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BGH, 21.12.1973 - IV ZB 25/73 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung des Vertreterverschuldens in Kindschaftssachen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1971 - IV ZB 79/71
Versäumung - Prozesshandlung - Zurechnungsgrundsatz - Verschulden des …
Auszug aus BGH, 21.12.1973 - IV ZB 25/73
Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß die Zurechnung des - hier offenkundigen - Vertreterverschuldens nach § 232 Abs. 2 ZPO auch in Kindschaftssachen geboten und mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. die in NJW 1972, 584 = FamRZ 1972, 200 = VersR 1972, 440 und in VersR 1972, 1169 veröffentlichten Beschlüsse). - BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72
Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren
Auszug aus BGH, 21.12.1973 - IV ZB 25/73
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht gleichfalls ausgesprochen, daß die in § 232 Abs. 2 ZPO der Prozeßpartei auferlegte Zurechnung des Verschuldens ihres Prozeßbevollmächtigten auch im Statusverfahren, besonders in Kindschaftssachen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Beschluß vom 8. Mai 1973, NJW 1973, 1315).