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   BGH, 21.11.1952 - V ZR 49/51   

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https://dejure.org/1952,346
BGH, 21.11.1952 - V ZR 49/51 (https://dejure.org/1952,346)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1952 - V ZR 49/51 (https://dejure.org/1952,346)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1952 - V ZR 49/51 (https://dejure.org/1952,346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 58
  • NJW 1953, 140
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09

    Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung

    Demgegenüber wird sie von zahlreichen anderen Stimmen im Schrifttum, die die Schenkung einer Unterbeteiligung mit dem Abschluss des die Innengesellschaft begründenden Gesellschaftsvertrages als vollzogen ansehen wollen, abgelehnt (vgl. Hueck, NJW 1953, 140, für die stille Gesellschaft ; Friehe, Die Unterbeteiligung bei Personengesellschaften, S. 53 f.; Ulbrich, Die Unterbeteiligungsgesellschaft an Personengesellschaftsanteilen, S. 101 ff.; Tebben, Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen, S. 225 ff.; Brandner/Bergmann, Festschrift Sigle, 2000, S. 327, 330 ff.; Coenen, Formfreie Schenkung der Gesellschafterstellung in einer stillen Gesellschaft und einer Unterbeteiligung, S. 170 ff.; Wiedemann, Gesellschaftsrecht, Bd. II, § 2 II 4 c, S. 111 f.; Staudinger/Wimmer-Leonhardt, BGB, Stand 2005, § 518 Rn. 41; Hueck, ZHR 83 [1920], 1 ff., 22 ff.; Herzfeld, AcP 137 [1933], 270, 297).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum

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  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54

    Rechtsmittel

    Dagegen kann hier auf BGHZ 7, 268 und 8, 58 verwiesen werden, in denen der Senat dazu Stellung genommen hat, welche Rechtsfolgen sich für ein dingliches Wohnrecht durch Kriegszerstörung des Gebäudes ergeben.
  • BGH, 05.10.1979 - V ZR 178/78

    Voraussetzungen für die Löschung einer Eintragung im Grundbuch - Vorliegen einer

    In diesem Zusammenhang muß nicht abschließend entschieden werden, ob die vom Senat für das Wohnrecht entwickelten Grundsätze (BGHZ 7, 268; 8, 58; Urteil vom 5. März 1954, V ZR 17/53 = LM BGB § 1093 Nr. 3; vom 28. Januar 1972, V ZR 183/69 = LM BGB § 1093 Nr. 6; kritisch Baur, Lehrbuch des Sachenrechts 10. Aufl. § 29 D II 3; a.A. offenbar Palandt/Bassenge, BGB 38. Aufl. § 1093 Anm. 3 d) ganz oder teilweise auf die hier vorliegende Dienstbarkeit übertragen werden können.

    Insoweit lassen sich die vom Senat für das Wohnrecht - einen Unterfall der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, § 1093 BGB - aufgestellten Grundsätze (BGHZ 7, 268, 271 ff; 8, 58, 62 ff) voll auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BGH, 25.03.1965 - III ZR 119/63

    Schadensersatzpflicht wegen fahrlässigen pflichtwidrigen Handelns in der

    Weiterhin sei die Rechtslage bei einem Vermächtnisanspruch nicht ohne weiteres derjenigen gleichzustellen, die für ein dingliches Wohnrecht nach § 1093 BGB bei einem zerstörten Gebäude bestehe (BGHZ 7, 268, 272) [BGH 10.10.1952 - V ZR 159/51] oder bei einem schuldrechtlichen Verhältnis, wenn das zerstörte Gebäude zu einem anderen Nutzungszweck aufgebaut worden sei (BGHZ 8, 58, 62, 65) [BGH 21.11.1952 - V ZR 49/51] .

    Im übrigen führt das Berufungsgericht in dem weiter unter Bezug genommenen, zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 13. April 1961 in dem Vorprozeß 2 O 223/59 (2 U 118/60) ohne Rechtsirrtum aus: Gehe man davon aus, daß der Lina L. ein Insitz in der früheren Wohnung des Erblassers zu gewähren sei, so seien, da mit der 65-75%igen Teilzerstörung des Hauses diese Wohnung praktisch vernichtet und die Gewährung des Insitzes daher objektiv unmöglich geworden sei (vgl. für das dingliche Wohnrecht BGHZ 8, 63 [BGH 21.11.1952 - V ZR 49/51] ), die Erben und somit also auch die Klägerin von der Vermächtnisverpflichtung gegenüber der Lina L. frei geworden (§ 275 BGB).

  • BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Unentgeltliches

    Die Frage, ob mit dem Abbruch des Gartenhauses das dingliche Wohnrecht der Kläger erlöschen würde (BGHZ 7, 268; 8, 58), [BGH 18.11.1952 - I ZR 60/52]ist nicht Gegenstand des gegenwärtigen Rechtsstreits.
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, erlischt ein Wohnungsrecht dann, wenn die seinen Gegenstand bildenden Räume zerstört oder in einem Maße beschädigt werden, daß sie nachhaltig unbewohnbar sind (BGHZ 7, 268; 8, 58 [BGH 18.11.1952 - I ZR 60/52] ; Urteil vom 5. März 1954 - V ZR 17/53, LM BGB § 1093 Nr. 3; vgl.Urteil vom 31. Januar 1964 - V ZR 191/61, DNotZ 1965, 165 = WM 1964, 635 = LM BGB § 1090 Nr. 10).
  • LG Braunschweig, 12.06.2001 - 8 T 605/01

    Eintragung von Wohnungsrecht und Reallasten mit Löschungserleichterungsvermerken

    Denn nach st. Rspr. des BGH erlischt das Wohnungsrecht im Falle der Zerstörung des Gebäudes oder einer starken, eine Unbewohnbarkeit nach sich ziehenden, Beschädigung der Räume bzw. des Gebäudes (vgl. BGHZ 7, 268, 273 f.; 8, 58, 62 ff.).
  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 64/68

    Einwilligung zur Löschung von eingetragenen Baubeschränkungen - Bestellung von

    Der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für dingliche Wohnrechte entwickelte Grundsatz, wonach solche Rechte durch völlige Zerstörung des betreffenden Wohngebäudes erlöschen (BGHZ 7, 268; 8, 58 [BGH 18.11.1952 - I ZR 60/52]; LM BGB § 1093 Nr. 3), finde auf Baubeschränkungen keine entsprechende Anwendung.
  • BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Der erkennende Senat hat sich in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 10. Oktober 1952, V ZR 159/51 - BGHZ 7, 268 [271 f] = NJW 1952, 1375; Urteil vom 21. November 1952, V ZR 49/51 - BGHZ 8, 58 [62] = NJW 1953, 140), die nach Erlassung des Berufungsurteils veröffentlicht wurden, auf den Standpunkt gestellt, daß ein dingliches Wohnrecht im Sinne des § 1093 BGB erlischt, wenn die Räume, in denen das Wohnrecht ausgeübt werden soll, vollständig zerstört oder doch so stark beschädigt worden sind, daß sie nicht mehr benutzbar sind.
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 121/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1958 - VIII ZR 216/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1954 - V ZR 112/53

    Rechtsmittel

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