Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,175
BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58 (https://dejure.org/1958,175)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1958 - IV ZR 107/58 (https://dejure.org/1958,175)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1958 - IV ZR 107/58 (https://dejure.org/1958,175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 375
  • NJW 1959, 1032 (Ls.)
  • NJW 1959, 529
  • MDR 1959, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55

    Kranzgeld. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Diese fassen das Verlöbnis als einen familienrechtlichen Vertrag, der der Vorbereitung auf die eheliche Lebensgemeinschaft dient (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] [196]), und nicht, wie etwa das gemeine Recht, als schuldrechtliche Vereinbarung auf.

    Die Bestimmung ist jedoch nicht aufgehoben und insbesondere nicht durch den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter außer Kraft gesetzt worden, wie der Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung und Rechtslehre vorherrschenden Auffassung ausgesprochen hat (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] mit Angaben über Rechtsprechung und Schrifttum).

  • BGH, 15.11.1956 - VII ZR 249/56

    Erfolgshonorar eines amerikanischen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Die Rechtsprechung hat einen Verstoß gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes nur dann angenommen, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen und sozialen Anschauungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen würden (RGZ 60, 296 [300]; 138, 214 [216]; BGHZ 22, 162 [167]).
  • RG, 19.12.1922 - III 137/22

    Ausländisches Recht; Verjährung

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Kennt das ausländische Recht aber keinen derartigen Anspruch, so ist die Lücke, soweit möglich, mit Hilfe des ausländischen Rechts selbst zu schließen; erst falls das nicht durchführbar ist, ist deutsches Recht anzuwenden (RGZ 106, 82 [85, 86]; Raape bei Staudinger Art. 30 EG Anm. G 11, 818).
  • RG, 21.03.1905 - II 387/04

    Kollision zwischen inländischem und ausländischem Recht

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Die Rechtsprechung hat einen Verstoß gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes nur dann angenommen, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen und sozialen Anschauungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen würden (RGZ 60, 296 [300]; 138, 214 [216]; BGHZ 22, 162 [167]).
  • RG, 26.10.1932 - IX 304/32

    Verstößt die Anerkennung der in einigen Staaten von Nordamerika anerkannten

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Die Rechtsprechung hat einen Verstoß gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes nur dann angenommen, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen und sozialen Anschauungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen würden (RGZ 60, 296 [300]; 138, 214 [216]; BGHZ 22, 162 [167]).
  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Der erkennende Senat hat dieselbe Ansicht vertreten (BGHZ 24, 352 [354, 355]).
  • BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53

    Kuppelei gegenüber Verlobten; Tun und Unterlassen

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Es gehört zu ihrer von der historischen Entwicklung unabhängigen unveränderlichen Eigenart, daß sie durch einen vorehelichen Geschlechtsverkehr mehr einsetzt und mehr zu verlieren hat als der Mann (BGH Großer Strafsenat BGHSt 6, 46 [54]) und von ihm im Kern ihrer Persönlichkeit betroffen wird.
  • BGH, 19.03.1958 - IV ZR 148/57

    Zuständigkeitsprüfung nach § 606 Abs. 3 Nr. 1 ZPO

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    In einem anderen Urteil hat er allerdings ausgeführt, das Revisionsgericht sei nach § 549 Abs. 1, § 562 ZPO auch dann an die Auslegung des ausländischen Rechts durch das Berufungsgericht gebunden, wenn es sich um die Beurteilung einer Vortrage handele (BGHZ 27, 47 [50]).
  • RG, 28.02.1889 - VI 336/88

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Verlöbnisses; Möglichkeit der vorherigen

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Für Ansprüche, die auf Grund des Rücktritts von der Verlobung geltend gemacht werden, hat die Rechtsprechung früher die maßgebende Rechtsordnung nach schuldrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach dem Recht des Erfüllungsorts, bestimmt (RGZ 20, 333 [335]; 23, 172 [173]; RG JW 1902, 448), eine Ansicht, die nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches nur noch in der Rechtsprechung vereinzelt vertreten worden ist (OLG Karlsruhe, Bad. Rechtspraxis 1913, 78).
  • RG, 21.10.1887 - II 136/87

    Verlöbnis. Örtliches Recht.

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
    Für Ansprüche, die auf Grund des Rücktritts von der Verlobung geltend gemacht werden, hat die Rechtsprechung früher die maßgebende Rechtsordnung nach schuldrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach dem Recht des Erfüllungsorts, bestimmt (RGZ 20, 333 [335]; 23, 172 [173]; RG JW 1902, 448), eine Ansicht, die nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches nur noch in der Rechtsprechung vereinzelt vertreten worden ist (OLG Karlsruhe, Bad. Rechtspraxis 1913, 78).
  • BGH, 29.10.1953 - IV ZR 27/53

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10

    Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld"

    Deshalb besteht in Rechtsprechung und Lehre Uneinigkeit, ob - so die Rechtsprechung - nach Art. 13 EGBGB analog das Heimatrecht des in Anspruch genommenen Verlobten maßgeblich sein soll (BGHZ 28, 375, 379; BGHZ 132, 105, 116; BGH FamRZ 2005, 1151) (a) oder ob - so Stimmen in der Literatur - eine analoge Anwendung von Art. 14 EGBGB vorzuziehen ist (JurisPK/Mäsch, Stand 1.1.2010, Art. 13 EGBGB, Rn. 88; MüKo/Coester, 5. Auflage 2010, Vor Art. 13 EGBGB, Rn. 4) (b) .
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00

    Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht jedoch (im Anschluß an BGHZ 28, 375, 378 f.) davon aus, daß auf Ansprüche, die aufgrund des Rücktritts vom Verlöbnis geltend gemacht werden, das Heimatrecht desjenigen Verlobten anzuwenden ist, gegen den solche Ansprüche vom anderen Teil geltend gemacht werden.
  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 42/90

    Mitunternehmerschaft als atypische stille Gesellschaft

    Im Rahmen der Ermittlung der Grenzen zum revisiblen Recht ist auch die Auslegung des nicht revisiblen Rechts durch die Vorinstanz zu überprüfen (BGH-Urteil vom 21. November 1958 IV ZR 107/58, BGHZ 28, 375, 381; Rössler, a. a. O.).
  • BGH, 24.04.1974 - IV ZR 138/72

    § 1300 BGB. Gleichberechtigung

    § 1300 BGB ist mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar (Bestätigung von BGHZ 20, 195; 28, 375).

    Die von dem früheren IV. Zivilsenat in BGHZ 28, 375 vertretene Auffassung, § 1300 BGB gehöre zu dem Bereich der Normen, auf deren Anwendung unsere Rechtsordnung gemäß Artikel 30 EGBGB bestehen müsse (ordre public), ist auf allgemeine Ablehnung gestoßen.

    Der Bundesgerichtshof hat in den Entscheidungen BGHZ 20, 195 und BGHZ 28, 375 die Frage bejaht, daß § 1300 BGB nicht gegen Artikel 3 Abs. 2 GG verstößt, wonach Mann und Frau gleichberechtigt sind.

  • BGH, 03.10.1962 - V ZR 212/60

    Ablehnung eines Richters im Tatbestandsberichtigungsverfahren - Entscheidung über

    Ein Verstoß gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes im Sinns dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen und sozialen Anschauungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen würden (BGHZ 22, 162, 167 [BGH 15.11.1956 - VII ZR 249/56]; 28, 375, 384 [BGH 21.11.1958 - IV ZR 107/58]/385, jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2001 - 8 Wx 165/00

    Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses betreffend den Nachlass eines

    Die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB vorgesehene Verweisung der Kollisionsnormen stellt eine Gesamtrechtsverweisung dar (RGZ 136, 361, 365; BGHZ 28, 375, 380; BayOLG 80, 42, 46).
  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

    Auf entsprechende Antragen haben auch der IV. und VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erklärt, daß in ihren Urteilen vom 5. Juni 1957 - IV ZR 16/57 - (BGHZ 24, 352, 354 [BGH 05.06.1957 - IV ZR 16/57] ), 14. Februar 1958 - VIII ZR 10/57 - (NJW 1958, 750) und 21. November 1958 - IV ZR 107/58 - (BGHZ 28, 375, 380) [BGH 21.11.1958 - IV ZR 107/58] eine Verweisung ausländischen Rechts auf anderes ausländisches Recht nicht in Frage gestanden habe und daher auch nicht etwa die Revisibilität bei der Frage der Verweisung ausländischen Rechts auf anderes ausländisches Recht habe bejaht werden wollen.
  • BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60

    Anwendung niederländischen Rechts und Vereinbarung eines ausschließlichen

    Art. 30 greift somit dann ein, wenn der Unterschied der staatspolitischen oder sozialen Anschauungen zwischen der vereinbarten ausländischen und der deutschen Rechtsordnung so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder gesellschaftlichen Lebens angegriffen würden (BGHZ 22, 162, 167; vgl. noch BGHZ 22, 1, 15; 28, 375, 381 ff).
  • BGH, 26.04.1976 - III ZR 26/74

    Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen einen Nachlassrichter - Grundlagen und

    Vor der Anwendung des österreichischen Rechts ist jedoch nach dem in Art. 27 EG BGB zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgrundsatz (BGHZ 28, 375, 380) zu prüfen, ob das östereichische Recht auf das deutsche Recht zurückverweist.
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Die Verweisung dieser Kollisionsnormen stellt eine Gesamtverweisung dar (RGZ 136, 361/365; BGHZ 28, 375/380; BayObLGZ 1972, 383/385; 1974, 223/224); Bezug genommen wird danach auf das Heimatrecht unter Einschluß seiner IPR-Normen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.1989 - 5 Sa 40/89

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Vorruhestandsregelung nach einem

  • BGH, 29.04.1964 - IV ZR 93/63

    Anwendung ausländischen Scheidungsrechts

  • BGH, 21.06.1963 - V ZB 3/63

    Güterstand der Sowjetzonenflüchtlinge

  • OLG Frankfurt, 16.03.2004 - 5 U 111/02

    Beschränkte Haftung des Luftfrachtführers bei ungeklärtem Verlust von

  • OLG Zweibrücken, 18.06.1985 - 6 W 18/85

    Schadensersatzanspruch aus einem eingegangenen Verlöbnis bei Rücktritt einer

  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 29.70
  • BGH, 06.03.1969 - VII ZR 163/68

    Zulässigkeit eines Schiedsspruch gegen andere Personen als die Parteien des

  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 20.70

    Ordre public - Rechtsstellung des Geschädigten im Lastenausgleich

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZB 89/78

    Eintragung der Legitimation in das Geburtenbuch - Fürmöglichhalten der

  • BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91

    Anerkennung einer italienischen Ehescheidung in Deutschland

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 275/96
  • BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92

    Einwand der Scheidung im Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen

  • BGH, 12.02.1970 - IX ZB 656/69

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 07.07.1983 - 21 W 20/83
  • BayObLG, 28.11.1974 - BReg. 1 Z 94/73

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht