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   BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17   

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https://dejure.org/2017,49320
BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17 (https://dejure.org/2017,49320)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2017 - V ZB 249/17 (https://dejure.org/2017,49320)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - V ZB 249/17 (https://dejure.org/2017,49320)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 58a AufenthG, Art. ... 3 EMRK, § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 3 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a AufenthG, § 64 Abs. 3 FamFG, § 425 Abs. 3 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 5a AufenthG, § 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, Richtlinie 115/2008/EG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 62 Abs. 4 AufenthG

  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Verlängerung der Sicherungshaft über sechs Monate hinaus; Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung im Hinblick auf die möglichen erheblichen Gefahren für Leib und Leben Dritter oder für bedeutende Rechtsgüter der ...

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Aussetzung der Vollziehung der Sicherungshaft bei Abschiebungsanordnung wegen von dem Betroffenen ausgehender terroristischer Gefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Verlängerung der Sicherungshaft über sechs Monate hinaus; Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung im Hinblick auf die möglichen erheblichen Gefahren für Leib und Leben Dritter oder für bedeutende Rechtsgüter der ...

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungshaftsache: Aussetzung der Vollziehung der Sicherungshaft bei Abschiebungsanordnung wegen von dem Betroffenen ausgehender terroristischer Gefahr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Antrag eines islamistischen Terror-Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft für einen algerischen Gefährder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag eines islamistischen Terror-Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung der Vollziehung einer Sicherungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 352
  • FGPrax 2018, 92
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.11.2017 - 1 VR 13.17

    Antrag eines algerischen Staatsbürgers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    Diese Erklärung hielt das Bundesverwaltungsgericht nicht für ausreichend und untersagte der beteiligten Behörde mit Beschluss vom 13. November 2017 (1 VR 13.17, juris), den Betroffenen auf der Grundlage der bisher eingegangenen Verbalnoten des algerischen Außenministeriums nach Algerien abzuschieben.

    Das ergibt sich aus der Abschiebungsanordnung gemäß § 58a AufenthG des Senators für Inneres der Freien Hansestadt Bremen gegen den Betroffenen vom 16. März 2017 und den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2017 (1 VR 4.17, juris) und vom 13. November 2017 (1 VR 13.17, juris).

    Die Durchführung der Abschiebung hat sich deshalb verzögert, weil die algerischen Stellen eine Zusicherung zugunsten des Betroffenen, die den Anforderungen der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts entspricht, nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 2017 (1 VR 13.17, juris) bislang nicht abgegeben haben.

  • BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17

    Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    Den Antrag des Betroffenen, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Verfügung des Senators anzuordnen, lehnte das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 31. Mai 2017 (1 VR 4.17, juris, Tenor in BeckRS 2017, 113651) mit der Maßgabe ab, dass der Betroffene "erst nach Erlangung einer Zusicherung einer algerischen Regierungsstelle abgeschoben werden darf, wonach dem [Betroffenen] in Algerien keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht (Art. 3 EMRK)".

    Das ergibt sich aus der Abschiebungsanordnung gemäß § 58a AufenthG des Senators für Inneres der Freien Hansestadt Bremen gegen den Betroffenen vom 16. März 2017 und den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2017 (1 VR 4.17, juris) und vom 13. November 2017 (1 VR 13.17, juris).

    Die Abschiebung des Betroffenen setzt nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2017 (1 VR 4.17, juris) die Zusicherung Algeriens voraus, dass die Wahrung der Grund- und Menschenrechte des Betroffenen sichergestellt ist.

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    d) Die Prognose des Beschwerdegerichts, es werde innerhalb der angeordneten Verlängerung, jedenfalls aber innerhalb der Höchstfrist von 18 Monaten gelingen, die erforderliche Zusicherung Algeriens zu erlangen, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 18 und vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 15).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    d) Die Prognose des Beschwerdegerichts, es werde innerhalb der angeordneten Verlängerung, jedenfalls aber innerhalb der Höchstfrist von 18 Monaten gelingen, die erforderliche Zusicherung Algeriens zu erlangen, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 18 und vom 12. Mai 2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 15).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    Dieser Mangel ist aber, was rechtlich möglich ist (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 23), dadurch geheilt worden, dass das Beschwerdegericht selbst die erforderlichen Ermittlungen angestellt und den Betroffenen zu deren Ergebnis persönlich angehört hat.
  • EuGH, 05.06.2014 - C-146/14

    Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    Das betrifft insbesondere die reguläre Höchstfrist von sechs Monaten nach § 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, die nach der Rückführungsrichtlinie auch bei dieser Gruppe von Ausländern nur unter den besonderen Voraussetzungen von Art. 15 Abs. 6 verlängert werden darf (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - Rs. C-146/14, PPU - Mahdi, ECLI:EU:C:2014:1320 Rn. 68).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    Der Antrag der beteiligten Behörde auf Verlängerung der angeordneten Sicherungshaft entsprach zwar den gemäß § 425 Abs. 3 FamFG auch für solche Verlängerungsanträge geltenden (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11, juris. Rn. 8) gesetzlichen Vorgaben des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG nicht in allen Punkten.
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    Der in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 8) Aussetzungsantrag des Betroffenen ist unbegründet.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    An diese Entscheidungen sind die Haftgerichte gebunden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 [juris Rn. 7] und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361 Rn. 19).
  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17
    Bei der erforderlichen Abwägung sind bei einem Ausländer, der aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr abgeschoben werden soll, über die Erfolgsaussichten seines Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für ihn selbst (zu deren Berücksichtigung: Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 Rn. 5) hinaus die erheblichen Gefahren für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit (§ 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG) einzubeziehen.
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

  • BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 10/19

    Schriftliche Erklärungen des Zielstaats als Unterlagen hinsichtlich Notwendigkeit

    Den zugleich gestellten Antrag des Betroffenen, die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde auszusetzen, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 (V ZB 249/17, InfAuslR 2018, 99) zurückgewiesen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2017 (V ZB 249/17, InfAuslR 2018, 99 Rn. 10 f.) verwiesen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2017 (InfAuslR 2018, 99 Rn. 17-21) verwiesen.

  • BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23

    Rechtsbeschwerde eines untergebrachten Betroffenen gegen die gerichtliche

    Das Vorbringen in den Schriftsätzen vom 11. und 12. Januar 2024 gibt zu einer vom Senatsbeschluss vom 10. Januar 2024 abweichenden Beurteilung im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung (vgl. BGH Beschluss vom 21. Dezember 2017 - V ZB 249/17 - InfAuslR 2018, 99 Rn. 8) keinen Anlass.
  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 572/23

    Erteilung der gerichtlichen Einwilligung in die Zwangsbehandlung eines

    Die Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses über die Erteilung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung des Betroffenen wird danach regelmäßig nur dann in Betracht kommen, wenn aufgrund der gebotenen summarischen Prüfung zumindest überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Rechtsbeschwerde des Betroffenen Erfolg haben wird, oder die Rechtslage jedenfalls zweifelhaft erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 411/18 - FamRZ 2019, 115 Rn. 5 mwN; BGH Beschluss vom 21. Dezember 2017 - V ZB 249/17 - InfAuslR 2018, 99 Rn. 8).
  • BGH, 16.12.2019 - XIII ZB 136/19

    Aussetzung der Vollziehung der Anordnung der Verlegung eines Betroffenen aus dem

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - V ZB 249/17, juris Rn. 7 mwN), nachdem auch die nach § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Zulassung statthaft ist.
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