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   BGH, 21.10.2015 - I ZR 23/14   

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https://dejure.org/2015,40114
BGH, 21.10.2015 - I ZR 23/14 (https://dejure.org/2015,40114)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2015 - I ZR 23/14 (https://dejure.org/2015,40114)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - I ZR 23/14 (https://dejure.org/2015,40114)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke für Schokoladenriegel - Bounty

  • damm-legal.de

    Ein Produkt, dessen Gestaltung sich an eine im Verkehr durchgesetzte 3D Marke anlehnt, wird gleichermaßen als herkunftsweisend verstanden / Bounty

  • IWW

    § ... 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 5 MarkenG, § 148 ZPO, Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) 40/94, § 8 Abs. 3 MarkenG, § 14 Abs. 3 MarkenG, §§ 91, 92 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hochgradige Zeichenähnlichkeit zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und einer anderen Marke; Warnehmung der angegriffenen Gestaltung als herkunftshinweisend durch den Verkehr; Wettbewerbsrechtliche Vermarktung eines Schokoriegels mit ...

  • kanzlei.biz

    Unerhebliche Form-Abweichung eines Schokoriegels ist kein Herkunftshinweis

  • Betriebs-Berater

    Markenmäßige Benutzung einer Gestaltung - Warenform als Herkunftshinweis - Bounty

  • rewis.io

    Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke für Schokoladenriegel - Bounty

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bounty

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 -2; MarkenG § 14 Abs. 5
    Hochgradige Zeichenähnlichkeit zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und einer anderen Marke; Warnehmung der angegriffenen Gestaltung als herkunftshinweisend durch den Verkehr; Wettbewerbsrechtliche Vermarktung eines Schokoriegels mit ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bounty

  • datenbank.nwb.de

    Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke für Schokoladenriegel - Bounty

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Markenrecht: Zum markenrechtlichen Schutz einer dreidimensionalen Marke

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Produkt, dessen Gestaltung sich an eine im Verkehr durchgesetzte 3D Marke anlehnt, wird gleichermaßen als herkunftsweisend verstanden / Bounty

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Eine Gestaltung die sich an eine verkehrsdurchgesetzte dreidimensionalen Marke anlehnt wird ebenfalls herkunftshinweisend wahrgenommen - Bounty

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dreidimensionale Marken - und der Schokoriegel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Warenform kann herkunftshinweisend wahrgenommen werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Warenform kann herkunftshinweisend wahrgenommen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Formähnlichkeit der Warenform spricht für Wahrnehmung der angegriffenen Gestaltung als herkunftshinweisend

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Markenmäßige Benutzung einer Gestaltung - Warenform als Herkunftshinweis - Bounty

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Bounty

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formähnlichkeit der Warenform spricht für Wahrnehmung der angegriffenen Gestaltung als herkunftshinweisend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Markenrecht am Schokoriegel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bounty-Riegel besitzt durchschnittliche Kennzeichnungskraft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Markenmäßige Benutzung von Warenformmarken

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Markenstreit um Schokoriegel ("Bounty")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 220
  • GRUR 2016, 197
  • BB 2016, 65
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Im Revisionsverfahren ist daher nur zu prüfen, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff zutreffend erfasst und ohne Widerspruch zu Denkgesetzen und Erfahrungssätzen geurteilt hat und ob das gewonnene Ergebnis von den getroffenen Feststellungen getragen wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 23/14, GRUR 2016, 197 Rn. 28 = WRP 2016, 199 - Bounty; Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, GRUR 2016, 1301 Rn. 36 = WRP 2016, 1510 - Kinderstube; Urteil vom 10. November 2016 - I ZR 191/15, GRUR 2017, 730 Rn. 23 = WRP 2017, 811 - Sierpinski-Dreieck).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    a) Die Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist grundsätzlich in Ansehung ihres Gesamteindrucks nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen, weil Zeichen auf die angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken können (vgl. EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-498/07, Slg. 2009, I-7371 = GRUR Int. 2010, 129 Rn. 60 - Aceites del Sur-Coosur [La Española/Carbonell]; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 23/14, GRUR 2016, 197 Rn. 37 = WRP 2016, 199 - Bounty; GRUR 2016, 382 Rn. 37 - BioGourmet).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Die Rechte aus der Marke nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, dessen Anwendung eine Verwechslungsgefahr voraussetzt, sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison; Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 59 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 214/11, GRUR 2013, 1239 Rn. 20 = WRP 2013, 1601 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 23/14, GRUR 2016, 197 Rn. 27 = WRP 2016, 199 - Bounty; BGH, GRUR 2015, 1201 Rn. 68 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).

    Im Revisionsverfahren ist daher nur zu prüfen, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff zutreffend erfasst und ohne Widerspruch zu Denkgesetzen und Erfahrungssätzen geurteilt hat und ob das gewonnene Ergebnis von den getroffenen Feststellungen getragen wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2013, 1239 Rn. 21 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; GRUR 2016, 197 Rn. 28 - Bounty).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 14 = WRP 2014, 452 - REAL-Chips; Urteil vom 5. März 2015 - I ZR 161/13, GRUR 2015, 1004 Rn. 18 = WRP 2015, 1219 - IPS/ISP; BGH, GRUR 2016, 197 Rn. 42 - Bounty; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2016 - I ZB 56/14, GRUR 2016, 382 Rn. 21 = WRP 2016, 336 - BioGourmet).

    Hierdurch ist es ihm allerdings nur verwehrt, vom Vorliegen von Eintragungshindernissen auszugehen und der Klagemarke jeden Schutz zu versagen (BGH, GRUR 2016, 197 Rn. 31 - Bounty, mwN).

    (2) Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist grundsätzlich in Ansehung ihres Gesamteindrucks nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen, weil Zeichen auf die angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken können (vgl. EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-498/07, Slg. 2009, I-7371 = GRUR Int. 2010, 129 Rn. 60 - La Española/Carbonell; BGH, GRUR 2016, 197 Rn. 37 - Bounty; GRUR 2016, 382 Rn. 37 - BioGourmet).

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