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   BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09   

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BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09 (https://dejure.org/2010,14303)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09 (https://dejure.org/2010,14303)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - RiSt (B) 1/09 (https://dejure.org/2010,14303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Richters wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften als schweres Dienstvergehen; Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts durch offensichtliches Versehen bei der Angabe eines Datums im Beschluss des Präsidiums des zuständigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung eines Richters wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften als schweres Dienstvergehen; Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts durch offensichtliches Versehen bei der Angabe eines Datums im Beschluss des Präsidiums des zuständigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Disziplinarverfahren gegen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    Ein Gericht ist vielmehr nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des gerügten Mangels bestimmend gewesen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 5 ER 614.90, Buchholz § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 28 und vom 31. Oktober 1994 - 8 B 112.94, Buchholz § 54 VwGO Nr. 51).

    Von einer auf Willkür beruhenden Entscheidung kann erst gesprochen werden, wenn die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 5 ER 614.90, Buchholz § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1 - 4/93, BGHZ 126, 63, 71 mwN; Sodan/Neumann, VwGO, 2. Aufl., § 138 Rn. 19).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 9 CB 1019.81

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge der fehlerhaften Besetzung eines

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    Soweit es für die Beurteilung der ordnungsgemäßen Besetzung auf gerichtsinterne Vorgänge ankommt, die den Verfahrensbeteiligten nicht ohne weiteres bekannt sind, müssen diese hierüber durch zweckentsprechende Ermittlungen Aufklärung anstreben (BVerwG, Beschluss vom 26. März 1982 - 9 CB 1019.81, Buchholz § 133 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    Danach sind Verfahrensmängel nur dann ordnungsgemäß gerügt und zulässig erhoben, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076.81, Buchholz § 133 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 12.07.1982 - 5 CB 117.81

    Verfahrensrüge der unrichtigen Besetzung des Gerichts durch Nichtmitwirkung des

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    Die schlüssige Rüge einer fehlerhaften Besetzung der Richterbank setzt zunächst den Vortrag von Tatsachen voraus, aus denen das Revisionsgericht ableiten kann, dass das Instanzgericht fehlerhaft besetzt war (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1982 - 5 CB 117.81, Buchholz § 133 VwGO Nr. 37).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    Von einer auf Willkür beruhenden Entscheidung kann erst gesprochen werden, wenn die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 5 ER 614.90, Buchholz § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Mai 1994 - VGS 1 - 4/93, BGHZ 126, 63, 71 mwN; Sodan/Neumann, VwGO, 2. Aufl., § 138 Rn. 19).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    § 77 Abs. 4 Satz 6 DRiG ist aber lediglich eine Soll-Vorschrift, von der in atypischen Fällen aus besonderen Gründen nach pflichtgemäßem Ermessen abgewichen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26/84, BVerwGE 78, 101, 105 und vom 2. Juli 1992 - 5 C 39/90, BVerwGE 90, 275, 278).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    § 77 Abs. 4 Satz 6 DRiG ist aber lediglich eine Soll-Vorschrift, von der in atypischen Fällen aus besonderen Gründen nach pflichtgemäßem Ermessen abgewichen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26/84, BVerwGE 78, 101, 105 und vom 2. Juli 1992 - 5 C 39/90, BVerwGE 90, 275, 278).
  • BVerwG, 31.10.1994 - 8 B 112.94

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
    Ein Gericht ist vielmehr nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des gerügten Mangels bestimmend gewesen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 5 ER 614.90, Buchholz § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 28 und vom 31. Oktober 1994 - 8 B 112.94, Buchholz § 54 VwGO Nr. 51).
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