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BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG, § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG, Art. 103 Abs. 1 GG
- Wolters Kluwer
Löschung eines Gebrauchsmusters wegen fehlender Schutzfähigkeit und unzulässiger Erweiterung; Feststellung der anfänglichen Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters
- rewis.io
Rechtsbeschwerde im Patentstreitverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6
Löschung eines Gebrauchsmusters wegen fehlender Schutzfähigkeit und unzulässiger Erweiterung; Feststellung der anfänglichen Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 13.09.2016 - 35 W (pat) 410/15
- BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BPatG, 13.09.2016 - 35 W (pat) 410/15
Lösung eines Gebrauchsmusters wegen mangelnder Schutzfähigkeit und wegen …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 13.09.2016 - 35 W (pat) 410/15 -. - BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05
Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16
Dabei ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, ohne dass es verpflichtet wäre, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (st. Rspr.: etwa BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge;… Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol). - BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16
Dabei ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, ohne dass es verpflichtet wäre, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (st. Rspr.: etwa BVerfG, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge;… Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol). - BGH, 10.08.2011 - X ZA 1/11
Formkörper mit Durchtrittsöffnungen
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16
(1) Nach der Rechtsprechung ist eine Entscheidung zwar nicht nur dann nicht mit Gründen nach § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG versehen, wenn sie überhaupt keine Rechtsgründe enthält, sondern auch, wenn sie zwar Gründe aufweist, sich aber wegen deren Unverständlichkeit oder Verworrenheit nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich waren, oder die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestexts beschränken (BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - X ZA 1/11, GRUR 2011, 1055 Rn. 6 - Formkörper mit Durchtrittsöffnungen). - BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11
Sorbitol
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - X ZB 21/16
Dabei ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, ohne dass es verpflichtet wäre, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (st. Rspr.: etwa BVerfG…, Beschluss vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08, NJW 2009, 1584 Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 Rn. 11 - Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge; Beschluss vom 28. November 2011 - X ZB 6/11 GRUR 2013, 318 Rn. 9 - Sorbitol).
- BPatG, 01.08.2019 - 17 W (pat) 28/19 Wie der Bundesgerichtshof beispielsweise in seinem Beschluss vom 21. November 2018 (X ZB 21/16, juris) festgestellt hat, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist.