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BGH, 21.12.2010 - IX ZB 227/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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§ 354 Abs 2 InsO, Art 3 Abs 2 EGV 1346/2000
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Inlandsvermögen des Schuldners ohne Niederlassung im Inland - rechtsprechung-im-internet.de
§ 354 Abs 2 InsO, Art 3 Abs 2 EGV 1346/2000
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Inlandsvermögen des Schuldners ohne Niederlassung im Inland - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens bei fehlender Niederlassung im Gebiet dieses Mitgliedsstaates
- unalex.eu
Art. 3 EuInsVO
- rewis.io
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Inlandsvermögen des Schuldners ohne Niederlassung im Inland
- ra.de
- rewis.io
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens: Inlandsvermögen des Schuldners ohne Niederlassung im Inland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens bei fehlender Niederlassung im Gebiet dieses Mitgliedsstaates
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Sekundärinsolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gera, 02.03.2009 - 8 IE 1/08
- LG Gera, 21.09.2009 - 5 T 177/09
- BGH, 21.12.2010 - IX ZB 227/09
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 389
- EuZW 2011, 315
- NZI 2011, 120
- NZI 2011, 134
- WM 2011, 243
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.12.2019 - IX ZR 328/18
Maßgeblichkeit des Rechts eines anderen Staats für die Rechtshandlung …
Diese geht in ihrem Anwendungsbereich den Vorschriften der §§ 335 ff InsO vor (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 227/09, WM 2011, 243 Rn. 4;… vom 3. Februar 2011 - V ZB 54/10, BGHZ 188, 177 Rn. 11 mwN). - BGH, 08.03.2012 - IX ZB 178/11
Grenzüberschreitende Insolvenz: Voraussetzungen für die Eröffnung eines …
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass das bloße Vorhandensein einzelner Vermögenswerte oder von Bankkonten grundsätzlich nicht den Erfordernissen für eine Qualifizierung als "Niederlassung" genügt (…EuGH, NZI 2011, 990, Rn. 62; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 227/09, NZI 2011, 120 Rn. 4). - AG Wuppertal, 14.03.2011 - 145 IE 5/10
Verbot der Tätigkeit als Notar bereits bei vorläufiger Amtsenthebung
Die Regelung des § 354 Abs. 2 InsO, die für ein Partikularinsolvenzverfahren inländisches Vermögen in Ausnahmefällen ausreichen lässt, ist im Geltungsbereich der EuInsVO nicht anwendbar, soweit sie deren Vorschriften nicht nur ergänzt, sondern in Widerspruch zu ihnen steht (BGH, Beschluss vom 21.12.2010, IX ZB 227/09). - AG Gifhorn, 13.09.2012 - 35 IE 4/12
Eröffnungsvoraussetzungen für ein Sekundärinsolvenzverfahren insbesondere im …
Im Anwendungsbereich der EuInsVO findet § 354 Abs. 2 InsO , der für ein Partikularinsolvenzverfahren ggf. das Vorhandensein inländischen Vermögens ausreichen lässt, keine Anwendung (BGH, ZInsO 2011, 231).