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   BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20   

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https://dejure.org/2020,47317
BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20 (https://dejure.org/2020,47317)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - 2 StR 72/20 (https://dejure.org/2020,47317)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 72/20 (https://dejure.org/2020,47317)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 334 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Täterschaft (Unbeachtlichkeit eines fehlenden Täterwillens bei eigenhändiger Verwirklichung des Tatbestandes); Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Bestechlichkeit (Bestimmung des Vorteilsgebers in Fällen, in denen der Versprechende und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 Alt 1 StGB, § 334 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Bestechung: Abgrenzung zwischen Vorteilsgeber und Mittelsperson

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründen der Täterschaft durch Erfüllen aller Tatbestandsmerkmale der Bestechung in eigener Person (hier: Zahlung eines Entgelts an den Amtsträger zur Unterlassung der Sicherstellung eines Mobiltelefons eines Mitinhaftierten)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 1 Alt. 1; StGB § 334
    Begründen der Täterschaft durch Erfüllen aller Tatbestandsmerkmale der Bestechung in eigener Person (hier: Zahlung eines Entgelts an den Amtsträger zur Unterlassung der Sicherstellung eines Mobiltelefons eines Mitinhaftierten)

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 170
  • StV 2021, 735 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15

    Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB gilt auch für denjenigen, der gemeinsam mit anderen an der Straftat beteiligt ist und dabei selbst sämtliche Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, auch wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder nur in dessen Interesse handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538).
  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 266/93

    Definition zum Erwerb einer Waffe

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    Er kann sich dann grundsätzlich nicht auf fehlenden Täterwillen oder darauf berufen, dass er nur einem anderen behilflich sein wollte (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.10.2017 - 1 StR 226/17

    Begrenzte Revisibilität der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 226/17, Rn. 14 mwN).
  • BGH, 01.08.2018 - 2 StR 42/18

    Urteilsgründe (Strafzumessung: revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Behandlung

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, seine eigene Wertung an die Stelle des Tatgerichts zu setzen; vielmehr muss es die von ihm vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 1. August 2018 - 2 StR 42/18, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    Die Bestechlichkeit ist kein Vermögensdelikt, sondern schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04, NStZ-RR 2005, 266, 267; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99, NStZ 1999, 560); § 334 StGB setzt daher nicht voraus, dass der Bestechende einen finanziellen Nachteil erleidet (vgl. NK-StGB/Kuhlen, 5. Aufl., § 331 Rn. 92).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 56; vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225 je mwN).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    So, wie die Forderung nach einem Drittvorteil dem Tatbestand des § 334 StGB unterfällt (vgl. dazu MüKo-StGB/Korte, 3. Aufl., § 331 Rn. 98 ff.), handelt - spiegelbildlich - auch derjenige tatbestandsmäßig, der einem Amtsträger einen Vorteil dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass dieser zukünftig zugunsten eines anderen eine pflichtwidrige Diensthandlung vornehme (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 503/00, NStZ 2001, 425, 426: zugunsten von Angestellten des Bestechenden).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB gilt auch für denjenigen, der gemeinsam mit anderen an der Straftat beteiligt ist und dabei selbst sämtliche Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, auch wenn er unter dem Einfluss eines anderen oder nur in dessen Interesse handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18 Rn. 14 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15, NStZ 2016, 538).
  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04

    BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    Die Bestechlichkeit ist kein Vermögensdelikt, sondern schützt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 1 StR 491/04, NStZ-RR 2005, 266, 267; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99, NStZ 1999, 560); § 334 StGB setzt daher nicht voraus, dass der Bestechende einen finanziellen Nachteil erleidet (vgl. NK-StGB/Kuhlen, 5. Aufl., § 331 Rn. 92).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 72/20
    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14 Rn. 56; vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, NStZ 1987, 224, 225 je mwN).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
  • BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der

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