Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,243
BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57 (https://dejure.org/1958,243)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1958 - I ZR 61/57 (https://dejure.org/1958,243)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1958 - I ZR 61/57 (https://dejure.org/1958,243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 387
  • NJW 1959, 576
  • MDR 1959, 273
  • GRUR 1959, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57
    Eine Ausstattung muß nach ständiger Rechtsprechung des Senats stets etwas vom Wesen der Ware, wie der Verkehr sie wertet, begrifflich Verschiedenes sein (BGHZ 5, 1, 6 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel).

    Ein solches Verhalten ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn es zielbewußt geschieht, um die Gütevorstellung des Verkehrs von den eigenartigen und den Verkehrskreisen bekannten Merkmalen zur Empfehlung der eigenen Vermehrungen auszubeuten (vgl. BGHZ 5, 1 ff [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel).

    Die Rechtsprechung hat als Voraussetzung einer wettbewerbswidrigen Ausnutzung des guten Rufes einer Ware des Mitbewerbers mitunter angenommen, der Verletzer müsse "planmäßig" vorgegangen sein (vgl. BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] und GRUR 1953, 40 - Goldzack).

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57
    Es ist dahe auch in dem Urteil vom 1. April 1958 (GRUR 1958, 500, 504 - Mecki) von dem Senat eine Handlungsweise als sittenwidrig bezeichnet worden, die sich als zielbewußte .
  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57
    Die Rechtsprechung hat als Voraussetzung einer wettbewerbswidrigen Ausnutzung des guten Rufes einer Ware des Mitbewerbers mitunter angenommen, der Verletzer müsse "planmäßig" vorgegangen sein (vgl. BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] und GRUR 1953, 40 - Goldzack).
  • RG, 19.03.1932 - I 345/31

    1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57
    Zugunsten der Vermehrer von Stecklingen gelten daher nicht die Erwägungen, aus denen im Grundsatz eine selbst sklavische Nachahmung ungeschützter Erzeugnisse zulässig ist, daß nämlich die Leistungen der Gegenwart auf dem Erbe der Vergangenheit beruht und neue Arbeiten vernünftigerweise den bisherigen Stand der Dinge nicht unbeachtet zu lassen brauchen (RGZ 135, 385, 389).
  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57
    Der Senat hat erst kürzlich im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen, daß eine bloß mündliche Benennung einer fremden Ware mit dem geschützten Zeichen keine Anbringung des Zeichens im Sinne des § 15 WZG sei und daher hierin eine Zeichenverletzung nicht zu erblicken sei (BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Eine solche unmittelbare Übernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung - meist mit Hilfe technischer Vervielfältigungsverfahren - unverändert übernommen wird (vgl. BGHZ 28, 387, 392 f. - Nelkenstecklinge; 51, 41, 45 f. - Reprint; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auch in diesen zuletzt genannten Fällen hat die wettbewerbsrechtliche Beurteilung demnach nicht - wie der Sonderrechtsschutz - den Schutz des fremden Arbeitsergebnisses als solchen zum Gegenstand, sondern die Art und Weise, wie eine fremde Arbeitsleistung von einem Wettbewerber ausgewertet wird (BGHZ 28, 388, 396 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge).

    Sie ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie erst durch eine andere, ihrerseits unzulässige Wettbewerbshandlung ermöglicht wird (BGHZ 28, 388 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge; RGZ a.a.O. 135, 394 f; Baumbach-Hefermehl § 1 UWG Anm. 221 u. 282).

  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 129/61

    Kein Schriftwerkschutz für Rechenschieber

    Die Revision führt in diesem Zusammenhang aus, die Beklagte nütze das mit Mühe und Kosten gewonnene Arbeitsergebnis der Klägerin zielbewußt zu ihrem eigenen gewerblichen Vorteil aus, indem sie den Rechenstab der Klägerin kopiere, ein solches Verhalten verstoße nach den Urteilen des Senats vom 21. November 1958 (GRUR 1959, 240 - Nelkenstecklinge) und vom 31. Mai 1960 (GRUR 1960, 614 - Figaros Hochzeit) gegen die Vorschrift des § 1 UWG.
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Er nutzt vielmehr ohne eigene Zutat kostenlos im eigenen Erwerbsinteresse die Vorteile aus, die ihm die unmittelbare Benutzung der fremden Leistung bietet (vgl. BGH GRUR 1959, 240, 243 - Nelkenstecklinge).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    In der Regel muß vielmehr eine bewußte Annäherung an im Verkehr bekannte Merkmale der Ware eines Mitbewerbers hinzutreten, und zwar mit dem Ziel, sich mit diesen Merkmalen verbundene Gütevorstellungen zunutze zu machen (BGHZ 28, 395 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge; BGH GRUR 1959, 292 - Rosenthal-Vase).
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Soweit der Senat sich bisher mit dieser Frage zu befassen hatte, waren die besonderen Umstände nicht in der Art der Preisgestaltung selbst begründet, sondern in wettbewerbswidrigen gesonderten Begleitumständen (so in der Nelkenstecklings-Entscheidung, BGHZ 28, 387, 396; dort handelte es sich allerdings um das Unterbieten der Preise des Konkurrenten, nicht um einen Verkauf unter dem Einstandspreis).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Dieser Grundsatz soll eine Erstarrung der Fortentwicklung verhindern; er beruht auf der Erwägung, daß Leistungen der Gegenwart ohnehin auf dem Erbe der Vergangenheit aufbauen und daß ein Gewerbetreibender, der ein Wettbewerbserzeugnis auf den Markt bringen will, den bereits erreichten Entwicklungsstand und eine günstige Marktnachfrage seinerseits nicht ungenutzt zu lassen braucht (vgl. RGZ 135, 385, 389; BGHZ 28, 387, 394 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge; BGHZ 44, 288, 301 [BGH 13.10.1965 - Ib ZR 111/63] - Apfel-Madonna).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 5/97

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

    Eine solche unmittelbare Übernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung - meist mit Hilfe technischer Vervielfältigungsverfahren - unverändert übernommen wird (vgl. BGHZ 28, 387, 392 f. - Nelkenstecklinge; 51, 41, 45 f. - Reprint; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 211/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

    Eine solche unmittelbare Übernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung - meist mit Hilfe technischer Vervielfältigungsverfahren - unverändert übernommen wird (vgl. BGHZ 28, 387, 392 f. - Nelkenstecklinge; 51, 41, 45 f. - Reprint; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 210/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

    Eine solche unmittelbare Übernahme liegt vor, wenn die fremde Leistung - meist mit Hilfe technischer Vervielfältigungsverfahren - unverändert übernommen wird (vgl. BGHZ 28, 387, 392 f. - Nelkenstecklinge; 51, 41, 45 f. - Reprint; BGH WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

  • LG Köln, 03.02.2004 - 33 O 356/03

    Zulässigkeit der Kombination des Multimedia-Portals "U Vision" mit

  • LG Hamburg, 16.02.2000 - 315 O 25/99

    Werbung mit sog. banner-ads bei Internet-Suchmaschinen ist unzulässig und

  • BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 16.07.2013 - 4c O 54/13

    Schutzhüllen für Pferdetransporter

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 140/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.01.1961 - I ZR 118/59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht