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   BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11   

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https://dejure.org/2012,36093
BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11 (https://dejure.org/2012,36093)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 (https://dejure.org/2012,36093)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11 (https://dejure.org/2012,36093)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr E.1.3 AKB 2008, Nr E.6.1 AKB 2008, Nr E.6.2 AKB 2008, § 142 Abs 2 StGB
    Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen des Verlassens des Unfallorts nach einem Verkehrsunfall für den Versicherungsschutz

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verletzung der Aufklärungspflicht bei Meldung des Unfalls bei der Versicherung trotz unerlaubten Entfernens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsobliegenheitsverletzung gegenüber einer Kfz-Kaskoversicherung bei Verletzung der in § 142 Abs. 2 StGB niedergelegten Pflicht zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen

  • rewis.io

    Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen des Verlassens des Unfallorts nach einem Verkehrsunfall für den Versicherungsschutz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 Nr. E.1.3; AKB 08 Nr. E.6.2; StGB § 142 Abs. 2
    Anforderungen an eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach erlaubtem Entfernen vom Unfallort bei zeitnaher Information nur des Versicherers. Mit Anmerkung von Tomson/Kirmse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 1
    Aufklärungsobliegenheitsverletzung gegenüber einer Kfz-Kaskoversicherung bei Verletzung der in § 142 Abs. 2 StGB niedergelegten Pflicht zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung von Feststellungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallflucht und Kaskoversicherung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Informationspflicht gegenüber Versicherungen - Strafbarkeit der Fahrerflucht schützt nur Geschädigten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei erlaubtem Entfernen vom Unfallort nach Ablauf der Wartefrist durch unverzüglich nachträgliche Meldung beim Versicherer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Unfall Polizei nicht verständigt - Darf deshalb der Kfz-Versicherer wegen Unfallflucht die Leistung verweigern?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB bedeutet nicht immer eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kaskoversicherung: keine Leistungsfreiheit trotz Unfallflucht des Versicherten

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer bei unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufklärungsobliegenheiten gegenüber der Kaskoversicherung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB führt nicht notwendigerweise zu einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Unfallflucht - trotzdem Versicherungsschutz !

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht versus Versicherungsschutz

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Unfallflucht - trotzdem Versicherungsschutz !

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallfluch) und die Folgen für den Versicherungsschutz

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Aufklärungsobliegenheit ggü. KfZ-Versicherer bei Verstoß gegen § 142 II StGB

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Möglicherweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lässt Versicherung nicht automatisch entfallen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zu Folgen einer Unfallflucht - Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht lässt Versicherungsschutz nicht automatisch entfallen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz trotz Aufklärungsverspätung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung: Trotz Unfallflucht kann der Versicherte Anspruch auf Schadenersatz haben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht: Leistungsfreiheit der Versicherung bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Regress nach Fahrerflucht bei Schadensmeldung an die Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht: Leistungsfreiheit der Versicherung bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht - Versicherung muss trotzdem zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht: Regress der Versicherung vermeiden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht und Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung: Fahrerflucht keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsfall auch bei Unfallflucht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallflucht ist nicht immer ein vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    "Unfallflucht" muss nicht zwangsläufig zu einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit führen // Es kann ausreichend sein, dass der Versicherungsnehmer unverzüglich seinen Versicherer vom Unfall informiert

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kann der Versicherungsschutz trotz Fahrerflucht nach einem Unfall bestehen bleiben?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Unfallflucht schließt die Zahlung der Versicherung aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrerflucht: Leistungsfreiheit der Versicherung bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort?

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrerflucht und Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 936
  • MDR 2013, 214
  • NZV 2013, 179
  • NJ 2014, 27
  • VersR 2013, 175
  • JR 2014, 162
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    aa) Der Zweck des § 142 StGB besteht darin, die privaten Interessen der Unfallbeteiligten und Geschädigten zu schützen, insbesondere die ihnen aus dem Verkehrsunfall erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern und dem Verlust von Beweismitteln zu begegnen (vgl. BT-Drucks. 7/2434 S. 4 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 1979 - 4 StR 624/78, BGHSt 29, 138 unter III 2).

    Je nach den Umständen des Einzelfalles kann das dazu führen, dass dem Unfallbeteiligten, der die Einschaltung der Polizei oder einer anderen Person vermeiden will und sich deshalb unmittelbar an den Geschädigten wenden möchte, dieser Weg verschlossen ist, weil er den Geschädigten nicht innerhalb einer Frist, die diesem Gebot gerecht wird, erreichen kann (BGH, Beschluss vom 29. November 1979 - 4 StR 624/78, BGHSt 29, 138 unter III 2).

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er jedoch statt dessen seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwehren können, so begründet allein die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 Abs. 2 StGB keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (Fortführung von Senatsurteil vom 1. Dezember 1999, IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).

    Dies deckt sich regelmäßig mit dem Interesse des Versicherers an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen, das mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt wird (Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222 unter II 1).

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Unterrichtung des

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Dann aber sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (so zutreffend OLG Karlsruhe VersR 2002, 1021 unter I 2 c; ebenso Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB E.1 Rn. 140).
  • BayObLG, 14.02.1980 - 1 St 16/80
    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.; siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 469/79
    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.; siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 17.03.1980 - 1 St 117/80

    Unverzüglichkeitsgebot; Unfall; Leitplanke; Feststellungen

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.; siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06

    Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Diese Schlussfolgerung liegt im Rahmen tatrichterlichen Ermessens bei der Beurteilung des Sachverhalts; sie verstößt nicht gegen Denkgesetze und beruht nicht auf verfahrenswidriger Tatsachenfeststellung (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 26 und vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, NJW-RR 2008, 643 Rn. 20).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968 Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Diese Schlussfolgerung liegt im Rahmen tatrichterlichen Ermessens bei der Beurteilung des Sachverhalts; sie verstößt nicht gegen Denkgesetze und beruht nicht auf verfahrenswidriger Tatsachenfeststellung (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 Rn. 26 und vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, NJW-RR 2008, 643 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 14.01.1981 - 4 Ss 2639/80
    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.; siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Denn in der Kaskoversicherung geht es stets auch darum, zu prüfen, ob der Versicherer (teilweise) gemäß § 81 VVG leistungsfrei ist, weil eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; BGH, Urt. v. 1.12.1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 ; Senat, Urt. v. 28.1.2009 - 5 U 424/08 - VersR 2009, 1355 ; OLG Celle, Schaden-Praxis 2010, 118; OLG Oldenburg, VersR 1996, 746 ; siehe auch Kreuter-Lange in Halm/Kreuter/Schwab, AKB , 2010, Rdn. 2008).

    Das steht - anders als das OLG Stuttgart (ZfS 2015, 96) offenbar meint - auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, der unter Geltung einer - bis auf das Fehlen der Bezugnahme auf einen Alkohol- oder Drogenkonsum des Unfallfahrers - identischen Klausel in den AKB angenommen hat, dass der Versicherungsnehmer, der nach einem Unfallgeschehen um 1.00 Uhr morgens auf einer Landstraße das Abschleppen seines Fahrzeugs durch den ADAC veranlasst hatte, sich "mangels feststellungsbereiter Personen in der Nacht nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernen durfte" (Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).

    Denn auch die unverzügliche nachträgliche Ermöglichung von Feststellungen kann unter Umständen noch eine Aufklärung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers ermöglichen (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).

    Für eine dem Streitfall entsprechende Konstellation eines nächtlichen Unfalls mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat, wobei ihm innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei zusteht (§ 142 Abs. 3 StGB ) (Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021: keine Pflicht, nachträglich die Polizei vom Unfall zu informieren).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts kann der Kausalitätsgegenbeweis des § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG , Buchst. D.3.2 AKB 2014 nicht schon von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden, weil der Kläger arglistig gehandelt habe (§ 28 Abs. 3 Satz 2 VVG , Buchst. D.3.2 Satz 2 AKB 2014), also einen gegen die Interessen der Beklagten gerichteten Zweck verfolgt und dabei gewusst habe, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; Urt. v. 4.5.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968 ).

    Soweit die Beklagte sich in ihrem nachgelassenen Schriftsatz vom 8.5.2015 darauf berufen hat, dass es dem Kläger beim Verlassen der Unfallstelle und dem "späteren Abtauchen" nicht nur darum gegangen sei, einen Entzug der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahrtüchtigkeit zu vermeiden, sondern auch darum, seinen Versicherungsschutz zu erhalten, verkennt sie, dass es für die Beurteilung des Handelns des Versicherungsnehmers allein auf den Zeitpunkt ankommt, in dem dieser die Obliegenheit verletzt, hier also die Zeit, zu der der Kläger seiner Pflicht aus § 142 Abs. 2 StGB noch hätte nachkommen können (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).

    Soweit es dem Kläger folglich zusteht, den Kausalitätsgegenbeweis zu führen, genügt hierfür im Streitfall schon die Feststellung, dass die Beachtung der aus § 142 Abs. 2 StGB folgenden Rechtspflichten durch den Kläger der Beklagten keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175).

  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    (2) Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, auch hinsichtlich der in E.1.3 AKB 2008 formulierten Obliegenheit weiterhin an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB anzuknüpfen (so ausdrücklich aber Maier in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. AKB E Rn. 124; HK-VVG/Halbach, 2. Aufl. AKB 2008 E Rn. 14 - 16; Kornas, NJW-Spezial 2013, 9 - letztere ohne sich näher mit dem geänderten Wortlaut der AKB 2008 auseinanderzusetzen; entsprechend hat auch der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, NJW 2013, 936 auf die Eigenständigkeit der beiden Tatbestände abgestellt, vgl. die Anmerkung von Omlor/Spies, NJW 2013, 938 f.).

    (2) Zugunsten des Klägers lässt sich insofern nichts aus der Entscheidung des IV. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, NJW 2013, 936, ableiten.

  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 447/18

    Umfang der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung nach

    Der Zweck des § 142 StGB bestehe darin, die privaten Interessen der Unfallbeteiligten und Geschädigten zu schützen, insbesondere die ihnen aus dem Verkehrsunfall erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern und dem Verlust von Beweismitteln zu begegnen (so BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - juris).

    cc) Wie ausgeführt war der Kläger anschließend nicht gehalten, nach erlaubtem Entfernen vom Unfallort den Versicherer zu einem Zeitpunkt über den Unfall zu informieren, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwenden können (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - juris).

    Ein arglistiges Verhalten des Klägers - das die Beklagte zu beweisen hätte - würde voraussetzen, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und gewusst hätte, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11).

    Für den vom Versicherungsnehmer zu führenden Kausalitätsgegenbeweis genügt bereits die Feststellung, dass die Beachtung der aus § 142 StGB folgenden Rechtspflichten durch den Versicherungsnehmer dem Versicherer keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11).

  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Entsprechend hat auch der Senat in seinem Urteil vom 21. November 2012 zur Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nicht erörtert, dass in den dort vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) der Hinweis auf § 28 Abs. 4 VVG fehlte (IV ZR 97/11, r+s 2013, 61).
  • OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18

    Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger

    Ein Schaden an einem Leasingfahrzeug stellt aber jedenfalls dann keinen Fremdschaden im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB dar, wenn der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber verschuldensunabhängig für jeden Schaden und insbesondere auch für Zufall haftet (OLG Hamm, VersR 1998, 311; OLG Hamburg, r+s 1990, 362, 363; Gebhardt in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 142 Rn. 72, 94; Klimke, a. a. O., Rn. 26; ebenso wohl BGH, VersR 2013, 175: Dort wird auf den Fremdschaden an einem Straßenbaum, nicht auf den Schaden am Leasingfahrzeug abgestellt.).

    Die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des BGH (VersR 2013, 175) und des Senats (Urteil vom 6. Juni 2013 - 8 U 61/13, n. v.) gebieten keine andere Beurteilung.

    Für eine fehlende Kausalität der Obliegenheitsverletzung genügt bereits die Feststellung, dass die Beachtung der sich aus § 142 StGB folgenden Rechtspflichten dem Versicherer keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (BGH, VersR 2013, 175, 177).

    Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich (vgl. BGH, VersR 2013, 175, 176 f.).

  • OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort in der

    Eine Erweiterung der vertraglichen Pflichten über jene hinaus, die strafrechtlich nach § 142 StGB sanktioniert sind, wäre auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vereinbar, wonach es keine Obliegenheitsverletzung darstellt, wenn der Versicherte bei einem - im dort zugrunde liegenden Sachverhalt nächtlichen - Unfall nach Ablauf der angemessenen Wartezeit den Unfallort verlässt und im Nachgang rechtzeitig seine Versicherung unterrichtet (Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 16 ff., juris).

    Verlässt jemand bei nächtlichen Unfällen und eindeutiger Haftungslage mangels Bereitstehens feststellungsbereiter Personen nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist den Unfallort, ist die Nachholung der entsprechenden Mitteilung gegenüber dem Geschädigten bzw. der Polizei noch bis in die frühen Vormittagsstunden des darauffolgenden Tages als unverzüglich i.S.d. § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 22, juris).

    Allerdings würde das Gesamtbild des Geschehensablaufs ein arglistiges Verhalten des Klägers, also eine Handlungsweise, mit der der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck in dem Wissen verfolgt, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2012, IV ZR 97/11, Rdn. 29), durchaus nahelegen.

  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des

    Der Senat teilt die Einschätzung, dass nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort pauschal auch als arglistig im Sinne der versicherungsrechtlichen Regelungen zur Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann, sondern dass stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, r+s 2013, 61, Rn. 28 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, VersR 2016, 1368; LG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2017 - 20 S 101/16, r+s 2017, 523; weitergehend LG Trier, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 S 4/17, juris ("in der Regel", noch weitergehend LG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010 - 22 S 179/10, juris, Rn. 9 ("stets")).
  • OLG Koblenz, 11.12.2020 - 12 U 235/20

    Verlust des Kaskoschutzes bei Verlassen der Unfallstelle

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2012, IV ZR 97/11 (NJW 2013, 936) kann der Kläger zu seinen Gunsten nichts herleiten.
  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem jüngeren Urteil vom 21.11.2012 (IV ZR 97/11, juris Rz 32) ausgeführt, dass der Kausalitätsgegenbeweis nicht zwingend den Nachweis erfordert, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person im Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert gewesen ist (so auch schon LG Offenburg Urt. v. 23.08.2011 - 1 S 3/11, juris; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012 - 6 S 63/12, juris).

    Nach anderer Ansicht und insbesondere nach in jüngster Zeit ergangener Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11, juris Rz 29 ff.) kann bei Vorliegen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung nicht generell auf Arglist geschlossen werden.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem jüngeren Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - Kriterien für die hier entscheidenden Fragen betreffend die Voraussetzungen des Kausalitätsgegenbeweises gemäß § 28 Abs. 3 S. 1 VVG und der Annahme von Arglist i.S.v. § 28 Abs. 3 S. 2 VVG aufgestellt.

  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    Auch der BGH geht davon aus, dass sich ein Versicherungsnehmer, der sich nach Ablauf der Wartezeit oder sonst erlaubt vom Unfallort entfernt hat, dadurch noch nicht gegen Aufklärungsobliegenheiten verstoßen hat (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 -, juris Rn. 24 [der Entscheidung des BGH lagen die AKB 2008 zugrunde]).

    Dabei sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11 -, juris Rn. 22 und 24 m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 07.02.2002 - 12 U 223/01 -, juris Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15

    Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle nach

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 267/21

    Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher

  • AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress nach Unfallflucht nicht immer!

  • AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16

    Kein Regress bei einfachem Wegfahren

  • LG Stuttgart, 16.02.2022 - 4 S 276/20

    Kausalitätsgegenbeweis beim Kfz-Haftpflichtregress: Anforderungen an den

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

  • LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14

    Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten zur Aufklärung einer

  • AG Köln, 04.07.2014 - 269 C 72/13

    Regress von Regulierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 7 U 188/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Arglistige Obliegenheitsverletzung durch unerlaubtes

  • AG Rastatt, 25.09.2020 - 3 C 205/17
  • LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14

    Arglistiges Verhalten eines Versicherten bei Verkehrsunfallflucht und

  • AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13

    Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei

  • AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15

    Anforderungen an eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht durch den

  • LG Osnabrück, 26.03.2020 - 9 S 166/19

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Arglistige Obliegenheitsverletzung, VVG

  • AG Hamm, 26.03.2014 - 17 C 305/13

    Regress, Kausalitätsgegenbeweis

  • OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur

  • OLG Köln, 11.09.2017 - 15 U 100/17

    Schadensersatzanspruch eines Autovermieters wegen Beschädigung eines gemieteten

  • AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15

    Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter

  • AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsausschluss bei der Verletzung von folgenlosen

  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung;

  • KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des

  • AG Bergisch Gladbach, 15.09.2017 - 63 C 172/16

    Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Mofasturz und

  • LG Berlin, 10.05.2023 - 46 S 58/22

    Verstoß gegen versicherungsvertragliche Obliegenheiten, Berufen auf den

  • LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
  • LG Hechingen, 11.10.2017 - 3 S 24/17

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress bei Verkehrsunfallflucht

  • LG Nürnberg-Fürth, 01.06.2017 - 8 O 1980/16

    Infotainment bei 200 Stundenkilometern - das kann teuer werden

  • AG Berlin-Mitte, 17.09.2014 - 21 C 3207/13

    Regress aus einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung nach unerlaubtem Entfernen

  • LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17

    Verkehrsunfallflucht - arglistige Obliegenheitsverletzung durch den

  • LG Potsdam, 24.05.2022 - 13 S 18/21

    Zettel an der Windschutzscheibe

  • LG Wuppertal, 27.10.2016 - 9 S 130/16

    Schadensersatzanspruch eines Bestellers einer Doppel-Betonfertiggarage wegen

  • OLG Bremen, 19.04.2023 - 3 U 41/22

    Hinweis auf beabsichtigte Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer

  • LG Limburg, 02.11.2018 - 3 S 81/18

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • LG Bielefeld, 07.11.2017 - 6 O 283/15

    Erstattung der Reparaturkosten eines Versicherungsnehmers wegen der Beschädigung

  • KG, 31.10.2014 - 6 U 200/13

    Vollbeweis des Fahrzeugsdiebstahls in der Kfz-Kaskoversicherung nach

  • LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15

    Vollkaskoversicherung - Verletzung Aufklärungsobliegenheit

  • LG Bonn, 26.05.2017 - 10 O 132/16
  • LG Essen, 26.06.2017 - 18 O 117/17

    Kaskoversicherung - Obliegenheitsverletzung bei Eigenschaden

  • AG Hamburg, 13.07.2015 - 35a C 487/14

    Verkehrsunfallflucht - vorsätzlicher Verstoß gegen bestehende Aufklärungspflicht

  • LG Köln, 23.01.2014 - 24 O 396/13

    Erforderlichkeit eines Fremdschadens für den Einwand einer

  • LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19

    Leistungsfreiheit - Verletzung Aufklärungspflicht durch Versicherungsnehmer

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