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   BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18   

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https://dejure.org/2018,45168
BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18 (https://dejure.org/2018,45168)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 (https://dejure.org/2018,45168)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 (https://dejure.org/2018,45168)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeverfahren, Anhörung des Betroffenen, rechtszeitige Überlassung eines Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Betreuungssache: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; nicht rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor der Anhörung als wesentlicher Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 37 ; FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 278

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren bei Vornahme der Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften; Rechtzeitigkeit der Überlassung des im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung des Betreuten - und das verschwiegene Sachverständigengutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Anhörung des Betreuten im Beschwerdeverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absehen von erneuter Anhörung des Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung Betroffener im Beschwerdeverfahren - Überlassung von SV-Gutachten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 641
  • MDR 2019, 440
  • FamRZ 2019, 387
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 9 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 zur Unterbringung).

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 9 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 zur Unterbringung).

    Selbst wenn die Betreuerin mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, genügte dies allein indessen nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13) und damit die Voraussetzungen für eine verfahrensordnungsgemäße Anhörung durch das Amtsgericht zu schaffen.

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
    Ferner wird es sich die Frage vorzulegen haben, ob die Bestellung des Betreuers für alle vom Amtsgericht innerhalb des Aufgabenkreises angeordneten Aufgabenbereiche erforderlich ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN).

    Außerdem wird das Landgericht zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
    b) Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770).

    Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 14).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
    Das setzt voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung nicht nur im Besitz des schriftlichen Sachverständigengutachtens ist, sondern auch ausreichend Zeit hatte, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16

    Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18
    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht zugleich Gelegenheit, das Sachverständigengutachten einer inhaltlichen Überprüfung anhand der vom Senat aufgestellten Maßstäbe zu unterziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - FamRZ 2017, 648 Rn. 15).
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 393/18

    Betreuungssache: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18, juris).

    Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18, juris).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 5 mwN).

    (1) Wird dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 5 mwN).

    Diese Zwecke kann die Anhörung des Betroffenen regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Gericht zum Zeitpunkt der Anhörung vorliegt und es dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um diesem Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 393/18 - FamRZ 2019, 724 Rn. 8 und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 504/18

    Betreuungsverfahren: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 , juris).

    Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 , BtPrax 2019, 74).

    Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Ein solches Vorgehen setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 5 mwN).

    Diese Anhörung konnte mithin weder die Funktion erfüllen, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Sachverständigengutachten und den sich daraus ergebenden neuen Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN), noch hat das Amtsgericht die im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) gebotene kritische Überprüfung des Gutachtens anhand des in einer Anhörung gewonnenen persönlichen Eindrucks vorgenommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 246/16 - FamRZ 2017, 142 Rn. 11 und vom 6. November 2013 - XII ZB 650/12 - FamRZ 2014, 293 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20

    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen durch das

    Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18, FamRZ 2019, 387).

    Liegen die Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG dagegen nicht vor und wird die Anhörung durchgeführt, ohne dass das Gutachten dem Betroffenen zuvor rechtzeitig ausgehändigt worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 ff. und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 15 f.).

  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19

    Einräumen der Möglichkeit dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 04.09.2019 - XII ZB 148/19

    Das nicht übersandte Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

    Zur Notwendigkeit der Überlassung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen vor Anordnung einer Betreuung (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 393/18, FamRZ 2019, 724 und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18, FamRZ 2019, 387).

    Dieser Mangel führt zugleich zur Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung des Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 393/18 - FamRZ 2019, 724 Rn. 8 und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).

  • LG Osnabrück, 28.02.2019 - 7 T 703/18

    Zur Beschwerdefrist, zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

    Die setzt voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung nicht nur im Besitz des schriftlichen Sachverständigengutachtens ist, sondern auch ausreichend Zeit hatte, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 504/18 , Rn. 9 = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 6/8; BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 10/18 = BeckRS 2018, 22348, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 536/16 = NJW-RR 2017, 963, 964, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - XII ZB 250/15 = NJW-RR 2016, 257, 258, Rn. 15).

    Die Überreichung des Gutachtens im Anhörungstermin ist daher ebenso wenig ausreichend wie eine - sei es auch eingehende - Erörterung des Gutachtens ohne vorherige Übersendung (BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 504/18 , Rn. 9 = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 8 - 9).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 5f. = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 10/18 = BeckRS 2018, 22348, Rn. 11/13).

    Dies war vorliegend nicht der Fall, da das Betreuungsgericht dem Betroffenen das Gutachten nicht seinem vollen Wortlaut nach zur Verfügung gestellt hat (BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 5f. = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 10/18 = BeckRS 2018, 22348, Rn. 13).

  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen daher grundsätzlich durchzuführen, nachdem das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten vorliegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2020 - XII ZB 6/20 - juris Rn. 7; vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20

    Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im

    Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).

    Dem wird es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht gerecht, wenn das Sachverständigengutachten - wie ausweislich des amtsgerichtlichen Anhörungsprotokolls auch im vorliegenden Fall geschehen - dem Betroffenen erst bei der persönlichen Anhörung ausgehändigt wird (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11. März 2020 - XII ZB 496/19 - FamRZ 2020, 1124 Rn. 7 und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 7 f.).

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20

    Fehlen der Überlassung des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen

  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 352/20

    Verlängerung der geschlossenen Unterbringung eines Betroffenen; Bekanntgabe des

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 18 UF 233/22

    Fehlende internationale Zuständigkeit im Sorgerechtsstreit: Entbehrlichkeit von

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