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   BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83   

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https://dejure.org/1983,2780
BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83 (https://dejure.org/1983,2780)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1983 - 2 StR 495/83 (https://dejure.org/1983,2780)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 (https://dejure.org/1983,2780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweckentfremdung von gezahlten Prämien zum Ankauf von Warenterminkontrakten - Unbeschränkte Verfügungsgewalt über die auf das Schweizer "Treuhandkonto" eingehenden Gelder - Umfang der Beschädigung des Vermögens der Kunden - Zuständigkeit der Strafkammer - Willkürliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Daß der Eingang dort erst einen Tag später vermerkt wurde, ist unbeachtlich (vgl. BGHSt 29, 43).
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Ob diese Schmälerung des wirtschaftlichen Wertes der Gegenleistung nur als schadensgleiche Vermögensgefährdung anzusehen ist (so BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 2 StR 315/79) oder ob ein Vergleich von Leistung und Gegenleistung in derartigen Fällen nicht bereits einen Vermögensschaden ergibt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 735/82), muß nicht entschieden werden.
  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79

    Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Die Besorgnis der Revision, die Staatsanwaltschaft erhalte dadurch Gelegenheit zu Manipulationen, ist nicht begründet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 1 StR 785/79).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Vermögensschaden im Sinne von § 263 StGB ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung, somit der Unterschied zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung des Getäuschten (BGHSt 30, 388).
  • BGH, 18.05.1983 - 2 StR 735/82

    Verurteilung wegen Betruges - Vermittlung von Optionen auf Warenterminkontrakte

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 2 StR 495/83
    Ob diese Schmälerung des wirtschaftlichen Wertes der Gegenleistung nur als schadensgleiche Vermögensgefährdung anzusehen ist (so BGH, Urteil vom 7. Dezember 1979 - 2 StR 315/79) oder ob ein Vergleich von Leistung und Gegenleistung in derartigen Fällen nicht bereits einen Vermögensschaden ergibt (BGH, Urteil vom 18. Mai 1983 - 2 StR 735/82), muß nicht entschieden werden.
  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 531/02

    Urteil wegen Angriffs auf Angehörige der "Skinhead"-Szene aufgehoben

    Sie steht selbstverständlich unter einem - ungeschriebenen - Willkürvorbehalt; sehenden Auges in Kauf genommene Gesetzeswidrigkeiten oder objektive Willkür bei der Zuständigkeitsbestimmung eines Spruchkörpers könnten nicht durch Erlaß eines Eröffnungsbeschlusses oder Terminierung "geheilt" werden (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-2/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Abgabe des Revisionsverfahrens an einen

    Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die dazu führt, dass ein Senat nach der Anberaumung eines Termins auch dann mit einer Sache befasst bleibt, wenn sich nach diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit eines nach demselben Geschäftsverteilungsplan gebildeten Spezialspruchkörpers herausstellt, richtet sich nach allgemeinen Merkmalen und entzieht dem Angeklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181; SSW-StPO/Spiess, § 21e GVG Rn. 6 (Stichwort: Abstraktionsprinzip); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 21e GVG Rn. 3, jeweils zum Fall der Zuständigkeitsbegründung mit Eröffnung des Hauptverfahrens).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 ARs 20-1/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Abgabe des Revisionsverfahrens an einen

    Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die dazu führt, dass ein Senat nach der Anberaumung eines Termins auch dann mit einer Sache befasst bleibt, wenn sich nach diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit eines nach demselben Geschäftsverteilungsplan gebildeten Spezialspruchkörpers herausstellt, richtet sich nach allgemeinen Merkmalen und entzieht dem Angeklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83, NStZ 1984, 181; SSW-StPO/Spiess, § 21e GVG Rn. 6 (Stichwort: Abstraktionsprinzip); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 21e GVG Rn. 3, jeweils zum Fall der Zuständigkeitsbegründung mit Eröffnung des Hauptverfahrens).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer

    Sie setzen sich aber nicht mit der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes auseinander, nach der Geschäftsverteilungspläne bestimmen dürfen, dass eine objektiv fehlerhafte Zuweisung eines Verfahrens an einen bestimmten Spruchkörper unter zu benennenden Voraussetzungen fortgeschrieben werden können, und dies auch nicht gegen die Garantie des gesetzlichen Richters verstößt, wenn weder das Gericht noch die Verfahrensbeteiligten den Zuweisungsfehler bemerkt bzw. geltend gemacht haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 99-IV-18; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 - juris; BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698 a.E.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 21e GVG Rn. 3; zum "Hereinwachsen" einer an sich unzuständigen Kammer in eine Zuständigkeit vgl. auch Heusch, NVwZ 2015, 1698 [1700]).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass ein Bestehenbleiben einer versehentlich angenommenen Zuständigkeit nach bestimmten Verfahrenshandlungen nicht gegen die Garantie des gesetzlichen Richters verstößt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 - juris; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 21e GVG Rn. 3; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2015, NVwZ 2015, 1695, 1698 a.E.; zum "Hereinwachsen" einer an sich unzuständigen Kammer in eine Zuständigkeit vgl. auch Heusch, NVwZ 2015, 1698 [1700]).
  • BGH, 22.12.2000 - 2 StR 389/00

    Verhältnis Handeltreiben - versuchte Durchfuhr

    Soweit der Angeklagte mit der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 1 StPO geltend macht, er sei durch die Anklageerhebung mit dem Familiennamen "O." statt R. seinem gesetzlichen Richter entzogen worden, verweist der Senat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts auf das Senatsurteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 495/83 (NStZ 1984, 181).
  • KG, 07.09.1998 - 5 Ws (B) 362/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung

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