschluss, nicht aber gegen die Ablehnung seines zweitinstanzlichen Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47 f).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 31/04

    Laufzeit der Abtretung im Insolvenzverfahren

    Der Rechtssache kommt nach abschließender Klärung dieser Rechtsfrage durch die genannte Entscheidung trotz einzelner Kritik keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (st.Rspr. des Senats; vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZA 14/06

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Rechtsbeschwerde im

    Die Wohlverhaltensperiode kann in nach dem 1. Dezember 2001 eröffneten Insolvenzverfahren nicht mehr auf 5 Jahre verkürzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Mai 2004 - IX ZB 274/03, WM 2004.1479, 1480; Beschl. v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 203/03

    Zulässigkeit de Verkürzung der Wohlverhaltensperiode

    Eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf fünf Jahre nach der Übergangsvorschrift des Art. 107 EGInsO ist in Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind, nicht mehr möglich (BGH, Beschl. v. 21. Mai 2004 - IX ZB 274/03, WM 2004, 1479; v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47; v. 21. September 2006 - IX ZB 31/04, v. 14. Dezember 2006 - IX ZB 305/05).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZB 77/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe

    Wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe ist eine Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2003 - IX ZB 539/02, WM 2003, 1871, 1872, insoweit in BGHZ 156, 92 nicht abgedruckt; BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648, v. 21. Oktober 2004 - IX ZB 73/03, ZVI 2005, 47).
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