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   BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85   

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https://dejure.org/1985,7925
BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85 (https://dejure.org/1985,7925)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1985 - 4 StR 465/85 (https://dejure.org/1985,7925)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1985 - 4 StR 465/85 (https://dejure.org/1985,7925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem schweren Raub - Handeln mit direktem Tötungsvorsatz - Vorliegen des Mordmerkmals der Habgier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85
    Auch die Voraussetzungen des Handelns aus "Habgier" (§ 211 Abs. 2 StGB) liegen vor (vgl. BGHSt 29, 317, 318).
  • BGH, 25.08.1982 - 2 StR 321/82

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub und

    Auszug aus BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85
    Jedoch ist es auch in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, daß der Täter ernsthaft und nicht nur vage auf einen guten Ausgang vertraut und damit nur bewußt fahrlässig handelt (BGH NStZ 1982, 506 f m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85
    Da vor dem Tötungsvorsatz eine viel höhere Hemmschwelle als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz steht, kann dem Täter gerade in bezug auf den Tötungserfolg nur (bewußte) Fahrlässigkeit vorzuwerfen sein (BGH NStZ 1983, 407; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1983 - 4 StR 293/83).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83

    Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter

    Auszug aus BGH, 21.11.1985 - 4 StR 465/85
    Da vor dem Tötungsvorsatz eine viel höhere Hemmschwelle als vor dem Gefährdungs- oder Verletzungsvorsatz steht, kann dem Täter gerade in bezug auf den Tötungserfolg nur (bewußte) Fahrlässigkeit vorzuwerfen sein (BGH NStZ 1983, 407; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1983 - 4 StR 293/83).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    c) In nicht zu beanstandender Weise hat das Landgericht bei der Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz auch das Nachtatverhalten der Angeklagten und hier insbesondere die von ihnen versendeten Chatnachrichten herangezogen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142; Beschlüsse vom 1. Juni 2007 - 2 StR 133/07, NStZ-RR 2007, 267; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91; vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503, 504; sowie konkret zu Äußerungen im Nachgang der Tat Urteil vom 21. November 1985 - 4 StR 465/85, StV 1986, 197).
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