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BGH, 21.12.1998 - 3 StR 437/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Rüge fehlender Unterrichtung über Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten; Inhalt der Sitzungsniederschrift; Vorhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 107
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16
Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich …
Angesichts der wörtlichen Wiedergabe der mehrseitigen Urkunden war hier der Vortrag entbehrlich, dass die Urkunden auch nicht durch nicht protokollierungspflichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108) Vorhalt in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO). - BGH, 06.12.2023 - 5 StR 271/23
Verwerfung der Revison mit Anm. des Senats zur Begründung einer Inbegriffsrüge
Denn zur ordnungsgemäßen Begründung einer Inbegriffsrüge ist darzutun, dass das Beweismittel weder ausweislich des Sitzungsprotokolls noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist, etwa durch - nicht protokollierungsbedürftigen - Vorhalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 13; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98, NStZ-RR 1999, 107, 108; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99, BVerfGE 112, 185). - OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener …
Sie lässt außer Betracht, dass die Verwendung von Augenscheinsobjekten als Vernehmungsbehelfe im Rahmen einer Zeugenvernehmung nicht der Aufnahme in die Sitzungsniederschrift bedürfen, ja sogar untunlich sind (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 107). - BGH, 03.12.1999 - 3 StR 481/99
Feststellung von verminderter Schuldfähigkeit
Wenn sich eine Sitzungsniederschrift richtigerweise darauf beschränkt, nur die förmliche Erhebung eines Sachbeweises als Verlesung einer Urkunde oder Einnahme eines Augenscheins wiederzugeben, ist sie erheblich kürzer und weniger mißverständlich (vgl. auch BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 1, 5 zu § 338 Nr. 5 StPO; BGH NStZ-RR 1999, 107). - BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
Wenn sich eine Sitzungsniederschrift richtigerweise darauf beschränkt, nur die förmliche Erhebung eines Sachbeweises als Verlesung einer Urkunde oder Einnahme eines Augenscheins wiederzugeben, ist sie erheblich kürzer und weniger mißverständlich (vgl. auch BGH bei Miebach NStZ-RR 1998, 1, 5 zu § 338 Nr. 5 StPO; BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 437/98).