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BGH, 21.11.2019 - 4 StR 546/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 2
Grundsätze der Strafzumessung (herabwürdigende Äußerungen des Täters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- rewis.io
Strafschärfende Berücksichtigung der Verächtlichmachung des Tatopfers in der Einlassung des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 212
Strafschärfende Berücksichtigung der Herabwürdigung des Opfers mit der Behauptung regelmäßiger Strangulationspraktiken beim Geschlechtsverkehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Abseitige sexuelle Interessen? Verteidigung, keine Herabwürdigung
- lto.de (Kurzinformation)
Sexunfall-Aussage war zulässige Verteidigung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 06.06.2019 - 10 Ks 3/19
- BGH, 21.11.2019 - 4 StR 546/19
Papierfundstellen
- StV 2020, 466
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.09.2021 - 4 StR 123/21
Strafzumessung: Zulässiges Verteidigungsverhalten nachteilig verwertet
Mit dieser Erwägung hat das Landgericht rechtsfehlerhaft das zulässige Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; vom 21. November 2019 - 4 StR 546/19 mwN).