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   BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83   

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https://dejure.org/1983,1238
BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83 (https://dejure.org/1983,1238)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1983 - 3 StR 330/83 (https://dejure.org/1983,1238)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 330/83 (https://dejure.org/1983,1238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • junsv.nl

    Tötung von Häftlingen durch Tottreten, tödliche Injektionen und als Folge medizinischer Versuche. Aussonderung und Erschiessung kranker und arbeitsunfähiger Häftlinge in mehreren Fällen. Selektion von Häftlingen, die bei der Enterdung und Verbrennung der Leichen der 1941 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in Vernichtungslagern - Mitwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 207

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 229
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Je mehr aber mit weiteren gleichartigen Taten des Angeklagten zu rechnen ist, um so notwendiger ist es, die in Betracht kommenden Fälle durch tatsächliche Merkmale voneinander zu unterscheiden (vgl. BGHSt 10, 137 ff.; BGH GA 1960, 245 f.; BGH, Urteile vom 6.Juli 1956 - 5 StR 434/55 - und 28.April 1959 - 5 StR 42/59).

    Damit weder die Gefahr einer Doppelbestrafung geschaffen noch die Bestrafung bisher unbekannter Verbrechen unterbunden wird, muss es aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden, dass das Hauptverfahren nicht eröffnet werden darf, solange es an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Unterscheidung einzelner Taten voneinander fehlt (vgl. BGHSt 10, 137, 140 = BGH JR 1957, 384 mit zustimmender Anmerkung Eb. Schmidt; BGH, Urteil vom 28.April 1959 - 5 StR 42/59).

    Deshalb ist auch fraglich, ob es sich in rechtsfehlerfreier Weise überhaupt von einer konkreten Einzeltat hat überzeugen können (vgl. BGHSt 10, 137, 140).

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Die Verfolgung der beiden ersten Beihilfetaten wäre demnach wegen der Strafrahmenmilderung nach § 50 Abs. 2 StGB in der Fassung des Artikels 1 Nr. 6 des Einführungsgesetzes zum Ordnungswidrigkeitengesetz vom 24.Mai 1968 (BGBl. I 503) aus den von der Strafkammer im einzelnen dargelegten Gründen (UA S.321 ff. ) am 8.Mai 1960 verjährt, wenn niedrige Beweggründe auf seiten des Angeklagten entfielen (BGHSt 22, 375, 381 f.; BGH NJW 1974, 1005).

    Eine solche Einbeziehung war aber schon deshalb geboten, weil es - auch nach dem Urteilsinhalt - unter den zur Tatzeit obwaltenden Umständen nahe liegt, dass der Gehorsam gegenüber dem (wenn auch verbrecherischen) Befehl für den Angeklagten im Vordergrund gestanden haben kann und die blosse Befolgung eines derartigen Befehls für sich allein nicht ohne weiteres in höchstem Masse verächtlich ist (vgl. BGHSt 22, 375, 376).

  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Je mehr aber mit weiteren gleichartigen Taten des Angeklagten zu rechnen ist, um so notwendiger ist es, die in Betracht kommenden Fälle durch tatsächliche Merkmale voneinander zu unterscheiden (vgl. BGHSt 10, 137 ff.; BGH GA 1960, 245 f.; BGH, Urteile vom 6.Juli 1956 - 5 StR 434/55 - und 28.April 1959 - 5 StR 42/59).

    Denn jede Tötungshandlung gegenüber einem bestimmten Menschen hebt sich, soweit nicht die Voraussetzungen einer Handlungseinheit vorliegen, auch nach natürlicher Auffassung so sehr von jeder Tötungshandlung gegenüber einem anderen Menschen ab, dass selbst ein enger äusserer, zeitlicher und psychologischer Zusammenhang die verschiedenen Handlungen nicht zu einer Tat verbinden kann mit der Folge, dass die Verurteilung oder Freisprechung wegen einer Tötung die Verfolgung wegen der übrigen hindern könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6.Juli 1956 - 5 StR 434/55).

  • BGH, 28.04.1959 - 5 StR 42/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Je mehr aber mit weiteren gleichartigen Taten des Angeklagten zu rechnen ist, um so notwendiger ist es, die in Betracht kommenden Fälle durch tatsächliche Merkmale voneinander zu unterscheiden (vgl. BGHSt 10, 137 ff.; BGH GA 1960, 245 f.; BGH, Urteile vom 6.Juli 1956 - 5 StR 434/55 - und 28.April 1959 - 5 StR 42/59).

    Damit weder die Gefahr einer Doppelbestrafung geschaffen noch die Bestrafung bisher unbekannter Verbrechen unterbunden wird, muss es aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden, dass das Hauptverfahren nicht eröffnet werden darf, solange es an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Unterscheidung einzelner Taten voneinander fehlt (vgl. BGHSt 10, 137, 140 = BGH JR 1957, 384 mit zustimmender Anmerkung Eb. Schmidt; BGH, Urteil vom 28.April 1959 - 5 StR 42/59).

  • BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66

    Tätigkeit eines Sondereinsatzkommandos in der nationalsozialistischen Zeit -

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Von diesen Grundsätzen weicht die Rechtsprechung auch nicht ab, soweit sie es bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit Massenverbrechen (z.B. Erschiessungen durch Einsatzkommandos oder Massentötungen in Vernichtungslagern der NS-Zeit) ausreichen lässt, die Opfer durch Angabe von Mindestzahlen festzulegen (vgl. BGH JZ 1967, 643; BGH, Urteil vom 30.Juni 1970 - 3 StR 17/68 ; 6.August 1970 - 4 StR 518/69 ; 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74 ); denn in solchen Fällen wird in der Regel eine durch mehrere Tätigkeiten verübte Mitwirkung an einer sich über eine gewisse Zeit hinziehenden bestimmten Massentötung als natürliche Handlungseinheit gewertet und dem Täter nur die Zahl der Opfer angelastet, die unter seiner Beteiligung getötet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74).
  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 386/70

    Folgen des Vorliegen von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal nach § 211 StGB

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Auf die Beihilfe zur grausamen Tötung im Fall 5a ist die Vorschrift dagegen nicht anzuwenden, weil Grausamkeit im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB kein täterbezogenes, sondern ein tatbezogenes Merkmal ist (BGHSt 24, 106, 108; vgl. auch BGHSt 23, 103, 105).
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Auf die Beihilfe zur grausamen Tötung im Fall 5a ist die Vorschrift dagegen nicht anzuwenden, weil Grausamkeit im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB kein täterbezogenes, sondern ein tatbezogenes Merkmal ist (BGHSt 24, 106, 108; vgl. auch BGHSt 23, 103, 105).
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Die Verfolgung der beiden ersten Beihilfetaten wäre demnach wegen der Strafrahmenmilderung nach § 50 Abs. 2 StGB in der Fassung des Artikels 1 Nr. 6 des Einführungsgesetzes zum Ordnungswidrigkeitengesetz vom 24.Mai 1968 (BGBl. I 503) aus den von der Strafkammer im einzelnen dargelegten Gründen (UA S.321 ff. ) am 8.Mai 1960 verjährt, wenn niedrige Beweggründe auf seiten des Angeklagten entfielen (BGHSt 22, 375, 381 f.; BGH NJW 1974, 1005).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Der Senat lässt offen, ob die genannten Tatsachen überhaupt geeignet sind, den Schuldvorwurf einer aus niedrigen Beweggründen verübten Mordbeihilfe zu stützen, oder ob es sich bei der darauf gegründeten Feststellung des Tatmotivs in Wirklichkeit nicht lediglich um eine blosse Vermutung handelt, die auf keiner tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
    Bei einem Motivbündel beruht die Mitwirkung an einer vorsätzlichen Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382 mit Nachweisen).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    §§ 223 StGB a.F. ff. oder § 239 StGB usw. sein, mithin Rechtsnormen, die dem Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter des einzelnen dienen und deren Zusammenfassung zu einer Tat im Rechtssinne nur in engen Grenzen möglich ist (vgl. in diesem Zusammenhang BGH NStZ 1984, 229 f.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Denn jede Tötungshandlung gegenüber einem bestimmten Menschen hebt sich, soweit nicht die Voraussetzungen einer Handlungseinheit vorliegen, auch nach natürlicher Auffassung so sehr von jeder Tötungshandlung gegenüber einem anderen Menschen ab, dass selbst ein enger äußerer, zeitlicher und psychologischer Zusammenhang die verschiedenen Handlungen nicht zu einer Tat verbinden kann mit der Folge, dass die Verurteilung oder Freisprechung wegen einer Tötung die Verfolgung wegen der übrigen hindern könnte (vgl. BGH vom 21.12.1983, NStZ 1984, 229).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Welche tatsächlichen Angaben hierzu erforderlich sind, läßt sich nicht allgemein sagen, sondern ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH NStZ 1984, 229; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14; w. Nachw. bei Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 11 Fußn. 14).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    cc) Zu einem abweichenden Ergebnis führt schließlich nicht die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass auch im Rahmen des § 329 Abs. 3 StPO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen in Betracht kommt ( so: OLG Düsseldorf NJW 1980, 1704 [1705] - zu § 74 Abs. 4 OWiG - unter Hinweis auf BVerfGE 42, 252 [257] = NJW 1976, 1839 [1840]; LG Siegen NJW 1976, 2359; Lemke, in: AK/StPO, § 45 Rdnr. 3; Maul, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 17; dagegen: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 329 Rdnr. 40 u. § 45 Rdnr. 12; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 235 Rdnr. 6; Pfeiffer, StPO, 2. Aufl., § 329 Rdnr. 11; Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl., Rdnr. 685.2, und in: SK-StPO, § 235 Rdnr. 9; Baukelmann NStZ 1984, 229 f.; Eckert NStZ 1985, 32).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

    Mit welchen näheren Tatsachen eine Tat in ausreichendem Maß gekennzeichnet ist, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab (BGHSt 40, 44, 46; NStZ 1995, 245; NStZ 1984, 229; 469; StV 1996, 362).

    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatvorwurfs sind umso stärker, desto eher die allgemeine Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte in der in Betracht kommenden Zeit andere verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGHSt 10, 137, 140; NStZ 1984, 229; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4, 7).

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Die Schilderung muß um so konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeschuldigte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGH NStZ 1984, 229).
  • OLG Köln, 12.06.2015 - 2 Ws 127/15

    Tatnachweis der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bezüglich des

    Erforderlich ist vielmehr die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Nachweises einer individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit für einzelne Tötungsdelikte, die unter konkreter Beteiligung des Angeschuldigten begangen worden sind, was nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich auch für Massenverbrechen wie Erschießungen durch Soldaten der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkriegs gilt (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1983 - 3 StR 330/83 -, zit. nach juris).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Die Anklageschrift hat die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 200 Rdn. 7; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 11 und 12; vgl. zum Eröffnungsbeschluß BGH NStZ 1984, 229).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 1 Ws 990/87

    Zu den Anforderungen an die Bezeichnung der Tat im Strafbefehl

    Je mehr aber mit weiteren gleichartigen Taten des Angekl. zu rechnen ist, umso notwendiger ist es, die in Betracht kommenden Fälle durch tatsächliche Merkmale voneinander zu unterscheiden (vgl. BGH in NStZ 84, 229 ..).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

    Die Anklage weist nicht derartige Mängel im Sinne zu ungenauer Kennzeichnung der Tatvorwürfe auf, daß sie nicht Grundlage für das Hauptverfahren sein könnte (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 229 (230) und 1985, 464 (465); NJW 1991, 2716).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94

    Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

  • LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69

    Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem

  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

  • OLG Schleswig, 14.03.2001 - 1 Ss 70/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff der "Abgabe", Betäubungsmitteltausch,

  • OLG Schleswig, 13.02.1991 - 1 Ws 608/90
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