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   BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94   

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https://dejure.org/1995,271
BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94 (https://dejure.org/1995,271)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1995 - VI ZR 341/94 (https://dejure.org/1995,271)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 (https://dejure.org/1995,271)
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Sechs Bauchoperationen

§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken, die erst in einer Nachfolgeoperation bestehen;

Befundsicherungspflicht, Beweislastumkehr bei ungeklärtem Verbleib von Behandlungsunterlagen;

§ 286 ZPO, Beweiswürdigung bei Vernehmung des angeblichen Schädigers als Zeugen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlungsunterlagen - Beweiserleichterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von Behandlungsunterlagen jederzeit Klarheit besteht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtinco.de (Leitsatz)
  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenhaus verschlampt Röntgenbilder - Der Verlust darf im Prozess um Schmerzensgeld nicht zu Lasten des Patienten gehen

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Verhältnis Arzt - Patient / Haftung: Verlust der Behandlungsunterlagen

  • pwg-seminare.de (Auszüge)

    Fehlen von Behandlungsunterlagen: Beweiserleichterung für Patienten

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 779
  • MDR 1996, 261
  • VersR 1996, 330
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Das Kreditinstitut wird zudem aus dem mit dem Karteninhaber bestehenden Girovertrag regelmäßig als verpflichtet anzusehen sein, sämtliche in seinem Besitz befindlichen technischen Aufzeichnungen, die die streitigen oder vorangegangene Auszahlungsvorgänge betreffen oder hierüber Aufschluß geben können, bis zur Klärung der Angelegenheit aufzuheben und dem Kontoinhaber gegebenenfalls auch zugänglich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94, NJW 1996, 779, 780 f.).
  • BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

    Ähnliches gilt vor der Entfernung einer Gallenblase, bei der mit erhöhter Wahrscheinlichkeit eine Choledochusrevision vorzunehmen ist, die infolge der aggressiven Manipulation an den Gallenwegen in zwei Prozent der Fälle eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse auslöst (BGH, Urteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94, NJW 1996, 779).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386, 389; Senatsurteil vom 21. November 1995 - VI ZR 341/94 - VersR 1996, 330, 331).
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