Rechtsprechung
BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09, 2 AR 278/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 2 StPO
Zurückgewiesener Verbindungsantrag des Angeschuldigten (erforderliche Anträge der Staatsanwaltschaften) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Verbindung von Verfahren
- Judicialis
StPO § 13 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 13 Abs. 2
Voraussetzungen einer Verbindung von Verfahren - rechtsportal.de
StPO § 13 Abs. 2
Voraussetzungen einer Verbindung von Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tuttlingen - 1 Ls 14 Js 19221/08
- BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09, 2 AR 278/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 51 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2005 - 2 ARs 386/04
Verfahrensverbindung (Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09
Das gemeinschaftliche obere Gericht kann aber nur die Vereinbarung der Gerichte ersetzen, bei denen die Verfahren anhängig sind, nicht aber die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - 2 ARs 386/04).". - BGH, 21.06.1967 - 2 ARs 177/67
Antrag auf Verbindung von Verfahren - Gerichtliche Ersetzung der Übereinstimmung …
Auszug aus BGH, 21.10.2009 - 2 ARs 449/09
Erst wenn eine solche Vereinbarung der beteiligten Gerichte nicht zustande kommt, entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeschuldigten das gemeinschaftliche obere Gericht (vgl. BGHSt 21, 247).
- BGH, 21.10.2009 - 2 AR 278/09 2 ARs 449/09 2 AR 278/09.
- BGH, 25.05.2022 - 2 ARs 180/22
Antragstellung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensverbindung hinsichtlich der …
Das gemeinschaftliche obere Gericht kann aber nur die Vereinbarung der Gerichte ersetzen, bei denen die Verfahren anhängig sind, nicht aber die Übereinstimmung der zuständigen Staatsanwaltschaften (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. März 2005 - 2 ARs 386/04 - und vom 21. Oktober 2009 - 2 ARs 449/09).