Rechtsprechung
BGH, 21.10.2010 - IX ZB 278/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Verjährungsfrist eines nicht rechtskräftig festgestellten Vergütungsanspruchs eines Insolvenzverwalters; Hemmung der Verjährung eines Anspruchs aus der vorläufigen Verwaltung nach dem Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 S. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Verjährungsfrist eines nicht rechtskräftig festgestellten Vergütungsanspruchs eines Insolvenzverwalters; Hemmung der Verjährung eines Anspruchs aus der vorläufigen Verwaltung nach dem Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 S. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG )
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fulda, 04.06.2009 - 9 IN 82/99
- LG Fulda, 26.11.2009 - 5 T 174/09
- BGH, 21.10.2010 - IX ZB 278/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09
Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des …
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 278/09
Wie der Senat mit Beschluss vom 22. September 2010 in der Parallelsache IX ZB 195/09 (z. V. b.) entschieden hat, ist die Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens gehemmt.Die Verjährungsfrist für einen nicht von dem Amtsgericht festgesetzten Vergütungsanspruch beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, im Falle der vorläufigen Verwaltung insbesondere mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschl. v. 22. September 2010 aaO).
Wie der Senat im Beschluss vom 22. September 2010 (aaO) im Einzelnen ausgeführt hat, ist jedoch vor dem Hintergrund des in § 8 Abs. 2 Satz 1 RVG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedankens die Verjährung des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens gehemmt.
- BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06
Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung …
Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZB 278/09
Der Vergütungsanspruch des Verwalters verjährt bis zu seiner Festsetzung durch das Amtsgericht innerhalb der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 153/06, WM 2007, 1072, 1073 Rn. 11 m. w. N.).