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   BGH, 21.10.2008 - VIII ZR 65/08   

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https://dejure.org/2008,13230
BGH, 21.10.2008 - VIII ZR 65/08 (https://dejure.org/2008,13230)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - VIII ZR 65/08 (https://dejure.org/2008,13230)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - VIII ZR 65/08 (https://dejure.org/2008,13230)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung; Pflicht des Verkäufers zur Untersuchung von seitens des Herstellers verpackt gelieferten Fliesen; ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 437

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Revision betreffend die Haftung des Verkäufers für mangelhafte Bodenfliesen, da die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, beantwortet ist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - VIII ZR 65/08
    Die Frage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist - nach Erlass des Berufungsurteils - durch das Senatsurteil vom 15. Juli 2008 (VIII ZR 211/07, NJW 2008, 2837) beantwortet worden.

    Sie war zur Untersuchung der seitens des Herstellers verpackt gelieferten Fliesen nicht verpflichtet, und ein etwaiges Verschulden des Herstellers muss sich die Beklagte nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (Senatsurteil vom 15. Juli 2008, aaO, Tz. 29).

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Ein Ersatzanspruch wegen der Einbaukosten scheide, wie das Landgericht zu Recht erkannt habe, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07; Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - VIII ZR 304/07 und VIII ZR 65/08).

    Denn nach dem kaufrechtlichen Gewährleistungssystem der §§ 434 ff. BGB sind über das Erfüllungsinteresse hinausgehende Vermögensnachteile, die beim Käufer dadurch entstehen, dass dem Verkäufer die Erfüllung nicht schon beim ersten, sondern erst beim zweiten Versuch gelingt, nach der Vorstellung des deutschen Gesetzgebers - soweit nicht die besondere Kostenregelung des § 439 Abs. 2 BGB eingreift - nur nach den allgemeinen Regeln über den Schadens- oder Aufwendungsersatz auszugleichen (BT-Drucks. 14/6040, S. 224 f.; Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 22; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2008 - VIII ZR 304/07 und VIII ZR 65/08, beide juris).

  • OLG Stuttgart, 08.06.2011 - 4 U 34/11

    Ansprüche bei Mängeln einer Kaufsache: Haftung des Verkäufers mangelhaften

    Ein Ersatzanspruch wegen der Einbaukosten unter dem Gesichtspunkt, dass die Beklagte trotz Fristsetzung im Rahmen der Nacherfüllung nur neues (SBR-)Granulat geliefert, dieses aber nicht eingebaut hat, scheidet - wie das Landgericht zu Recht erkannt hat - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nämlich dem Urteil vom 14.07.2008 (NJW 2008, 2837 = BGHZ 177, 224), bestätigt in zwei nachfolgenden, im Verfahren nach § 552 a ZPO ergangenen Beschlüssen vom 21.10.2008 (VIII ZR 304/07 u. VIII ZR 65/08, veröffentlicht in Juris), aus.
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