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BGH, 21.11.2017 - 1 StR 501/17 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unzulässig; Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 345 Abs. 1 S. 2; StPO § 349 Abs. 1
Verwerfung der Revision als unzulässig; Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)