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   BGH, 21.11.1972 - X ZR 64/68   

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https://dejure.org/1972,1901
BGH, 21.11.1972 - X ZR 64/68 (https://dejure.org/1972,1901)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1972 - X ZR 64/68 (https://dejure.org/1972,1901)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1972 - X ZR 64/68 (https://dejure.org/1972,1901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein Patentnichtigkeitsverfahren - Beurteilung der Patentfähigkeit nach dem Stand der Technik - Prüfung der Neuheit eines Anzeigegeräts mit Goniometeranordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 220
  • GRUR 1973, 263
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - X ZR 64/68
    Offenkundig im Sinne dieser Vorschrift ist nur eine solche Benutzung, die eine nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet, daß beliebige Dritte zuverlässige, ausreichende Kenntnis von dem Gegenstand erhalten (BGH GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz).
  • BGH, 27.10.1970 - X ZB 23/69

    Antrag auf Löschung eines Gebrauchsmusters - Auslegung einzelner Merkmale eines

    Auszug aus BGH, 21.11.1972 - X ZR 64/68
    Der Senat hat im Beschluß vom 27. Oktober 1970 (GRUR 1971, 115, 117 - Lenkradbezug) bereits ausgesprochen, daß im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren der Stand der Technik nach der objektiven Sachlage zu beurteilen sei.
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Der Senat hat bereits für das frühere Recht angenommen, daß eine vor dem Prioritätszeitpunkt erfolgte Benutzung der beanspruchten Lehre gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen der Neuheit jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn die Beteiligten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520; Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte u. Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

    Für die Beurteilung der Schutzfähigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung die tatsächliche Sach- und Rechtslage, nicht die vom Erfinder zum Ausdruck gebrachte vermeintliche Lage entscheidend, insbesondere ist der Stand der Technik nach der objektiven Sachlage zu beurteilen (Sen.Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 265 zu III 11 - Rotterdam-Geräte; vgl. Sen.Beschl. v. 27.10.1970 - X ZB 23/69, GRUR 1971, 115, 118 zu IV - Lenkradbezug).
  • BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83

    "Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre

    Offenkundig im Sinne des § 2 Satz 1 PatG 1968 ist eine Benutzung dann, wenn eine nicht entfernt liegende Möglichkeit besteht, daß andere Sachverständige ausreichende Kenntnis von dem vorbenutzten Gegenstand und dessen Eigenschaften erlangen (vgl. BGH GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte).
  • BGH, 18.11.2014 - X ZR 143/12

    Mangelnde Patentfähigkeit eines Fußbodensystems mit mechanisch verbindbaren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der für die Prüfung der Patentfähigkeit einer technischen Lehre maßgebliche Stand der Technik nicht nach den Aussagen und subjektiven Vorstellungen des Anmelders hierüber, sondern vielmehr nach den objektiven Gegebenheiten am Anmeldetag oder an einem davor liegenden Prioritätstag zu beurteilen (BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - X ZR 102/91, GRUR 1994, 357, 358 - Muffelofen; Urteil vom 21. November 1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 265 - Rotterdam-Geräte; Urteil vom 27. Oktober 1970 - X ZB 23/69, GRUR 1971, 115, 118 - Lenkradbezug).
  • BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77

    Unzulässige Erweiterung und Teilung des Patentbegehrens

    Aus der Rechtsprechung des Senats zu der Frage, welche Bedeutung subjektiv unrichtigen Vorstellungen des Anmelders über den Stand der Technik zukommt, die in die Anmeldungsunterlagen Eingang gefunden haben (BGH GRUR 1971, 115 ff - Lenkradbezug; BGH GRUR 1973, 263 ff - Rotterdam-Geräte) läßt sich ebenfalls zugunsten der Rechtsbeschwerde nichts herleiten.
  • BPatG, 13.08.2014 - 7 Ni 8/14
    Dafür genügt schon eine nicht entfernt liegende Möglichkeit der Kenntnisnahme (BGH GRUR 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte).
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
    Diesen muß der Erfinder nicht erkannt haben (BGH, Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 265 1. Sp. - Rotterdam-Geräte; Urt. v. 05.11.1964 - Ia ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 142 1. Sp. - Polymerisationsbeschleuniger; Urt. v. 17.12.1954 - I ZR 222/52, GRUR 1955, 386, 388 - Verfahren für optische Teile) und nicht vermitteln.
  • BPatG, 04.11.2010 - 21 W (pat) 8/08

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen einer Funktion

    Für die Beurteilung der Schutzfähigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung die tatsächliche Sach- und Rechtslage, nicht die vom Erfinder zum Ausdruck gebrachte vermeintliche Lage entscheidend, insbesondere ist der Stand der Technik nach der objektiven Sachlage zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 1973, 263 - Rotterdam-Geräte, GRUR 1994, 357 - Muffelofen).
  • BPatG, 10.04.2006 - 19 W (pat) 345/03
    Da Kenntnisse des Erfinders über den internen Stand der Technik unschädlich sind (GRUR 1973, 263, 265; BGH - Rotterdam-Geräte), können die Figuren 18 und 19 nicht in die Überlegungen zur Patentfähigkeit mit einbezogen werden.
  • BPatG, 11.07.2006 - 21 W (pat) 32/04
    Der Hinweis in der Beschreibung bei der Schilderung des Standes der Technik (siehe Absatz [0004]) auf eine bekannte Videoerkennungssoftware bei einem Temporärclip ist unbeachtlich, da die öffentliche Zugänglichkeit dieser Lehre nicht belegt ist; vgl. BGH GRUR 1973, 263 - Rotterdam-Geräte.
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