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   BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06   

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https://dejure.org/2006,214
BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06 (https://dejure.org/2006,214)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2006 - I ZB 17/06 (https://dejure.org/2006,214)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - I ZB 17/06 (https://dejure.org/2006,214)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zugang einer Abmahnung und Beweislast

  • IWW
  • aufrecht.de

    Zur Beweislast beim Zugang des Abmahnschreibens

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    § 93 ZPO - Streit um Zugang des Abmahnschreibens

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93 Zivilprozessordnung (ZPO); Notwendigkeit des Nachweises des Zugangs bzw. mangelnden Zugangs eines vorprozessualen Abmahnschreibens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abgemahnter trägt Beweislast für nicht erhaltene Abmahnung, § 93 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 93

  • ra.de
  • RA Kotz

    Abmahnschreiben - wettbewerbsrechtliches - Darlegungs- und Beweislast für Zugang

  • kanzlei-rader.de

    Beweis für Zugang des Abmahnschreibens im Fall des § 93 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    "Zugang des Abmahnschreibens"; Kostenentscheidung bei ungeklärtem Zugang des Abmahnschreibens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    "Zugang des Abmahnschreibens"; Kostenentscheidung bei ungeklärtem Zugang des Abmahnschreibens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang des Abmahnschreibens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweislast nach strafbewehrter Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Zugang des Abmahnschreibens - Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung eine Unterlassungserklärung abgibt und geltend macht, ihm sei die Abmahnung nicht zugegangen, trifft grundsätzlichdie Darlegungs- und Beweislast für eine Kostenentscheidung nach ...

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast für Zugang der Abmahnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweislast für Zugang der Abmahnung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast beim Zugang von Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Nachweispflicht für Abmahnungs-Zugang

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Schuldner muss Zugang der Abmahnung beweisen

  • loh.de (Kurzinformation)

    Schuldner muss Zugang der Abmahnung beweisen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast für den Zugang einer Abmahnung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wer hat eigentlich den Zugang einer Abmahnung zu beweisen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweislast Zugang einer Abmahnung Urheberrechtsverletzung / Download / Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google erhält Abmahnung wegen nicht ordnungsgemäßem Impressum

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Nachweispflicht für Abmahnungs-Zugang

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast für den Zugang einer Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3645 (Ls.)
  • MDR 2007, 1162
  • GRUR 2007, 629
  • MIR 2007, Dok. 219
  • BB 2007, 1360
  • afp 2008, 430
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
  • LG Hamburg, 07.07.2009 - 312 O 142/09

    Muss der Zugang der Abmahnung nachgewiesen werden?

    Auch wenn nicht festgestellt werden kann, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum (BGH, GRUR 2007, 629).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 19/07

    Motezuma

    Den Schwierigkeiten, denen sich die mit der Darlegung und dem Beweis des Nichtvorliegens einer Tatsache belastete Partei gegenübersieht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings im Rahmen des Zumutbaren dadurch zu begegnen, dass der Prozessgegner sich nicht mit dem bloßen Bestreiten einer entsprechenden Behauptung der Partei begnügen darf, sondern substantiiert darlegen muss, welche Umstände für das Vorliegen dieser Tatsache sprechen (vgl. BGH, Urt. v. 19.5.1958 - II ZR 53/57, NJW 1958, 1189; Urt. v. 8.10.1992 - I ZR 220/90, GRUR 1993, 572, 573 f. - Fehlende Lieferfähigkeit; Urt. v. 16.12.1993 - I ZR 231/91, GRUR 1994, 288, 289 f. = WRP 1994, 252 - Malibu; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 12 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 77/05, GRUR 2008, 625 Tz. 19 = WRP 2008, 924 - Fruchtextrakt).
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