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   BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06 (1)   

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BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06 (1) (https://dejure.org/2007,2202)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2007 - 2 StR 485/06 (1) (https://dejure.org/2007,2202)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06 (1) (https://dejure.org/2007,2202)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 206a StPO; § 362 StPO
    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums (Wiederaufnahme durch Beschluss; Zurechnung von vertrauensschutzentziehenden Handlungen Dritter zum Angeklagten); Durchbrechung der Rechtskraft (Vertrauensschutz; faires Verfahren)

  • lexetius.com

    StPO § 206 a

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafverfahren wegen vermeintlichen Todes eingestellt - Notorischer Urkundenfälscher fälschte seine eigene Todesbescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Durch fingierten Tod des Angeklagten erschlichener Einstellungsbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Widerruf eines durch Täuschung erschlichenen rechtskräftigen Einstellungsbeschlusses (Sascha Ziemann)

Sonstiges

  • orf.at (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.11.2012)

    "Toter" Betrüger vor Gericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 119
  • NJW 2008, 1008
  • NStZ 2008, 296
  • StV 2008, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06
    Das Verfahren ist in diesem Fall in dem Verfahrensstand fortzusetzen, in welchem es sich vor der Einstellungsentscheidung befand (Fortführung von BGHSt 45, 108).

    Daraufhin hat der Senat durch Beschluss vom 12. Januar 2007 das Verfahren wegen Eintritts eines Verfahrenshindernisses gemäß § 206a Abs. 1 StPO eingestellt (zur Notwendigkeit vgl. BGHSt 45, 108) und die Kosten des Rechtsmittelverfahrens der Staatskasse auferlegt.

  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 691/79
    Auszug aus BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06
    Wenn die Einstellung dagegen aufgrund irrtümlicher Annahme von Tatsachen erfolgt ist, welche ein Verfahrenshindernis begründen, soll wegen der Rechtskraftwirkung des Einstellungsbeschlusses dessen Aufhebung unter Fortsetzung des Verfahrens ausgeschlossen sein (vgl. BayObLGSt 1970, 115; OLG Köln NJW 1981, 2208; Meyer-Goßner aaO § 206a Rdn. 11; Rieß aaO § 206a Rdn. 75; Seidl in KMR StPO § 206a Rdn. 46; Tolksdorf in KK-StPO 5. Aufl. § 206a Rdn. 15; a.A. Peters JR 1970, 392).

    Den Fällen, die das Bayerische Oberste Landesgericht (JR 1970, 391 mit krit. Anm. Peters) und das Oberlandesgericht Köln (NJW 1981, 2208) zu entscheiden hatten, lagen jeweils Einstellungsentscheidungen aufgrund irriger Annahmen zugrunde, die ihre Ursache im Bereich der Justiz hatten (Abhandenkommen eines Eröffnungsbeschlusses und einer verjährungsunterbrechenden Verfügung aus der Akte).

  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt worden ist, bei Eintritt eines endgültigen Verfahrenshindernisses im Revisionsverfahren werde durch Erlass eines Einstellungsbeschlusses das angefochtene, noch nicht rechtskräftige Urteil ohne Weiteres "gegenstandslos" (vgl. etwa BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01), erscheint dies schon deshalb zweifelhaft, weil zur Begründung der Kostenentscheidung in entsprechenden Einstellungsbeschlüssen regelmäßig auf die Erfolgsaussichten der Revision und damit gerade auf die inhaltliche Richtigkeit des Urteils abgestellt worden ist.
  • BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01

    Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes)

    Auszug aus BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt worden ist, bei Eintritt eines endgültigen Verfahrenshindernisses im Revisionsverfahren werde durch Erlass eines Einstellungsbeschlusses das angefochtene, noch nicht rechtskräftige Urteil ohne Weiteres "gegenstandslos" (vgl. etwa BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01), erscheint dies schon deshalb zweifelhaft, weil zur Begründung der Kostenentscheidung in entsprechenden Einstellungsbeschlüssen regelmäßig auf die Erfolgsaussichten der Revision und damit gerade auf die inhaltliche Richtigkeit des Urteils abgestellt worden ist.
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05

    Urkundenfälschung; Betrug; Tateinheit (gemeinsame Beendigung zweier separat

    Auszug aus BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat durch Beschluss vom 7. September 2005 - 2 StR 342/05 - den Schuldspruch des genannten Urteils dahin geändert, dass der Angeklagte in den Fällen 1 und 2 insgesamt einer Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug schuldig ist; im Fall 3 der Urteilsgründe sowie im gesamten Strafausspruch hatte er das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zurückverwiesen.
  • BayObLG, 06.05.1970 - 5 Ws (B) 21/70

    Aufhebung eines unangefochtenen Einstellungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06
    Wenn die Einstellung dagegen aufgrund irrtümlicher Annahme von Tatsachen erfolgt ist, welche ein Verfahrenshindernis begründen, soll wegen der Rechtskraftwirkung des Einstellungsbeschlusses dessen Aufhebung unter Fortsetzung des Verfahrens ausgeschlossen sein (vgl. BayObLGSt 1970, 115; OLG Köln NJW 1981, 2208; Meyer-Goßner aaO § 206a Rdn. 11; Rieß aaO § 206a Rdn. 75; Seidl in KMR StPO § 206a Rdn. 46; Tolksdorf in KK-StPO 5. Aufl. § 206a Rdn. 15; a.A. Peters JR 1970, 392).
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Sie hat grundsätzlich dieselben Rechtswirkungen wie ein verfahrenseinstellendes Urteil gemäß § 260 Abs. 3 StPO (BGH Beschluss vom 21.12.2007 - 2 StR 485/06 - NStZ 2008, 296; Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl 2019, § 206a RdNr 1; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl 2019, § 206a RdNr 11) .
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung

    Das Bedürfnis der Rechtspflege und der Allgemeinheit nach Rechtssicherheit verbietet es auch im Revisionsverfahren, einen Eingriff in die Rechtskraft einer gerichtlichen Sachentscheidung zuzulassen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 1962 aaO), es sei denn, die Voraussetzungen der speziell für diesen Verfahrensabschnitt geltenden Ausnahmevorschrift des § 356a StPO wären erfüllt, wonach die Entscheidung des Revisionsgerichts unter Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör zustande gekommen ist (zur Aufhebung von Amts wegen bei versehentlicher Stattgabe des Rechtsmittels des Nebenklägers durch Beschluss vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1994 - 3 StR 628/93; zur Aufhebung eines im Revisionsverfahren gefassten Einstellungsbeschlusses nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Täuschung durch den Beschwerdeführer vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06, BGHSt 52, 119, 121 f.).
  • LG Koblenz, 20.11.2018 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Besetzungsrüge, Zuständigkeit, allgemeine Strafkammer, Staatsschutzkammer,

    Das Verfahren ist sodann in dem Verfahrensstand fortzusetzen, in welchem er sich vor der Einstellungsentscheidung befand (hierzu BGH. Beschluss vom 21.12.2007 - 2 StR 485/06, NJW 2008, 1008).
  • OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen

    Auch eine der Entscheidung des Bundesgerichtshofs durch Beschluss vom 21.12.2007 (2 StR 485/06, NStZ 2008, 296, zur abweichenden Ansicht Paeffgen in Systematischer Kommentar, 5. Auflage, § 306a Rn. 31f) vergleichbare Fallgestaltung liegt nicht vor.
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 53 Ss OWi 99/16

    Bußgeldverfahren - Tateinheit von mehreren Geschwindigkeitsverstößen in kurzer

    Auch ein Beschluss kann grundsätzlich formell rechtskräftig werden, jedoch nur ein solcher, der - wie der Beschluss gemäß § 206 a StPO - mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann oder von vorneherein der Anfechtung entzogen ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., Einl., Rdn. 166; BGHSt 52, 119).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Irrtum durch täuschendes Verhalten des Betroffenen selbst oder durch ein diesem zuzurechnendes Täuschungsverhalten eines Dritten verursacht worden ist, wofür es hier jedoch keine Anhaltspunkte gibt (vgl. BGHSt 52, 119).

  • OLG Köln, 18.09.2012 - 1 RVs 159/12

    Strafklageverbrauch bei Straßenverkehrsgefährdung; Verfahrenseinstellung nach §

    Entgegen einer vereinzelt in Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 2008, 118; KG StraFo 2009, 286) und Literatur (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 206a, Rn. 6 m. w. Nachw.) vertretenen Auffassung, die § 354 Abs. 1 StPO für anwendbar hält, gilt dies auch dann, wenn über die Verfahrenseinstellung in der Rechtsmittelinstanz zu entscheiden ist und das Verfahrenshindernis bereits vom erstinstanzlichen Gericht übersehen wurde ( vgl. BGHSt 24, 208 [212]; BGHSt 32, 275 [290]; BGHSt 52, 119 [123]; BGH wistra 2007, 154; SenE v. 23.02.2001 - Ss 43/01 - SenE v. 23.10.2001 - Ss 406/01; SenE v. 20.05.2005 - 8 Ss 66/05 - SenE v. 09.08.2005 - 8 Ss 34/05 - SenE v. 12.01.2007 - 83 Ss 109/06 -).
  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 597/19

    Durchbrechung der Rechtskraft (keine Aufhebung eines lediglich versehentlich auf

    Zwar hat die Rechtsprechung eine Korrektur einer formell bzw. materiell rechtskräftigen Revisionsentscheidung in eng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen (vgl. RG, Beschluss vom 13. November 1925 - I 512/25, RGSt 59, 419 bei irrtümlicher Annahme der Mitwirkung eines funktionell unzuständigen Urkundsbeamten bei Anbringung der Revisionsanträge; BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96 bei fehlender Kenntnis des Revisionsgerichts von der Revisionsrücknahme und der Entscheidung des Landgerichts über die Kostenfolge, die den dem Revisionssenat vorgelegten Akten nicht beigefügt waren; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06 bei Verursachung des Irrtums des Revisionsgerichts über ein Verfahrenshindernis durch eine dem Angeklagten zuzurechnende Täuschung; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15 zur Verfahrenseinstellung nach nachträglich bekannt gewordenem Tod des Beschwerdeführers).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Der hiesige Beschluss hindert deshalb zwar die Fortsetzung des ursprünglich durch das Landgericht hinzuverbundenen Verfahrens, steht aber einer neuen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06, BGHSt 52, 119 Rn. 7; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, juris Rn. 5; MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 173; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 206a Rn. 15 und Ott, § 260 Rn. 49).
  • AG Buxtehude, 23.06.2010 - 32 C 1001/09

    Zur Bewertung von Zahlungen des Haftpflichtvesicherers als deklaratorisches

    Dies gilt vor allem dann, wenn das Verhalten des Schuldners das Bewusstsein von seiner Schuld unzweideutig zum Ausdruck bringt, was insbesondere dann zu bejahen ist, wenn der Schuldner vorbehaltlos Erfüllung von Einzelansprüchen eines Schadensersatzberechtigten vornimmt (vergleiche OLG Celle, NJW 2008, Seite 1008 f).
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